Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

Erfolg für Sommerberg-Anwalt vor OLG Düs­sel­dorf: Höhere Abfin­dung für Ak­tio­näre der AXA Ver­si­che­rung AG

Den Kleinaktionären der AXA Versicherung AG muss nachträglich eine deutlich höhere Barabfindung angeboten werden, so die jetzt öffentlich im Bundesanzeiger bekannt gegebene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Die AXA Versicherung AG hat am 19. Mai 2005 einen Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Großaktionärin AXA Konzern AG abgeschlossen. Den übrigen Aktionären der AXA Versicherung AG wurde wegen dieser Beeinträchtigung in ihren Aktionärsrechten eine Barabfindung für ihre Aktien angeboten. Das Abfindungsangebot ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in der Höhe angemessen sein, also den wahren Wert der Aktie widerspiegeln.

Der für die Anlegerkanzlei Sommerberg tätige Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch berichtet: „Ich habe ermittelt, dass das Barabfindungsangebot viel zu niedrig ist. Daher habe ich mit entsprechender Begründung für einen von mir vertretenen Aktionär der AXA Versicherung AG einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens von dem Landgericht Köln gestellt und vorgetragen, dass die Barabfindung deutlich angehoben werden muss.“ Geschuldet wird die Abfindung von der AXA Konzern AG.

Dieser Argumentation sind Landgericht Köln und in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Düsseldorf gefolgt und haben dem von Anwalt Hasselbruch und weiteren Verfahrensbeteiligten gestellten Nachbesserungsantrag stattgegeben. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az. I-26 W 9/11 AktE) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Barabfindung höher festgesetzt als bislang angeboten.

Die Barabfindung wurde mit 96,07 Euro je Stammaktie und 91,71 Euro je Vorzugsaktie der AXA Versicherung festgelegt. Bereits zuvor hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 11. März 2011 (Az. 82 O 173/05) über die Erhöhung befunden. Rechnerisch ergibt sich dadurch bezogen auf die in Händen außenstehender Aktionäre befindlichen Aktien der AXA Versicherung AG eine zusätzlich zu zahlende Abfindung von insgesamt über einer Million Euro.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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