Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds: Schiffs­fonds in der Krise

Für zahl­rei­che CFB-Fonds-Anleger machen wir eine Erstat­tung des Gel­des gel­tend, das die Anle­ger in Schiffs­fonds von CFB ange­legt haben. Die Anle­ger wol­len vor allem wegen der Schiffs­fonds­krise nicht län­ger dem Total­ver­lust­ri­siko aus­ge­setzt sein, son­dern for­dern eine Kapi­ta­ler­stat­tung.“ Dies berich­tet André Kra­jew­ski. Der Geschädigten-Anwalt ist für die Anle­ger­schutz­kanz­lei Som­mer­berg tätig, die die Inter­es­sen Hun­der­ter von Fonds­an­le­gern (Schiffs­fonds und andere Fonds) in ganz Deutsch­land ver­tritt.

Die von der Kanzlei Som­mer­berg ver­tre­te­nen Anle­ger schil­dern oft ähnli­che Sach­ver­halte: Unsere Man­dan­ten sind zum Teil lang­jäh­rige Kun­den der Com­merz­bank. Bera­ter die­ser Bank haben dann die Schiffs­be­tei­li­gung an einem der CFB-Fonds als sinn­volle Geld­an­lage emp­foh­len. Schon seit Jah­ren ist aber bekannt, dass viele Schiffs­fonds für die Anle­ger nur ein Ver­lust­ge­schäft sind.

Schiffs­fonds in Krise: Total­ver­lust­ri­siko

Meh­rere Hun­dert Schiffs­fonds und deren Fonds­an­le­ger sind bis­lang von der Krise betrof­fen. Viele Fonds sind nur noch Sanie­rungs­fälle. Meh­rere Schiffs­ge­sell­schaf­ten sind bereits insol­vent. Exper­ten rech­nen damit, dass sich die Lage ver­schlim­mert. Schät­zungs­weise wei­tere 600 bis 800 Schiffs­fonds könn­ten noch zu Sanie­rungs­fäl­len wer­den. Zehn­tau­sende Anle­ger müs­sen sich auf die Gefahr eines vol­len Ver­lus­tes ihres ein­ge­setz­ten Gel­des ein­stel­len.

Unsere Man­dan­ten wis­sen nicht, ob sie auch nur einen Teil ihres Gel­des je zurück­er­hal­ten. Daher sind wir von vie­len Schiffs­fonds­be­sit­zern beauf­tragt, eine Scha­dens­re­gu­lie­rung anzu­mel­den“, berich­tet Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski wei­ter.

Gericht: CFB-Fonds hoch­ris­kant, für Alters­vor­sorge unge­eig­net

Auch bei den CFB-Schiffsfonds beste­hen diese enor­men Risi­ken. In einem von der Kanzlei Som­mer­berg erstrit­te­nen Urteil (Az. 11298/11), das den CFB-Fonds 167 betrifft, stellt das Land­ge­richt Essen zutref­fend fest:

  • Risi­ko­rei­che Anla­gen, bei denen das rea­lis­ti­sche Risiko eines Total­ver­lus­tes besteht, sind für eine der Alters­vor­sorge und Alters­si­che­rung die­nende Kapi­tal­an­lage und einen ent­spre­chen­den Ver­mö­gens­auf­bau, grund­sätz­lich unge­eig­net.
  • Die Schiffs­be­tei­li­gung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spe­ku­la­tive Anlage, die erheb­li­che Risi­ken birgt und ins­be­son­dere stets auch ein rea­lis­ti­sches Total­ver­lust­ri­siko mit sich bringt.
  • Ein sol­cher Schiffs­fonds ist des­we­gen nicht für eine Geld­an­lage zur Alters­vor­sorge geeig­net.

In dem zugrunde lie­gen­den Ver­fah­ren wollte die Com­merz­bank der Kun­din ihr Geld nicht frei­wil­lig erset­zen, das in einen CFB-Fonds ange­legt wurde. Das LG Essen hatte die Bank des­we­gen mit einer Gerichts­ent­schei­dung dazu ver­pflich­tet.

Finanz­Test warnt seit Jah­ren

Die von der Stif­tung Waren­test her­aus­ge­ge­bene Fach­zeit­schrift Finanz­Test warnt schon seit Jah­ren vor den Risi­ken einer Geld­an­lage in Schiffs­fonds: Nur für spe­ku­la­tive Anle­ger, die einen teil­wei­sen oder voll­stän­di­gen Ver­lust ihres ein­ge­setz­ten Gel­des ver­kraf­ten kön­nen und bewusst in Kauf neh­men, kom­men Schiffs­fonds in Betracht. Außer­dem wird hier emp­foh­len, wenn man über­haupt das Risiko ein­ge­hen will, nur einen klei­nen Teil des Ver­mö­gens in diese Fonds anzu­le­gen (10 Pro­zent oder weni­ger).

Häu­fige Fall­schil­de­run­gen / Keine Risi­ko­auf­klä­rung

Viele unse­rer Man­dan­ten füh­len sich über die Fonds­an­lage voll­kom­men falsch bera­ten, vor allem weil sie nicht über die Risi­ken auf­ge­klärt wor­den sind:

Risiko Total­ver­lust: Viele Anle­ger haben den Ein­druck gewon­nen, dass es sich bei einem Schiffs­fonds um eine solide Sache han­deln würde. Von den tat­säch­li­chen Risi­ken, so die Schil­de­run­gen vie­ler von uns ver­tre­te­ner Anle­ger, war häu­fig gar keine Rede. Oder: Risi­ken wur­den zwar von den Bera­tern (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter) benannt, aber als unrea­lis­tisch und reine Theo­rie ver­harm­lost.

Risiko lange Kapi­tal­bin­dung: Auch berich­ten Betrof­fene häu­fig, dass sie über die extrem lange Kapi­tal­bin­dung von oft weit mehr als 10 Jah­ren bei einer Geld­an­lage in Schiffs­fonds nicht auf­ge­klärt wor­den sind. Viele unse­rer Man­dan­ten hät­ten sich nicht betei­ligt, wenn sie gewusst hät­ten, dass sie womög­lich für so lange Jahre nicht mehr an ihr Geld her­an­kom­men. Bei­spiel ist der Schiffs­fonds CFB-Fonds 167 („Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft“). Nur wenn alles plan­mä­ßig ver­läuft, haben die Anle­ger nach rund 15 Jah­ren ihr Geld zurück. Es kann aber auch sein, dass sie ihr Geld nicht wie­der sehen, son­dern kom­plett ver­lie­ren.

Aus­schüt­tun­gen keine Zin­sen: Wei­ter waren sich viele Schiffs­fonds­an­le­ger gar nicht im Kla­ren, dass es sich bei den jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen um soge­nannte gewin­n­un­ab­hä­nige Ent­nah­men han­deln kann, die die Fonds­ge­sell­schaft ggf. wie­der zurück­for­dern kann. Wie soll­ten die Anle­ger dies auch wis­sen? Oft hieß es näm­lich, so die Schil­de­run­gen unse­rer Man­dan­ten, dass die jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen angeb­li­che Zins­zah­lun­gen seien.

Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten

Auch berich­ten uns viele Anle­ger, dass sie nicht über die hohen Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den sind, die die Ban­ken für den Ver­mitt­lung der Schiffs­fonds abkas­sie­ren. Die Unter­las­sung einer sol­chen Auf­klä­rung über die Pro­vi­sio­nen kann einen Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch begrün­den. Der Anle­ger kann dann je nach Ein­zel­fall Scha­dens­er­satz ver­lan­gen und auch erfolg­reich durch­set­zen.

„Vor allem mit dem Argu­ment der rechts­wid­ri­gen Ver­heim­li­chung der Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen (Kick-Back) haben wir für viele von uns betreute Anle­ger bereits eine Rück­ab­wick­lung gel­tend gemacht“, so Geschädigten-Vertreter Kra­jew­ski wei­ter.

Nach der soge­nann­ten Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs kann der Kunde die Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs ver­lan­gen, wenn die bera­tende Bank ihm nicht genau mit­ge­teilt hat, wie viel Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen sie für den Ver­kauf des Fonds erhält. Das ist jetzt oft ein wich­ti­ger Aspekt für die Scha­dens­re­gu­lie­rung.

Deutsch­land­weite Hilfe für Betrof­fene

Anle­ger, die sich falsch bera­ten füh­len und nicht län­ger bereit sind, die Risi­ken in Kauf zu neh­men, soll­ten ihre Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten prü­fen las­sen. Die Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet eine kos­ten­freie anwalt­li­che Erst­be­ra­tung für Anle­ger in ganz Deutsch­land an. Zu unse­ren Man­dan­ten zäh­len Klein­spa­rer ebenso wie ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. Ansprech­part­ner sind Herr Kra­jew­ski und Herr Diler. Rufen Sie uns ein­fach an. Bera­tungs­te­le­fon: 0421301 679 0 (bun­des­weit). Wir hel­fen Ihnen gerne.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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