CFB-Fonds: Schiffsfonds in der Krise
„Für zahlreiche CFB-Fonds-Anleger machen wir eine Erstattung des Geldes geltend, das die Anleger in Schiffsfonds von CFB angelegt haben. Die Anleger wollen vor allem wegen der Schiffsfondskrise nicht länger dem Totalverlustrisiko ausgesetzt sein, sondern fordern eine Kapitalerstattung.“ Dies berichtet André Krajewski. Der Geschädigten-Anwalt ist für die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg tätig, die die Interessen Hunderter von Fondsanlegern (Schiffsfonds und andere Fonds) in ganz Deutschland vertritt.
Die von der Kanzlei Sommerberg vertretenen Anleger schildern oft ähnliche Sachverhalte: Unsere Mandanten sind zum Teil langjährige Kunden der Commerzbank. Berater dieser Bank haben dann die Schiffsbeteiligung an einem der CFB-Fonds als sinnvolle Geldanlage empfohlen. Schon seit Jahren ist aber bekannt, dass viele Schiffsfonds für die Anleger nur ein Verlustgeschäft sind.
Schiffsfonds in Krise: Totalverlustrisiko
Mehrere Hundert Schiffsfonds und deren Fondsanleger sind bislang von der Krise betroffen. Viele Fonds sind nur noch Sanierungsfälle. Mehrere Schiffsgesellschaften sind bereits insolvent. Experten rechnen damit, dass sich die Lage verschlimmert. Schätzungsweise weitere 600 bis 800 Schiffsfonds könnten noch zu Sanierungsfällen werden. Zehntausende Anleger müssen sich auf die Gefahr eines vollen Verlustes ihres eingesetzten Geldes einstellen.
„Unsere Mandanten wissen nicht, ob sie auch nur einen Teil ihres Geldes je zurückerhalten. Daher sind wir von vielen Schiffsfondsbesitzern beauftragt, eine Schadensregulierung anzumelden“, berichtet Anlegeranwalt Krajewski weiter.
Gericht: CFB-Fonds hochriskant, für Altersvorsorge ungeeignet
Auch bei den CFB-Schiffsfonds bestehen diese enormen Risiken. In einem von der Kanzlei Sommerberg erstrittenen Urteil (Az. 11 O 298/11), das den CFB-Fonds 167 betrifft, stellt das Landgericht Essen zutreffend fest:
- Risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, sind für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau, grundsätzlich ungeeignet.
- Die Schiffsbeteiligung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spekulative Anlage, die erhebliche Risiken birgt und insbesondere stets auch ein realistisches Totalverlustrisiko mit sich bringt.
- Ein solcher Schiffsfonds ist deswegen nicht für eine Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wollte die Commerzbank der Kundin ihr Geld nicht freiwillig ersetzen, das in einen CFB-Fonds angelegt wurde. Das LG Essen hatte die Bank deswegen mit einer Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet.
FinanzTest warnt seit Jahren
Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Fachzeitschrift FinanzTest warnt schon seit Jahren vor den Risiken einer Geldanlage in Schiffsfonds: Nur für spekulative Anleger, die einen teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten Geldes verkraften können und bewusst in Kauf nehmen, kommen Schiffsfonds in Betracht. Außerdem wird hier empfohlen, wenn man überhaupt das Risiko eingehen will, nur einen kleinen Teil des Vermögens in diese Fonds anzulegen (10 Prozent oder weniger).
Häufige Fallschilderungen / Keine Risikoaufklärung
Viele unserer Mandanten fühlen sich über die Fondsanlage vollkommen falsch beraten, vor allem weil sie nicht über die Risiken aufgeklärt worden sind:
Risiko Totalverlust: Viele Anleger haben den Eindruck gewonnen, dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine solide Sache handeln würde. Von den tatsächlichen Risiken, so die Schilderungen vieler von uns vertretener Anleger, war häufig gar keine Rede. Oder: Risiken wurden zwar von den Beratern (Banken, Sparkassen und sonstige Finanzdienstleister) benannt, aber als unrealistisch und reine Theorie verharmlost.
Risiko lange Kapitalbindung: Auch berichten Betroffene häufig, dass sie über die extrem lange Kapitalbindung von oft weit mehr als 10 Jahren bei einer Geldanlage in Schiffsfonds nicht aufgeklärt worden sind. Viele unserer Mandanten hätten sich nicht beteiligt, wenn sie gewusst hätten, dass sie womöglich für so lange Jahre nicht mehr an ihr Geld herankommen. Beispiel ist der Schiffsfonds CFB-Fonds 167 („Containerriesen der Zukunft“). Nur wenn alles planmäßig verläuft, haben die Anleger nach rund 15 Jahren ihr Geld zurück. Es kann aber auch sein, dass sie ihr Geld nicht wieder sehen, sondern komplett verlieren.
Ausschüttungen keine Zinsen: Weiter waren sich viele Schiffsfondsanleger gar nicht im Klaren, dass es sich bei den jährlichen Ausschüttungen um sogenannte gewinnunabhänige Entnahmen handeln kann, die die Fondsgesellschaft ggf. wieder zurückfordern kann. Wie sollten die Anleger dies auch wissen? Oft hieß es nämlich, so die Schilderungen unserer Mandanten, dass die jährlichen Ausschüttungen angebliche Zinszahlungen seien.
Ausstiegsmöglichkeiten
Auch berichten uns viele Anleger, dass sie nicht über die hohen Provisionen aufgeklärt worden sind, die die Banken für den Vermittlung der Schiffsfonds abkassieren. Die Unterlassung einer solchen Aufklärung über die Provisionen kann einen Schadensregulierungsanspruch begründen. Der Anleger kann dann je nach Einzelfall Schadensersatz verlangen und auch erfolgreich durchsetzen.
„Vor allem mit dem Argument der rechtswidrigen Verheimlichung der Provisionszahlungen (Kick-Back) haben wir für viele von uns betreute Anleger bereits eine Rückabwicklung geltend gemacht“, so Geschädigten-Vertreter Krajewski weiter.
Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält. Das ist jetzt oft ein wichtiger Aspekt für die Schadensregulierung.
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene
Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Zu unseren Mandanten zählen Kleinsparer ebenso wie vermögende Privatkunden. Ansprechpartner sind Herr Krajewski und Herr Diler. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0 (bundesweit). Wir helfen Ihnen gerne.
Autor: Thomas Diler / Google+
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