Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Lloyd Fonds (LF): Schiffsfonds in der Krise

Das Emis­si­ons­haus Lloyd Fonds (LF) hat diverse Fonds auf­ge­legt. Dazu zäh­len nicht nur Lebens­ver­si­che­rungs­fonds, son­dern auch viele Schiffs­fonds. Meh­rere die­ser Fonds haben sich jedoch ent­ge­gen der Pla­nung wirt­schaft­lich nicht so ent­wi­ckelt, wie von den Initia­to­ren erhofft. Die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg ver­tritt Anle­ger, die ihr Geld in LF-Fonds ange­legt haben.

Anwalt Diler von der Kanzlei Som­mer­berg berich­tet: „Teils schil­dern uns die Man­dan­ten, dass ihnen die hohen Risi­ken nicht bewusst waren, die mit der Ein­ge­hung der Betei­li­gung ver­bun­den waren. Hier machen wir häu­fig die Scha­dens­re­gu­lie­rung gel­tend. Das heißt, wir for­dern für unsere Man­dan­ten die Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs ein. Die Anle­ger müs­sen dann so gestellt wer­den, als hät­ten sie den Fonds nie erwor­ben.“.

Fonds­pleite Her­ber Rück­schlag für Lloyd Fonds“

Jetzt wird im Zuge der Schiffs­fonds­krise immer deut­li­cher, dass die Risi­ken real sind und nicht nur bloße Theo­rie. Der Lloyd Fonds LF 16 musste Insol­venz bean­tra­gen. Meh­rere Hun­dert Pri­vat­an­le­ger droht ein Ver­lust ihres Gel­des. Das mana­ger maga­zin berich­tet hier­über:

Fonds­pleite Her­ber Rück­schlag für Lloyd Fonds – Die Reihe von Insol­ven­zen im Schiff­fahrts­markt setzt sich fort. Erst­mals trifft es nun auch einen Fonds des Ham­bur­ger Emis­si­ons­hau­ses Lloyd Fonds – das Unter­neh­men hatte schon in der Ver­gan­gen­heit gewal­tig mit der Krise zu kämp­fen.(Arti­kel vom 17.02.2012).

Was sind die Risi­ken geschlos­se­ner Fonds?

Anle­ger, die Geld in einen geschlos­se­nen Fonds anle­gen (z.B. in einen Schiffs­fonds), gehen eine unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gung ein. Als Mit­un­ter­neh­mer (Kom­man­di­tist) sind sie am Gewinn, aber auch am Ver­lust betei­ligt. Da es kei­nen Ein­la­gen­schutz gibt (anders als bei Bank­ein­la­gen) kann das Anle­ger­geld sogar voll­stän­dig ver­lo­ren gehen.

Auch war oft vie­len Anle­gern geschlos­se­ner Fonds gar nicht bewusst, dass ihr Geld mög­li­cher­weise für die gesamte Fonds­lauf­zeit (in der Regel für 15 Jahre oder län­ger) fest gebun­den ist. Dies liegt zum einen daran, dass die Fonds­an­teile allen­falls nur ein­ge­schränkt han­del­bar sind. Vor allem aber, kann der Anle­ger von der Fonds­ge­sell­schaft nicht ein­fach sein Geld gegen Rück­gabe der Betei­li­gung zurück­for­dern. Anders als bei staat­lich regu­lier­ten Invest­ment­fonds gibt es bei den geschlos­se­nen Fonds – die kaum regu­liert sind und daher auch als Grau­markt­pro­dukte bezeich­net wer­den – kei­nen Anspruch auf Rück­gabe der Anteile.

Immer wie­der stel­len wir auch fest, dass die Anle­ger geschlos­se­ner Fonds dach­ten, die ver­spro­che­nen jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen seien eine Art Zins­zah­lung („Ren­dite“). Die Wahr­heit ist oft eine andere: Viel­fach sind diese Aus­schüt­tun­gen gewin­n­un­ab­hän­gige Ent­nah­men. Hier kann für die Anle­ger auch noch nach vie­len Jah­ren die Gefahr dro­hen, dass sie bei bestimm­ten Bedin­gun­gen diese Ent­nah­men wie­der an die Fonds­ge­sell­schaft zurück­zah­len müs­sen. Auch kann die Gefahr wei­te­rer Nach­schuss­pflich­ten beste­hen.

Wann ist eine „Rück­ab­wick­lung“ mög­lich?

Wir ver­tre­ten Hun­derte von Anle­gern in diverse ris­kante Fonds, die „aus­stei­gen“ wol­len. Für geschä­digte Anle­ger kann sich vor allem bei Falsch­be­ra­tung und feh­len­der Risi­ko­auf­klä­rung ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz erge­ben. Der Bun­des­ge­richts­hof bezeich­net dies als „Rück­ab­wick­lung“ des Betei­li­gungs­er­werbs, weil dem Anle­ger sein ein­ge­setz­tes Geld voll­stän­dig zu erstat­ten ist – im Gegen­zug hat der Anlege seine Fonds­be­tei­li­gung zu über­tra­gen.

Bitte beach­ten Sie, dass es immer vom Ein­zel­fall abhän­gig ist, ob ein sol­cher Rück­ab­wick­lungs­an­spruch besteht. Wir prü­fen dies für unsere Man­dan­ten und set­zen die For­de­run­gen dann auch im Bedarfs­falle durch. Betrof­fene Anle­ger in ganz Deutsch­land kön­nen sich gerne an die Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg wen­den. Wir infor­mie­ren über die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten. Unsere Erst­be­ra­tung erfolgt kos­ten­frei. Rufen sie uns gerne unver­bind­lich an.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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