Sommerberg Anlegerrecht - Kurssturz

Rena Lange Holding: Insolvenzantrag gestellt – Möglichkeiten der Anleger

Erneut droht eine Mittelstandsanleihe auszufallen. Der Modehersteller Rena Lange stellte vor wenigen Tagen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung für die Rena Lange Holding GmbH. Auch für die Tochtergesellschaft M. Lange & Co. GmbH wurde Insolvenzantrag gestellt.

Betroffen vom Insolvenzantrag der Rena Lange Holding sind auch die Zeichner der Unternehmensanleihe (WKN: A1ZAEM / ISIN DE000A1ZAEM0), die Rena Lange erst 2013 platziert hatte. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 2017 und ist mit 8 Prozent p.a. verzinst. Ursprünglich sollte das Emissionsvolumen 10 Millionen Euro betragen. Tatsächlich wurden aber nur rund 5,4 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt.

Das Unternehmen teilte mit, dass das Insolvenzverfahren über die Rena Lange Holding in Eigenverwaltung geführt werden soll. In Kürze solle ein Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter bestellt werden, um die Fortführung des operativen Geschäfts zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Fortgang hat das Unternehmen noch nicht mitgeteilt.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Mittelstandsanleihen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg: „Sollte ein Sanierungskonzept für die Rena Lange Holding erstellt werden, müssen die Anleihe-Gläubiger aber davon ausgehen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Es wäre nicht erstaunlich, wenn sie zur Stundung oder Kürzung der Zinsen, einer Laufzeitverlängerung oder ähnlichem aufgefordert werden.“ Allerdings zeige auch die Erfahrung, dass durch derartige Maßnahmen, der mittel- oder langfristige Erhalt eines Unternehmens nicht automatisch gesichert sei. „Gerade im Segment der Mittelstandsanleihen gab es in der jüngeren Vergangenheit häufiger Ausfälle. Daher sollten sich die Anleger rechtzeitig anwaltlichen Rat holen, um mögliche finanzielle Verluste abzuwenden“, so Rechtsanwalt Diler. In Betracht kämen beispielsweise auch Schadensersatzforderungen wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Unternehmensanleihen: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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MS Deutschland: Weltreise abgesagt

Die MS Deutschland legt am 18. Dezember nicht zu ihrer geplanten Weltreise ab. Die Reise wurde abgesagt, da sich noch kein geeigneter Investor gefunden habe, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter am 27. November mit. Zwei geplante Kurzreisen waren zuvor schon abgesagt worden.
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MS Deutschland steht offenbar vor dem Verkauf – Anlegern drohen Verluste

Mehrere Investoren sind offenbar an einem Kauf der MS Deutschland und der Reederei Peter Deilmann interessiert. Das teilt der Insolvenzverwalter am 17. November mit. Verhandlungen würden demnächst aufgenommen. Ziel sei, ein möglichst hoher Kaufpreis und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze.
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MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
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Future Business: Genussrechte werden im Insolvenzverfahren nicht nachrangig behandelt

Die Forderungen der Genussrechte-Inhaber der insolventen Future Business KG aA (FuBus) werden im Insolvenzverfahren doch nicht als nachrangig behandelt. Das teilte Insolvenzverwalter Dr. Kübler jetzt mit. Damit steigt die Hoffnung der Genussrechte-Gläubiger, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren doch berücksichtigt werden.

Der Insolvenzverwalter stützt sich bei seinen Aussagen auf ein Gutachten, dass die Genussrechte doch nicht als nachranging anzusehen sind. Bislang mussten die Genussrechte-Gläubiger davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen werden, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. Am 8. Oktober findet nun in der Messe Dresden eine Gläubigerversammlung speziell für die Genussrechte-Inhaber statt. Die Forderungen zur Insolvenztabelle können erst nach diesem Termin angemeldet werden.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Anlegerschutz der Bremer Kanzlei Sommerberg: „Für die betroffenen Genussrechte-Inhaber ist das natürlich eine gute Nachricht. Allerdings ist noch völlig offen, wie hoch die Insolvenzquote tatsächlich ausfallen wird. Leider müssen die betroffenen Anleger, auch der Orderschuldverschreibungen oder nachrangigen Darlehen, nach wie vor mit Verlusten rechnen.“

Daher rät der erfahrene Rechtsanwalt den geschädigten FuBus-Anlegern, zweigleisig zu fahren und sowohl die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden als auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Prospekthaftung sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt bereits unvollständig, falsch oder zumindest irreführend gewesen sind“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger der Infinus / Future Business-Gruppe und ist damit befasst, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich auch der Interessengemeinschaft anschließen.

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Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

Allianz Flexi Immo: Chancen auf Schadensersatz gestiegen

Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo wurden von der Krise der offenen Immobilienfonds nicht verschont und gerieten ebenfalls in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten. So werden inzwischen alle offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds Allianz Flexi Immo investierte, abgewickelt.

Der Allianz Flexi Immo selbst hat die Rücknahme der Anteilsscheine ebenfalls seit April 2012 ausgesetzt und geschlossen. „Unter den gegebenen Umständen ist eine Wiedereröffnung nicht unbedingt wahrscheinlicher geworden“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für offene Immobilienfonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Die betroffenen Anleger müssen aber nicht die Entscheidung abwarten, ob es zu einer Wiedereröffnung des Allianz Flexi Immo kommt oder nicht. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Dazu gehören beispielsweise Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder Wechselkursverluste. Und bei offenen Immobilienfonds auch besonders die Aussetzung der Anteilsrücknahme, so dass die Anleger nicht mehr jederzeit über ihr investiertes Geld frei verfügen können.

Nachdem lange Zeit umstritten war, ob die Banken über dieses Schließungsrisiko aufklären müssen, hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) für klare Verhältnisse gesorgt. Rechtsanwalt Diler: „Der BGH hat entschieden, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko aufklären müssen. Und zwar ungefragt und unabhängig davon, ob die Schließung bereits absehbar war oder nicht. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig.“

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Diler müsste sich die anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH zu offenen Immobilienfonds auch analog zu Dachfonds, die überwiegend in offene Immobilienfonds investieren, anwenden lassen. „Da auch Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo  die Anteilsrücknahme aussetzen können und wesentlich von der Entwicklung der Zielfonds abhängig sind, bestehen auch die gleichen Risiken. Sollte die vermittelnde Bank also nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt haben, bestehen gute Chancen Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Diler.

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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

UniImmo Global Immobilienfonds geschlossen – Anleger fürchten Verlust – Jetzt Schadensersatz prüfen!

Der Immobilienfonds UniImmo Global ist geschlossen. Mehrere Tausend Anleger können deswegen ihre Fondsanteile nicht mehr zurückgeben und erhalten keine Auszahlung mehr.

Die zur Volksbanken / Raiffeisenbanken-Gruppe gehörende Verwaltungsgesellschaft Union Investment begründete die Schließung damit, dass sich ein großer Teil der Fondsimmobilien in Japan befinden. Deren Wert lässt sich wegen der radioaktiven Strahlengefahr zurzeit nicht mehr ermitteln. Viele Anleger fürchten jetzt erhebliche dauerhafte Geldverluste. Betroffen sind Bankkunden, darunter ahnungslose Kleinsparer, die auf Empfehlung ihrer Finanzberater den Fonds als angeblich solide und sichere Geldanlage gekauft haben. Anstelle einer Aufklärung über das Verlustrisiko hieß es teilweise sogar, der Fonds sei „mündelsicher“ oder eine „gute Alternative zum Festgeld“.

Dies berichtet der Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der deutschlandweit tätigen Kanzlei Sommerberg, die bereits mehrere Hundert Immobilienfondsanleger betreut. Anleger wollen aussteigen, bevor größere Verluste eintreten: „Wir erhalten momentan Anfragen von Anlegern, die ihr Geld möglichst sofort aus dem Krisenfonds UniImmo Global abziehen wollen„, schildert Thomas Diler die Situation. Er empfiehlt den Anlegern, fachkundig prüfen zu lassen, ob sie eine Schadensregulierung anmelden können. Ein Schadensersatzanspruch kann wegen fehlerhafter Anlageberatung der Bank in Betracht kommen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen muss dann die beratende Bank die Fondsanteile zurücknehmen und dem Kunden den vollen Kaufpreis erstatten. „Diese Möglichkeit checken wir für unsere Mandanten. Außerdem prüfen wir, ob der Fondsprospekt fehlerhaft ist und ob sich daraus Rückabwicklungsmöglichkeiten für die Anleger ergeben können„, so Anwalt Diler.

Kontakt und kostenfreie anwaltliche Erstberatung (bundesweit) für UniImmo Global Fondsanleger

Sommerberg – Kanzlei für Kapitalanleger (Beratungstelefon: 0421 – 3016790), Ansprechpartner Herr Diler

 


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MPC Santa P-Schiffe 2: Santa Pamina im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 5 IN 97/14). „Damit steht schon das dritte der insgesamt vier Schiffe, in die der Dachfonds investiert, vor dem Aus. Für die Anleger kann das hohe finanzielle Verluste bedeuten“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Denn schon im vergangenen Jahr musste für die Gesellschaften der Santa Petrissa und Santa Pelagia Insolvenzantrag gestellt werden. Nun kann nur noch die Santa Placida Renditen für die Anleger „einfahren“. „Ob das reicht, um die Wirtschaftlichkeit des Fonds aufrecht zu erhalten, kann allerdings bezweifelt werden“, so Rechtsanwalt Diler. Betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Die Chancen auf Schadensersatz beurteilt der erfahrene Rechtsanwalt durchaus positiv. Grund: Bei der Vermittlung von Schiffsfonds sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei seien Schiffsfonds häufig als sichere und zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage empfohlen worden. „Die Risiken sind dabei einfach unter den Tisch gefallen. Die Realität zeigt aber, dass Schiffsfonds beträchtlichen Risiken ausgesetzt sind, über die die Anleger im Beratungsgespräch ausführlich informiert werden müssen.“ Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die schwankenden Einnahmen in Folge sinkender Charterraten oder die langen Laufzeiten. „Die prospektierten Ausschüttungen bleiben aus aber die Anleger haben kaum eine Möglichkeit, sich wieder von ihrer Kapitalanlage zu trennen. So etwas kann keine sichere Kapitalanlage sein“, betont Diler.

Außerdem hätten die Banken auch oft ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen. Doch diese so genannten Kick-Backs können als Weichkostenanteil zum einen die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belasten und zum anderen auch das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank dokumentieren. „Daher hat der BGH ganz im Sinne der Anlegerschutzes entschieden, dass diese Rückvergütungen offen gelegt werden müssen.“

Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat.

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Lebensversicherung widerrufen – Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) trifft auch Altkunden

Im Sommer ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft getreten. Davon sind nicht nur Kunden betroffen, die neue Lebensversicherungspolicen abschließen, sondern auch Altkunden müssen mit Einschnitten rechnen.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Ansprechpartner für den Widerruf von Lebensversicherungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg, erklärt: „Unter der aktuellen Niedrigzinsphase haben auch viele Versicherer zu leiden. Das Lebensversicherungsreformgesetz soll die Versicherer stützen. Leider geschieht das auch auf dem Rücken von Altkunden.“

Das  LVRG beinhaltet nicht nur, dass der Garantiezins für Neukunden ab 2015 abgesenkt wird, sondern gibt den Versicherern auch die Möglichkeit, den Kundenanteil an den Bewertungsreserven zu kürzen oder sogar ganz entfallen zu lassen. „Davon sind dann auch die  Altkunden betroffen. Sie erhalten möglicherweise weniger Geld aus ihrer Lebensversicherung als angenommen. Das kann die individuelle Finanzplanung gehörig über den Haufen werfen“, sagt Rechtsanwalt Diler.

Die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist allerdings kaum eine Alternative, da der Rückkaufswert in der Regel sehr niedrig ist, so dass der Versicherungsnehmer hohe finanzielle Verluste hinnehmen muss. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann aber der Widerruf der Lebensversicherung sein. Denn der Bundesgerichtshof hat am 7. Mai 2014 entschieden (IV ZR 76/11), dass die Lebensversicherungspolice auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

Die Karlsruher Richter erklärten einen Passus, der häufig bei Policen, die zwischen 1994 und 2007 angewandt wurde, für ungültig. Diese Klausel besagte, dass spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie die Lebensversicherung nicht mehr widerrufen werden könne. Dies verstoße jedoch gegen europäisches Recht.

Dementsprechend haben jetzt viele Versicherungsnehmer gute Aussichten, ihre Lebensversicherung rückabzuwickeln und die gezahlten Prämien fast vollständig zurück zu bekommen. Rechtsanwalt Diler: „Natürlich muss in jedem Fall individuell geprüft werden, ob die Lebensversicherung widerrufen werden kann.“

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Widerspruch Lebensversicherung: Rückzahlung der Prämien und Nutzungsersatz

Wer muss gezogene Nutzungen darstellen? Hinweis des OLG Nürnberg-Fürth zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers bringt Klarheit.
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Weiteres Urteil zum Lebensversicherungs-Rücktritt (Widerspruch LV) erstritten

Rücktritts-Belehrung der PrismaLife AG ist fehlerhaft (Urteil LG Nürnberg-Fürth vom 31. März 2016 - Az. 8 O 5305/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Urteil gegen AachenMünchener Lebensversicherung AG – Gericht folgt Argumentation der Kanzlei Sommerberg zum Rücktrittsrecht eines Versicherungskunden

Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Kapitalversicherung zurücktreten, wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wird.
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Wölbern Holland-Fonds Nr. 52: Vierter Holland-Fonds rutscht in die Insolvenz

Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland Nr. 52 eröffnet (Az.: 67c IN 399 /14). Die betroffenen Anleger müssen den Totalverlust ihres investieren Geldes befürchten.

Der Immobilienmarkt in den Niederlanden erweist sich derzeit als schwierig. Das müssen besonders die Anleger der Wölbern-Holland-Fonds schmerzlich erfahren. Denn der Wölbern Fonds Holland 52 war bereits der vierte Holland-Fonds, der innerhalb kurzer Zeit Insolvenz anmelden musste. Zuvor hatte es bereits die Fonds Holland Nr. 54, Nr. 55 und Nr. 56 erwischt.

Alle Fonds befanden sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun kam erschwerend hinzu, dass wichtige Mietverträge demnächst auslaufen oder bereits ausgelaufen sind und der Leerstand der Immobilien droht. Offenbar ist es nicht gelungen, die Mietverträge zu verlängern oder Nachmieter zu akzeptablen Bedingungen zu finden. Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg: „Bei den Wölbern-Fonds kamen natürlich noch ganz spezielle Umstände hinzu. Die Untreue-Vorwürfe gegen den ehemaligen Wölbern-Chef, der Gelder aus den Fonds abgezweigt und zum Teil zweckentfremdet haben soll sowie das so genannte Liquiditätsmanagementsystem mit dem sich die Fonds untereinander Darlehen gewähren konnten.“

Die betroffenen Anleger müssen jedoch nicht auf ihren finanziellen Verlusten sitzen bleiben. „Es ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Diler. In Betracht kommt z.B. Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Geschlossene Immobilienfonds wie die Wölbern Holland-Fonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt: Sinkende Immobilienpreise, Wertverluste, schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds negativ beeinflussen. Für die Anleger kann am Ende sogar der Totalverlust stehen. Trotz dieser Risiken wurden geschlossene Immobilienfonds erfahrungsgemäß immer wieder als sichere Kapitalanlage angepriesen. „Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch zwingend eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Ebenso hätten die Banken ihre Vermittlungsprovisionen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen“, erklärt Diler.

Sollten sich die Vorwürfe gegen den Ex-Wölbern-Chef bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).

Der HCI Renditefonds IV wurde als Dachfonds im Jahr 2003 emittiert. Ursprünglich investierte der Fonds in 12 Schiffe, von denen aber zwei bereits verkauft wurden und nun drei weitere von der Insolvenz bedroht sind. „Angesichts der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt ist es fraglich, ob die verbleibenden Schiffe ausreichen, um die Wirtschaftlichkeit des Fonds aufrecht zu erhalten. Den Anlegern könnten massive finanzielle Verluste drohen“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Wie etliche Insolvenzen in der jüngeren Vergangenheit belegen, sind Schiffsfonds keineswegs eine sichere Kapitalanlage, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. „Dennoch wurden erfahrungsgemäß Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt, die ausdrücklich an einer sicheren Anlage interessiert waren. So eine Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen“, erklärt Diler.

Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken. Diler: „Doch die wurden in den Beratungsgesprächen oft genug verschwiegen.“. Ähnliches gilt auch für die häufig üppigen Vermittlungsprovisionen, die die Banken kassiert haben. „Auch diese so genannten Kick-Backs hätten nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden müssen. Denn sie erhöhen einerseits den Weichkostenanteil bei den Fonds und andererseits können sie ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank sein. Wurden die Provisionen verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden“, so Diler.

Da beim HCI Renditefonds IV bereits Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie ihre Ansprüche noch geltend machen wollen.

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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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IVG Euroselect 14 „The Gherkin“: Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz

Der Büroturm „The Gherkin“ im Herzen Londons steht nach Medienberichten vor dem Verkauf. Die zirka 9.000 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 müssen dabei voraussichtlich mit schmerzlichen finanziellen Einbußen bis zum Totalverlust des investierten Geldes rechnen.

Obwohl die Büroimmobilie „The Gherkin“ sicher zu den imposanten modernen Gebäuden in London gehört, wurden die Anleger mit ihrer Investition nicht glücklich. Denn der IVG Euroselect 14 befindet sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Der voraussichtliche Verkaufserlös würde vermutlich auch nur reichen, um die Forderungen der finanzierenden Banken zu bedienen. Die Anleger stünden hingegen mit leeren Händen da.

Anders als bei vielen anderen geschlossenen Immobilienfonds ist hier weniger eine schlechte Vermietungssituation ausschlaggebend für die finanziellen Schwierigkeiten. Vielmehr bereitete ein Kredit in Schweizer Franken Kopfschmerzen. Denn als der Schweizer Franken im Vergleich zum Britischen Pfund zu einem Höhenflug ansetzte, führte dies zur Erhöhung der Darlehensschuld und zur regelmäßigen Verletzung der sog. Loan-to-Value-Klausel. Die finanzierenden Banken hatten das Gebäude darauf hin bereits im April unter Zwangsverwaltung stellen lassen.

Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg: „Die Probleme beim IVG Euroselect 14 zeigen, welchen Risiken geschlossene Immobilienfonds ausgesetzt sind. Neben Wechselkurverlusten können auch fallende Immobilienpreise, sinkende Mieteinnahmen oder Leerstände zu erheblichen Problemen führen. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Stattdessen wurden die Investitionen in Immobilienfonds unserer Erfahrung nach häufig als sehr sichere Kapitalanlage dargestellt.“ In Fällen einer solchen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die gilt auch, wenn die Bank ihre Vermittlungsprovisionen nicht auf den Tisch gelegt hat. „Hohe Provisionen können für die Banken ein Anreiz sein, eine bestimmte Kapitalanlage zu verkaufen. Damit der Kunde dieses Provisionsinteresse kennt, müssen diese sog. Kick-Back-Zahlungen nach Rechtsprechung des BGH offengelegt werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Wurden diese Rückvergütungen verschwiegen, kann Schadensersatz auf Rückabwicklung geltend gemacht werden.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

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IVG EuroSelect 17 Immobilienfonds: Kanzlei Sommerberg erstreitet weiteres Schadenersatzurteil gegen Commerzbank

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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MS Deutschland Anleihe in Not – Gläubigerversammlung

Aus dem TV ist die MS Deutschland als „Traumschiff“ bekannt. Diesen Namen macht sie derzeit keine Ehre – zumindest nicht für die Anleger der MS Deutschland-Anleihe  (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V).

Diese wurden von der Betreibergesellschaft zur Gläubigerversammlung am 8. Oktober in Frankfurt a.M. eingeladen.

Hintergrund für die Gläubigerversammlung ist, dass den Anlegern ein umfassendes Restrukturierungskonzepts vorgeschlagen werden soll, dass wohl auch mit finanziellen Einbußen für die Anleger verbunden ist. Nach Medienberichten sollen sie die im Dezember fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2015 stunden und zudem vorübergehend auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Außerdem steht die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger auf der Tagesordnung. Vorgeschlagen wird der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein. Die Anleihe wurde 2012 mit einem Volumen von 50 Millionen Euro, einem Zinskupon von 6,875 Prozent und einer Laufzeit bis 2017 emittiert.

„Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland steht einiges auf dem Spiel. In dieser Situation sollten sie nicht auf rechtliche Beratung verzichten“, sagt der Bremer Rechtsanwalt Thomas Diler, Kanzlei Sommerberg. „Es ist noch völlig offen, welche Forderungen eventuell noch auf die Anleihe-Zeichner zukommen. In den vergangenen Monaten sind mehrere Mittelstandsanleihen in Schwierigkeiten geraten und die Anleger sollen oft genug die Zeche zahlen“, so Rechtsanwalt Diler.

Bei der MS Deutschland-Anleihe sei zudem beachten, dass die Ratingagentur Feri, die Bonitätsnote von BB- auf B- herabgestuft habe. Diler: „Das spricht auch nicht für großes Vertrauen in die Kapitalanlage.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die MS Deutschland-Anleihe: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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