Sommerberg LLP Anlegerrecht - Windpark

Inter­es­sen­ge­mein­schaft für geschä­digte Prokon-Anleger – hier anmel­den

Die betroffenen Anleger in die Prokon-Genussrechte können sich ab sofort hier registrieren. Dies ist kostenfrei für Anleger deutschlandweit.

Soforthilfe durch erfahrene Anlegerschutzkanzlei

Wir haben derart viele Anfragen von Prokon-Anlegern erhalten, dass wir ein Sonderdezernat „Interessensgemeinschaft für Prokon-Anleger“ gebildet haben, sagt Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.

Betroffene Anleger der Prokon können sich bei uns kostenfrei und unverbindlich registrieren, um weitere wichtige Informationen zu erhalten, vor allem zu den Handlungsmöglichkeiten. Auch erscheint eine Interessensbündelung der Anleger sinnvoll, um künftig gemeinsames Verhalten abzustimmen. Das Stichwort lautet PROKON.

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt bereits zahlreiche betroffene Anleger in Genussrechte der Prokon deutschlandweit. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach gerne an oder nehmen Sie über unseren Online-Informations-Abruf Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421-3016790.

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler. Wir helfen gerne auch Ihnen, umgehend.

Über uns: Auf der Seite der Anleger

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg vertritt ausschließlich die Seite der Anleger. Wir setzen uns für die Rechte geschädigter Anleger ein in ganz Deutschland. In vielen großen Anlageschadensfällen konnte unser erfahrenes Anwaltsteam für zahlreiche geschädigte Anleger noch ein Geldrückgewinnung oder Schadensersatzleistungen erwirken.

Zum Fall Prokon – Anleger haben Anspruch auf vollständige Erstattung des angelegten Geldes

Anwalt Diler: „Unsere Mandanten haben ein berechtigtes Ziel: Sie wollen ihre Genussrechts-Verträge mit Prokon beenden und ihr Geld erstattet erhalten. Die Anleger haben einen Anspruch auf vollständige Erstattung ihres eingesetzten Geldes. Hier sind wir beauftragt, dies für die von uns vertretenen Anleger durchzusetzen.“

Es stellen sich berechtigte Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist ein verlustfreier Ausstieg aus den Genussrechten von Prokon möglich? Welche Anspruchsmöglichkeiten bieten sich den Anlegern? Sollten die Genussrechte gekündigt werden oder ist es sinnvoll, die Genussrechte fortzusetzen? Welche Bedeutung haben die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck im Zusammenhang mit Prokon?

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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Tages­zei­tung „Die Welt“ berich­tet: Straf­an­zei­gen wegen Betrugs gegen Pro­kon

Anlegerschützer André Krajewski (Kanzlei Sommerberg) befürwortet eine umfassende Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.

Nach einem heute veröffentlichten Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Lübeck strafrechtliche Vorermittlungen im Zusammenhang mit der drohenden Insolvenz des Windkraftfinanzierers PROKON eingeleitet.

Eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde bestätigt demnach, dass zwei Strafanzeigen wegen Betruges vorliegen. Die Staatsanwaltschaft werde daher Vorermittlungen durchführen. Auch würden weitere Straftatbestände wegen Wirtschaftsdelikte wie Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrug mit in die Prüfung einbezogen.

Staatsanwaltschaft Lübeck leitet Vorermittlungen ein

Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Wir vertreten zahlreiche betroffene Anleger in Genussrechte der Prokon. Für unsere Mandanten kommt die Ankündigung einer möglichen Insolvenz von Prokon vollkommen überraschend. Daher begrüßen wir im Sinne einer Aufklärung über die Hintergründe die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck.“

Immerhin müssen die Anleger im Falle einer plötzlichen Insolvenz damit rechnen, dass sie unerwartet ihr Geld verlieren können. Betroffenen-Anwalt Krajewski: „Auf viele der uns betreuten Anleger wirkt es wie blanker Hohn, dass die Prokon bis heute in einer Kurzbeschreibung über die Genussrechte damit wirbt, dass in den 18 Jahres ihres Bestehens noch kein Anleger bei Prokon sein Geld verloren habe.“ Genau dieses Risiko droht jedoch nun den Anlegern.

Anwalt Krajewski: „Eine Vorverurteilung darf es nicht geben. Vielmehr müssen wir nun das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten. Abhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird sich dann auch klären lassen, ob wie auch immer, für die Anleger rechtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.“

Kostenfreie Registrierung

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bietet betroffenen Anlegern der Prokon die Möglichkeit, sich kostenfrei für weitere Informationen zu registrieren. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne. Sie können uns anrufen oder unseren unverbindlichen Informationsabruf nutzen (Stichwort: Prokon). Telefon: 0421-3016790. Für Anleger in ganz Deutschland.

 


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Infinus-Skandal: Future Busi­ness und Pro­sa­vus in Insol­venz. Rück­ge­win­nungs­hilfe zuguns­ten der Anle­ger

Hier finden Interessierte einen Überblick über bisherige Entwicklungen:

1) Die Interessensgemeinschaft für die Betroffenen: Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg setzt sich für die Interessen der Kunden bei der Infinus – Firmengruppe ein. Anleger können sich unverändert an uns wenden, sagt Thomas Diler, der Geschädigten-Vertreter bei der Kanzlei Sommerberg. Telefon für Anleger (deutschlandweit): 0421−301679−0.

2) Schnelle Hilfe – Sonderdezernat eingerichtet: Wegen der vielen Anfragen haben wir ein Sonderdezernat „Anlegerhilfe Schadensfall Infinus“ eingerichtet. Unseren Mandanten steht damit ein schlagkräftiges Team zur Verfügung, um eine schnelle Sachbearbeitung zu gewährleisten mit dem gemeinsamen Ziel, eine Geldrückgewinnung zu erreichen.

3) Falschdarstellungen mit System? Zahlreiche vertragsinterne Unterlagen ausgewertet: Die Anwälte der Kanzlei Sommerberg haben mittlerweile zahlreiche Vertragsunterlagen und Angaben der betroffenen Anleger ausgewertet. Demnach wurde die Vermögens- und Ertragslage der Emittenten sehr positiv dargestellt. Wenn sich nun die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft als richtig herausstellt, wonach die Geschäftszahlen frisiert und manipuliert worden sind, dann handelt es sich hier um eine schwere Irreführung zulasten der betroffenen Anleger.

4) In Wahrheit hochriskante Schuldverschreibungen als angeblich „sichere“ Anlage zur Altersvorsorge verkauft! Viele Anleger berichten uns, dass ihnen die Schuldverschreibungen der Future Business als angeblich wertsolides Investment empfohlen worden sind. Oft wurden diese Papiere als vermeintlich geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft. Teils hat man unseren Mandanten sogar empfohlen eine bestehende Lebensversicherung zu verkaufen, um mit dem Veräußerungserlös dann die Orderschuldverschreibungen der Future Business zu erwerben, erklärt Anwalt Diler.

5) Dies ist eine klare Beratungspflichtverletzung, die wir hier in etlichen Fällen feststellen. Die Papiere sind tatsächlich riskant und es bestand schon immer ein Totalverlustrisiko für das angelegte Geld. Die Orderschuldverschreibungen hätten den Anlegern daher weder als „sicher“ noch als geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft werden dürfen. Allein wegen dieser Falschauskünfte und Fehlinformationen ergibt sich dann ein Regressanspruch.

6) Infinus AG haftet: Da die Infinus AG als sogenanntes Haftungsdach fungiert, haftet sie grundsätzlich für Falschberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen der für sie tätigen Anlageberater. Die Infinus AG verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz.

7) Future Business und Prosavus in Insolvenz: Über die Vermögen der Future Business KG aA und der Prosavus AG wurde jeweils mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14. November 2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Es liegt folglich eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften vor. Es befinden sich noch weitere Firmen der Infinus – Gruppe in Insolvenz. Die Insolvenzverwalter haben im Sinne der Gläubiger (also der betroffenen Anleger) die Vermögenswerte zu sichern.

8) Rückgewinnungshilfe zugunsten der mutmaßlichen Betrugsopfer: Die Staatsanwaltschaft Dresden führt neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung auch ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff. Strafprozessordnung umfangreiche Vermögenswerte bei verschiedenen zur Infinus-Firmengruppe gehörenden Unternehmen sowie bei mehreren Beschuldigten vorläufig gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, zugunsten der Opfer einer Straftat die Voraussetzungen für eine zumindest teilweise finanzielle Entschädigung zu schaffen.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte selbst aktiv wird, so der Hinweis der Staatsanwaltschaft. Anwalt Diler: Wir sind hier für unsere Mandanten bereits aktiv. Dazu zählt unter anderem auch der Kontakt zur Staatsanwaltschaft. Wir bleiben weiter am Ball!


Autor: Thomas Diler / Google+
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Wir in den Medien: Wie geht es wei­ter für Infinus-Anleger?

Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg im Gespräch mit dem MDR (Mitteldeutscher Rundfunk): Schadensersatz für die Anleger bei falschen Prospektangaben.

In der gestrigen Radio-Ausgabe des MDR erläuterte Herr Diler, welche Möglichkeiten die betroffenen Anleger der Infinus – Gruppe haben. Nachfolgend Auszüge aus dem Bericht:

Nach der Razzia bei der Infinus-Gruppe sorgen sich viele Anleger um ihr Geld. Der Dresdner Finanzdienstleister hatte sogenannte Orderschuldverschreibungen herausgegeben und dafür hohe Zinsen versprochen. Sind die Investitionen womöglich verloren oder gibt es alles zurück? Die Bremer Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg will für Betroffene solche Fragen klären. Bei Rechtsanwalt Thomas Diler haben sich bereits zahlreiche Anleger gemeldet: „Es ist tatsächlich so, dass der Großteil davon, ich würde mal sagen 80 Prozent, aus dem ostdeutschen Raum stammen. Das beginnt beim Kleinsparer, das heißt wir sprechen hier über 5.000 Euro. Aber wir haben hier tatsächlich auch Anleger, die sechsstellige Beträge investiert haben. Das variiert.“

Täuschungsversuch im Verkaufsprospekt?

Auch andere Anwälte bieten im Internet Rat für Infinus-Anleger an. Die Zahl womöglich Geschädigter ist groß. Es soll sich um bundesweit 25.000 Betroffene handeln. Laut Dresdner Staatsanwaltschaft hatten sie insgesamt 400 Millionen Euro in Papiere der Infinus-Gruppe investiert. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sie durch geschönte Verkaufsprospekte zum Kauf verleitet wurden. Aus diesem Grund sieht sich auch Anlegeranwalt Diler die Unterlagen genau an. „Die Herausgeber der Orderschuldverschreibung sind verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser Verkaufsprospekt ist eine wichtige Grundlage für die Anlageentscheidung des Anlegers. Nach der geltenden Rechtslage muss der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Kapitalanlageprodukt machen“, erklärt Diler im Gespräch mit MDR INFO. „Wenn es hier aber wesentliche Fehler gibt, etwa weil Zahlen geschönt wurden, dann kommt für die Anleger ein Schadenersatzanspruch wegen eines solchen Prospektfehlers in Betracht.“


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Infi­nus Gruppe aus Dres­den: Vor­wurf des Betru­ges und der Schä­di­gung von Anle­gern und Inves­to­ren

Polizei und Staatsanwaltschaft haben heute Büroräume der Infinus Gruppe durchsucht.

Dies räumt die Infinus AG auf ihrer Internetseite ein und erklärt, Grund für diese Maßnahme ist der „Vorwurf des Betruges und der Schädigung von Anlegern und Investoren“. Die Dresdner Infinus Gruppe wehrt sich gegen diese Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und bezeichnet sie als haltlos.

Anleger besorgt – Geld weg?

Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Bei uns haben sich angesichts dieser Meldungen zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die ihr Geld bei der Infinus bzw. Future Business angelegt haben. Die Anleger fürchten um einen Verlust ihres investierten Geldes.“

Schadensregulierung möglich bei Aufklärungspflichtverletzung

Gesellschaften aus dem Kreis der Infinus Gruppe und der Future Business haben zumeist Orderschuldverschreibungen ausgegeben, in die Anleger ihr Geld investieren konnten.

Wenn die Anleger diese Papiere durch einen Vermittler erworben haben, jedoch nicht über die hohen Risiken für ihr Geld aufgeklärt worden sind, kommt ein Schadensregulierungsanspruch für die Anleger in Betracht. Es handelt sich bei diesen Schuldverschreibungen tatsächlich um riskante Geldanlagen ohne Einlagensicherungsschutz.

„Mehrere Erwerber der Schuldverschreibungen haben uns bereits geschildert, dass ihnen die Papiere von Vermittlern als angeblich sichere Geldanlage und ohne Risiken, dafür aber mit guter Rendite verkauft worden seien. Dies ist eine Aufklärungspflichtverletzung, so dass dann bei bestimmten Bedingungen die Anleger eine Schadensregulierung in Form einer faktischen Rückabwicklung des Kaufs der Orderschuldverschreibungen geltend machen können“, sagt Anwalt Diler. Hier prüft das Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg in jedem Einzelfall, wie die Anleger handeln können.

Anwalt: Interessensgemeinschaft geplant, Anmeldung Telefon 0421-3016790

„Wir werden nun im Sinne der Anleger aktiv werden und eine Interessensgemeinschaft organisieren, die entsprechend handeln soll, um darauf hinzuwirken, dass die im Raume stehenden Vorwürfe aufgeklärt werden“, sagt Anwalt Diler. Dies soll durch eine Gläubigerversammlung der Schuldrechtsinhaber erfolgen. Dafür werden Mehrheiten benötigt, so dass sich weitere Anleger hier gerne dem Vorhaben anschließen können. Die Gläubigerversammlung soll eine Sonderprüfung beschließen, mittels derer die Vorwürfe und die Verantwortlichkeiten geklärt werden sollen.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie einfach unverbindlich die Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg an, Telefon: 0421-3016790 (Beratung für Kapitalanleger bundesweit)


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Kanzlei Som­mer­berg erwirkt wei­tere Scha­dens­er­satz­ti­tel für S&K-Anlageopfer

S&K muss betroffenen Verkäufern von Lebensversicherungen sofort den versprochenen Kaufpreis zahlen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwei weiteren Klagen der Anlegerkanzlei Sommerberg stattgegeben. „Wir haben in den Gerichtsverfahren die Zahlung eines noch offenen Kaufpreises verlangt, die die S&K Real Estate Value GmbH ihren beiden Kunden versprochen hat. Das Gericht hat den Klagen stattgegeben und unseren Mandanten die Zahlung zugesprochen“, erläutert Anlegeranwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg. In dem einen Fall hat S&K über 10.000 Euro und in dem anderen Fall über 7.000 Euro an ihre Kunden zu erstatten, so die Gerichtsentscheidungen.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg hat für Dutzende weitere S&K-Anleger ebenfalls Zahlungsklagen eingereicht. „Wir rechnen demnächst mit noch weiteren Verurteilungen der S&K, da der Ankauf der gebrauchten Lebensversicherungen unserer Meinung nach ein verbotenes Bankgeschäft ist“, sagt Anwalt Krajewski.

 

 


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Ver­dacht des Anle­ger­be­trugs: Erste Ver­ur­tei­lung der S & K Real Estate

Landgericht Frankfurt spricht Mandantin der Kanzlei Sommerberg Zahlungsanspruch von über 14.000 Euro zu.

Mit der heute zugegangenen Entscheidung hat das Landgericht in der Bankenmetropole Frankfurt am Main die S & K Real Estate Value GmbH zur Zahlung verurteilt. Diese Gesellschaft gehört zur S&K-Unternehmensgruppe. S&K-Verantwortlichen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mittels der S&K-Firmen Anleger betrogen und Anlegergelder veruntreut zu haben. Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sitzen bereits in Untersuchungshaft.

Wir vertreten eine Vielzahl von privaten Anlegern, die ihre Lebensversicherungen an S&K-Firmen verkauft haben. Den Kaufpreis wollte S&K erst später zahlen. Ein häufiges Modell bestand darin, den von der Versicherungsgesellschaft für die Rückgabe der Lebensversicherung kassierten Rückkaufswert in doppelter Höhe den Kunden als Kaufpreis zu versprechen, jedoch erst nach Ablauf von mehreren Jahren.

„Unsere Mandanten vertrauten diesen Versprechen und sitzen nun auf offenen Forderungen. Ihre Lebensversicherung ist an S&K übertragen, aber den Kaufpreis dafür haben sie bisher nicht erhalten“, erklärt André Krajewski, Anlegeranwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

Die Kanzlei Sommerberg hat daher Zahlungsklagen gegen S&K eingereicht. In einem ersten Fall wurde der Klage nun stattgegeben. Verbraucheranwalt Krajewski: „Das Landgericht Frankfurt am Main sprach unserer Mandantin eine sofortige Zahlung des ihr versprochenen Kaufpreises für die Lebensversicherung zu. Das Gericht ist unserer Argumentation vollständig gefolgt.“

Die Klagen haben die Sommerberg-Anwälte damit begründet, dass die S&K-Firmen nicht über die notwendige Banklizenz verfügten, um das Geschäftsmodell mit dem Lebensversicherungshandel betreiben zu dürfen. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) vor. Anwalt Krajewski erläutert: „Hätten unsere Mandanten davon Kenntnis gehabt, dass S&K mit dem Ankauf der Lebensversicherungen verbotene Bankgeschäfte betreibt, hätten sie niemals ihre Lebensversicherungen an S&K verkauft.“ In dieser Situation besteht ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).


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S&K-Betrugsskandal: Erwerb von Lebens­ver­si­che­run­gen war ver­bo­te­nes Ein­la­gen­ge­schäft

Anlegerkanzlei Sommerberg reicht die ersten Schadensersatzklagen für S&K-Opfer ein.

„Wir haben zwischenzeitlich für rund 30 unserer Mandanten, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung an S&K-Firmen verkauft und übertragen haben, die gerichtliche Titulierung ihrer offenen Forderung geltend gemacht. Ich gehe von einer Verurteilung der verklagten S&K-Gesellschaften aus“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg und erklärt weiter: „Unabhängig von den laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts des Anlegerbetrugs und der Veruntreuung von Firmengeldern sind wir überzeugt, dass unsere Mandanten Zahlungsansprüche gegen die S&K-Skandalgesellschaften haben“.

Der Wirtschaftsanwalt weist auf einen wichtigen Gesichtspunkt hin: Die Vereinbarungen zum Erwerb der Versicherungen sind je nach Einzelfall unwirksam, sofern die versprochenen Restkaufpreiszahlungen erst zeitlich später zu einem erhöhten Betrag in der Regel erst nach acht Jahren gezahlt werden sollen. André Krajewski: „Wir haben die Verträge zwischen S&K und unseren Mandanten überprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass S&K damit ein nicht erlaubtes Einlagengeschäft betrieben und somit gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat“. Nur Banken dürfen Einlagengeschäfte nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) erbringen.

Zum Fall:

Seit Mitte 2012 führt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Frankfurter S&K-Unternehmensgruppe sowie der mit dieser als Partner agierenden Hamburger Unternehmensgruppe United Investors. Am 19. Februar 2013 kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen und Festnahmen der Hintermänner, darunter auch die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Die Staatsanwaltschaft hat den dringenden Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges mit Kapitalanlagen, der Untreue und weiterer Straftaten im Zusammenhang mit S&K. Vorwurf: Betrügerische Erlangung und fortlaufende Veruntreuung von Anlegergeldern im Sinne eines sog. Schneeballsystems. Die Anlegergelder sollen zweckwidrig auch für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten missbraucht worden sein.

Mehrere zum S&K-Firmengeflecht gehörende Gesellschaften haben das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebens- und Rentenversicherungen betrieben. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um die S & K Sachwert AG, die S & K Immobilienhandels GmbH sowie die S & K Real Estate Value GmbH. Gesetzlicher Vertreter dieser Firmen ist unverändert jeweils Stephan Schäfer, einer der beiden mittlerweile in Untersuchungshaft befindlichen Gründer von S&K.

Die S&K-Unternehmen boten Verbrauchern an, deren private Lebens- oder Rentenversicherung und alle damit verbundenen Rechte aufzukaufen.

In vielen Fällen gestalteten sich die Vertragsregelungen dergestalt, dass die S&K-Kunden ihre Versicherungen an S&K übertagen sollten. S&K hat dann die Versicherungen an die Versicherungsgesellschaft zurückgegeben und den Rückkaufswert von der Versicherungsgesellschaft kassiert. Den Kunden versprach S&K, einen Teil des Rückkaufswertes sofort auszuzahlen. Der Restbetrag, errechnet aus der tatsächlich von der Versicherungsgesellschaft erhaltenen Auszahlungssumme abzüglich der ersten Auszahlung (Direktzahlung), sollte nach Regularien von S&K dann an den Kunden in doppelter Höhe bezahlt werden, jedoch erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums von in der Regel acht Jahren.

Dadurch, dass das den Verkäufern geschuldete Geld bzw. eine großer Teil davon in den S&K-Unternehmen verbleibt, entsteht nach Auffassung von Anwalt Krajewski ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erforderlich ist, die jedoch nicht vorliegt: „Unserer Rechtseinschätzung nach liegt dann ein verbotenes Einlagengeschäft vor, da S&K nicht über eine Erlaubnis nach § 32 KWG für das Einlagengeschäft verfügt.“

Laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins manager magazin online wird gemutmaßt, dass die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) im Fall S&K nicht eingeschritten zu sein scheint, um dadurch die strafrechtlichen Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht zu gefährden.

In einem anderen Fall, bei dem es ebenfalls um den Ankauf von Lebensversicherungen geht, ist die BaFin eingeschritten: Die Pecunia-Concept AG erwarb ebenfalls von Verbrauchern Lebensversicherungen und wollte den Verkäufern den Kaufpreis erst später zahlen. Die BaFin untersagte dies, weil es sich um ein verbotenes Einlagengeschäft handelt und hat die Abwicklung angeordnet.

Rechtsfolge:

Der Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG begründet einen deliktischen Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 32 KWG ist ein Schutzgesetz zugunsten der betroffenen Kapitalanleger bzw. der Veräußerer der Versicherungen. Diese Schutzgesetzeigenschaft hat der Bundesgerichtshof etwa mit Urteil vom 21. April 2005 (Aktenzeichen III ZR 238/03) festgestellt und grundsätzlich eine Schadensersatzfolge für betroffene Kunden bejaht.

Dazu Anwalt Krajewski: „Hätten die S&K-Firmen das Schutzgesetz beachtet und mangels Erlaubnis vom Lebensversicherungserwerb abgesehen, dann wären die Veräußerungsgeschäfte mit unseren Mandanten gar nicht zustande gekommen. Abgesehen davon hätten unsere Mandanten sich auf eine Veräußerung an S&K niemals eingelassen, wenn sie gewusst hätten, dass S&K nicht die Lizenz der BaFin besitzt. Deswegen wird nun der Schadensersatz geltend gemacht“.

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Justizia

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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Ver­dacht: gro­ßes Betrugs­sys­tem bei S&K Fonds! Inter­es­sen­ge­mein­schaft für die Betrof­fe­nen: Anle­ger kön­nen sich jetzt anmel­den

Krise bei Immobilienfonds: Tausende Anleger fürchten um ihre Ersparnisse. Nicht nur bei S&K gab es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei DCM. Wir betreuen bereits zahlreiche Anleger, die sich geschädigt fühlen. Unsere Interessensvertretung setzt sich deutschlandweit für die Rechte der Betroffenen ein. Es melden sich etliche Anleger wegen ihrer Geldinvestition in Fonds mit Bezug zu S&K: DCM Fonds, MIDAS Fonds, SHB Fonds, FIHM Fonds, Asset Trust, Deutsche Sachwert und Fonds von United Investors.

Betroffene können sich ab sofort bei uns registrieren lassen. Dies erklärt Geschädigten-Vertreter Thomas Diler. Der Verbrauchschützer ist Anwalt bei der Anlegerkanzlei Sommerberg, die sich für die Rechte geschädigter Geldanleger in ganz Deutschland einsetzt.

Die Beratungshotline 0421/3016790 (von Mo.-Fr.) steht für alle Anleger deutschlandweit zur Verfügung, die wegen ihrer Fondsanlage verunsichert sind.

Betroffene Fondsanleger sollten sich folgende Informationen durchlesen:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und des schweren Betruges gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe. Am 19. Februar 2013 wurden durch ein Großaufgebot von Staatsanwaltschaft und Polizei bundesweite Durchsuchungen von Wohnungen und Geschäftsräumen durchgeführt. Am Folgetag gab es eine Durchsuchung bei DCM Fonds. Die Immobilieninvestoren sollen ihre Anleger mit einem Schneeballsystem übers Ohr gehauen haben. Selber gönnten sie sich einen aufwendigen Lebensstil.“ (Auszug aus Artikel in „Die Welt“)

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie Anlegergelder, die sie seit ca. 2008 größtenteils über Investmentfonds und den Ankauf von Lebensversicherungen eingenommen haben, zweckwidrig verwendet haben. Sechs Verdächtige wurden verhaftet. Hierzu zählen auch die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller als inhaftierte Hauptverdächtige. Insgesamt soll gegen 50 Personen ermittelt werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit dem Firmengeflecht von United Investors und S&K Fonds. In den Medien wird wie folgt berichtet:

Sonderprüfungen werden vorbereitet – Interessensgemeinschaft für die Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg bereitet erste Sonderprüfungen bei mehreren in der Kritik stehenden Fonds vor. Anleger haben uns beauftragt zu prüfen, ob es bei ihrer Fondsinvestition strafrechtlich relevante Unregelmäßigkeiten gibt.

Anlaufstelle für geschädigte Anleger: Außerdem können sich betroffene Anleger ab sofort kostenlos bei uns registrieren lassen (Stichwort „S&K“). Wir prüfen dann individuell ob und welche Ansprüche ein Anleger hat und informieren ihn dann über die richtigen Handlungsmöglichkeiten, erläutert Anlegeranwalt Thomas Diler. Es kommt auf jeden Einzelfall an.

Das Team der Anlegerkanzlei Sommerberg betreut geschädigte Anleger wegen folgender Geldanlageangebote im Zusammenhang mit dem Skandal bei S&K:

S&K

Geldanlagen von United Investors

Deutsche Sachwert Emissionshaus

Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG

The Art of Investment Portfolio

Asset Trust AG

Außerdem betreuen wir Anleger, die sich an folgenden Fonds beteiligt haben, die wiederum eine bestimmte Beziehung zu S&K besitzen:

DCM Fonds (Deutsche Capital Management)

SHB Fonds

MIDAS Fonds

Laut Medienberichten kann auch DCM betroffen sein, da 2012 zwei DCM-Unternehmen (DCM Verwaltungs GmbH und DCM Service GmbH) an S&K veräußert wurde. Diese DCM-Gesellschaften verwalten jedoch mehrere DCM-Immobilienfonds mit einem Investitionsvolumen von über 1 Mrd. Euro. Von den Anlageskandal könnten somit mehrere Tausend Anleger betroffen sein.

Fazit: Anleger, die das Risiko eines Verlustes ihres Geldes nicht in Kauf nehmen wollen, sollten sofort handeln. Dies gilt für alle vorgenannten Beteiligungen, auch für die DCM Fonds, die MIDAS-Fonds und für die S&K-Fonds usw. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass hier überall die Gefahr eines Totalverlustes des Anlegergeldes besteht, erklärt Geschädigten-Anwalt Diler.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg ist mit der Betreuung geschädigter Geldanleger bei solchen Großschadensfällen vertraut und gilt hier als sehr erfahren. So haben die Anwälte der Sommerberg Kanzlei etwa bei dem zuletzt aufgedeckten illegalen K1-Betrugssystem des Helmut Kiener etliche Anlageopfer vertreten und Zahlungstitel für die betroffenen Sparer erwirken können. Unsere Anwälte konnten in den vergangenen Jahren für zahlreiche Fondsanleger das schon verloren geglaubte Geld noch wieder zurückholen.

Zur Arbeit der Kanzlei Sommerberg gehört natürlich auch die Ermittlung, wer der richtige Anspruchsgegner ist. Für mehrere S&K-Mandanten konnten wir bereits ermitteln, dass bestimmte Vertriebspartner, die mit der Vermittlung der Fondsbeteiligungen beauftragt waren, verpflichtet sind, den Schaden unserer Mandanten zu regulieren. Als Grund erklärt Anwalt Diler: Unsere Mandanten wurden im Rahmen der Beratung oft nicht über die enormen Risiken aufgeklärt, wie das Totalverlustrisiko für das investierte Geld. Vielmehr hieß es, dass die Fonds eine solide Sachwertanlage darstellen würden und „sicher“ seien. Das Gegenteil ist richtig: Es handelt sich unser Beurteilung nach um hoch riskante Geldanlagemodelle. Dies ist eine schwere Täuschung, die nun zur Schadensregulierung berechtigen kann. Die Anspruchsmöglichkeiten sind in jedem Einzelfall zu prüfen.

Kontakt

Wenn Sie sich unverbindlich informieren möchten, dann rufen Sie uns einfach an. Wir sind Ihnen gerne behilflich. Unsere Erstberatung erfolgt kostenfrei. Beratungshotline für Anleger in ganz Deutschland: 0421/3016790.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

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Das Landgericht Würzburg hat den Aschaffenburger Hedgefonds-Manager Helmut Kiener wegen Anlagebetruges zu einer insgesamt 10 Jahren und acht Monaten dauernden Gefängnisstrafe verurteilt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige Kiener nicht nur eines mehrfachen Betrugs im besonders schweren Fall schuldig ist, sondern sich auch wegen gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie einer fünffachen Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat Der Verbrecher Kiener hatte mehrere Großbanken sowie rund 5.000 ahnungslose Kleinanleger mittels eines illegalen Schneeballsystems um ihr Geld gebracht.

Illegales Schneeballsystem zum Schaden Tausender Privatanleger

Bereits seit dem Jahr 2009 hat die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg dem selbsternannten Fondsmanager Helmut Kiener vorgeworfen, Geldanleger über ein von ihm initiiertes Firmengeflecht (sog. K 1 – Fonds) betrogen zu haben. Geschädigten-Vertreter André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg:

Für mehrere Dutzend von uns vertretene K 1-Betrugsopfer haben wir Schadensersatz geltend gemacht. Noch aus der Untersuchungshaft heraus hat der Millionen-Betrüger Kiener jedoch mit handschriftlichen Mitteilungen erklärt, es handele sich nur um ein Missverständnis.

Erst im April dieses Jahres hat Helmut Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Betrug eingeräumt.

Die Betrugsmasche: Genussrechte an den K 1-Fonds

Der studierte Diplom-Psychologe und Diplom-Sozialpädagoge Helmut Kiener hat die Fondsgesellschaften K1 Global und K1 Invest Limited mit Sitz in der Karibik auf den British Virgin Islands betrieben. Die K1 – Fonds boten deutschen Anlegern die Möglichkeit einer Erfolgsbeteiligung über den Erwerb sogenannter Genussscheine an. Die Mindestbeteiligungssumme betrug 2.500 EUR. Nach den Darstellungen in den Emissionsprospekten sollten die Anleger an den Gewinnen der Fonds profitieren. Die Gewinne sollten durch ein von Helmut Kiener entwickeltes „K1 Fund Allocation System“ erzielt werden, das die K 1-Fonds exclusiv anwenden würden.

Anlegerschutzanwalt André Krajewski:

„Seitdem wir die Mandate betroffener Anleger übernommen haben, kam uns das K 1-Modell obskur und unseriös vor. Der Betrug stank zum Himmel. Es sollte sich angeblich um ein erfolgreiches Modell handeln, für das es aber unseren Recherchen zufolge noch nicht einmal einen Marken- oder Patentrechtsschutz gab.“

Auch die Gewinnversprechungen waren durch nichts belegt. Angeblich hätten die K 1-Vorgängerfirmen den Anlegern zwischen 1996 und 2002 eine jährliche Steigerung der Genussrechtswerte zwischen 8,46 % und 42,55 % beschert.

Diese Prospektangaben entstammten in Wahrheit der bloßen Fanatasie des Herrn Kiener. Tatsächlich handelte es sich bei den K1 – Fonds nämlich um Schneeballsysteme gigantischen Ausmaßes. Mittels der Fonds verfolgte Kiener nur das Ziel, möglichst viel Kapital gutgläubiger Anleger einzusammeln, damit er es nach Gutdünken verwenden konnte. Kiener soll Geld für Villa in Florida, Hubschrauber und Villa abgezweigt haben.

Beschlagnahme von Vermögenswerten und Privatinsolvenz

Die Betrugsopfer können primär auf dem Zivilwege eine Schadensregulierung geltend machen. Helmut Kiener selbst musste jedoch Privatinsolvenz anmelden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte des Betrügers einfrieren lassen. Für die Geschädigten bleibt auch die Möglichkeit, abhängig von nach Umständen des Einzelfalles Schadensersatz von ihren K 1-Anlagevermittlern einzufordern. Ob ein Schadensersatzanspruch erfolgversprechend durchgesetzt werden kann, prüfen die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: jedi-master / fotolia.de

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