Sommerberg Anlegerrecht - Strommast

Amtsgericht Itzehoe eröffnet Insolvenzverfahren: Prokon ist zahlungsunfähig und überschuldet

Das Amtsgericht Itzehoe hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des skandalumwitterten Windkraftfinanzierers Prokon eröffnet (Aktenzeichen 28 IE 1/14).

Die gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH gerichteten Forderungen bezifferte das Insolvenzgericht mit  rund 391 Millionen Euro. Die vorhandenen liquiden Mittel bei Prokon sollen sich hingegen auf einen Betrag in Höhe von lediglich rund 19 Millionen Euro belaufen. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Penzlin, Hamburg, bestellt.

Für die Kleinanleger ist nun ungewiss, ob und wie viel Geld, das sie in die Prokon-Genussrechte investiert haben, zurückerhalten. Das Problem ist die sogenannte Nachrangigkeit der Forderungen der Genussrechtsanleger. Zunächst  werden alle anderen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt und erst danach werden dann Genussrechtsanleger bedient. Wenn allerdings nach Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger nur noch wenig Geld übrig bleibt, bekommen die Genussrechtsanleger nur noch eine geringe Quote. Verbleibt nach der Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger gar keine Masse mehr, gehen die Anleger gänzlich leer aus.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Hundert Prokon-Anleger in ganz Deutschland. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajeweski erklärt:

„Wir werden nun die Forderungen für unsere Mandanten zur Insolvenztabelle anmelden. Wir haben eine umfassende Argumentation ausgearbeitet, wonach unsere Mandanten, die ihr Geld in die Genussrechte angelegt haben, nicht nachrangig bedient werden, sondern wonach unsere Mandanten verlangen können wie ´vorrangige` Gläubiger, also zuerst die Zahlung aus der Insolvenz zu erhalten. Die ungünstige Nachrangigkeit wird dadurch faktisch ausgeschaltet.“

Betroffene Anleger können sich gerne an uns wenden. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Versammlung

Aktuelles zur Gläubigerversammlung der insolventen PROKON am 22. Juli 2014

Am 22. Juli 2014 fand in Hamburg die Versammlung der Insolvenzgläubiger der PROKON statt, an der Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski teilgenommen.
Sommerberg Anlegerrecht - Strommast

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Sommerberg Anlegerrecht - Finanzkrise

Entlassungswelle bei PROKON +++ Insolvenzeröffnung bei PROKON wahrscheinlich +++ PROKON-Geschäftsführer wird entmachtet

Rund 74.000 Genussrechts-Anleger bangen immer noch um ihr Geld. Große Verluste werden angesichts der jüngsten Krisenmeldungen immer wahrscheinlicher.
Sommerberg - Team

Rückabwicklung: Anleger erhält Kapitalerstattung wegen verbotener Rechtsdienstleistung der S&K

Landgericht Frankfurt am Main urteilt: Sommerberg-Mandant hat Anspruch auf Kapitalerstattung wegen Verkauf seiner Lebensversicherung an dubiose S&K-Gesellschaft.

Mit Urteil vom 13. Dezember 2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main die S&K Real Estate Value GmbH verurteilt, einem von der Kanzlei Sommerberg vertretenen Anleger sein verloren geglaubtes Geld in Höhe von 10.237,73 Euro zu erstatten (Az. 2-05 206/13).

Die S&K-Gesellschaft betreibt das Geschäftsmodell des Ankaufs von Lebens- und Rentenversicherungen. Der von der Kanzlei Sommerberg vertretene Anleger hat im Jahr 2009 seine Lebensversicherung an die S&K-Gesellschaft veräußert und im Wege der Abtretung übertragen. Die S&K-Gesellschaft hat darauf hin die Lebensversicherung an die Versicherungsgesellschaft zurückgegeben und den Rückkaufswert in Höhe 10.237,73 Euro kassiert. Diesen Betrag zuzüglich eines weiteren Erhöhungsbetrages wollte S&K nach den Regelungen des „Kaufvertrages“ erst nach einer Dauer von acht Jahren an den Anleger auszahlen.

Im Februar 2013 wurde der Skandal um S&K bekannt. Die Gründer der S&K-Unternehmensgruppe Stephan Schäfer und Jonas Köller werden des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl mutmaßlich geprellter Anleger dringend verdächtigt und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

„Unser Mandant wollte angesichts dieses Skandals nicht länger auf die erst in mehreren Jahren anstehende Auszahlung des versprochenen `Kaufpreises´ für seine Lebensversicherung warten. Mit der von uns erhobenen Klage haben wir daher die Verurteilung von S&K zur sofortigen Zahlung an unseren Mandanten beansprucht“, erklärt Geschädigten-Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Klage ganz überwiegend stattgegeben. Die geltend gemachte Zahlungsforderung ist nach den Feststellungen des Urteils begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf sofortige Herausgabe des Rückkaufswertes in Höhe von 10.237,73 Euro gegen S&K gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.

Das Prozessgericht sieht es als erwiesen an, dass der Kaufvertrag zwischen dem Anleger und S&K nichtig ist gemäß § 134 BGB i.V.m. § 3 RDG wegen der damit verbundenen Anspruchsabtretung. Denn der Vertrag hat eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG zum Gegenstand, ohne dass die S&K-Gesellschaft die für diese Tätigkeit erforderliche Erlaubnis besitzt und ohne dass die Dienstleistung der S&K-Gesellschaft als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild einer anderen Tätigkeit gehört nach § 5 RDG.

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung, wenn unabhängig vom Vorliegen sonstiger Voraussetzungen u.a. die Einziehung im konkreten Fall zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen betrieben wird, und die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird.

Das Landgericht Frankfurt am Main sieht es als erwiesen an, dass der zwischen dem Anleger und S&K geschlossene „Kaufvertrag“ über die Lebensversicherung auf eine solche Forderungseinziehung gerichtet ist. Somit handelt es sich um einer erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung, für die S&K aber nicht die notwendige Lizenz besitzt. Anwalt Krajewski: „Das Gericht ist damit unserer Argumentation gefolgt.“

Rechtsfolge der von der S&K-Gesellschaft mit dem „Kaufvertrag“ erbrachten unerlaubten Rechtsdienstleistung ist, dass dieser sowohl in seinem schuldrechtlichen als auch in seinem Verfügungsteil nichtig und damit unwirksam ist. Dies führt zur Rückabwicklung des Vertrages. Der Veräußerer der Lebensversicherung kann daher von S&K den Auszahlungsbetrag beanspruchen, den die Versicherungsgesellschaft als Rückkaufswert geleistet hat.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.12.2013, Az. 2-05 O 206/13

 


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S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
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„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
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Entlassungswelle bei PROKON +++ Insolvenzeröffnung bei PROKON wahrscheinlich +++ PROKON-Geschäftsführer wird entmachtet

Rund 74.000 Genussrechts-Anleger bangen immer noch um ihr Geld. Große Verluste werden angesichts der jüngsten Krisenmeldungen immer wahrscheinlicher.

Ein Drittel der PROKON-Mitarbeiter droht Kündigung

Rund 150 der insgesamt 480 Mitarbeiter der PROKON müssen mit ihrer Entlassung rechnen. Dies berichtet die Tageszeitung „Weser-Kurier“ unter Berufung auf Angaben des PROKON-Vertriebsleiters Rüdiger Gronau.

PROKON-Insolvenz wahrscheinlich

Auch der bislang vorläufige Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort und hat erklärt, dass eine Insolvenz wohl nicht mehr abzuwenden sei. Dies bedeutet, dass demnächst mit der Eröffnung des förmlichen Insolvenzverfahrens gerechnet werden muss.

Geschäftsführer Rodbertus bei PROKON entmachtet

Dreh- und Angelpunkt bei der PROKON war bislang deren Geschäftsführer Carsten Rodbertus. Jetzt hat das Amtsgericht Itzehoe Rodbertus entmachtet. Am 26. März 2013 hat das Gericht die „starke vorläufige Insolvenzverwaltung“ beschlossen und ein Verfügungsverbot für die Geschäftsführung von PROKON angeordnet. Vereinfacht gesagt: Der bisherige PROKON-Geschäftsführer hat keine Befugnisse mehr.

Insolvenzverwalter: Anleger müssen sich auf Verluste einstellen

In einer Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 27. März 2014 werden die Anleger vor Verlusten gewarnt. Hier heißt es: Richtig ist jedoch, dass die Genussrechtsinhaber durchaus Verluste werden hinnehmen müssen.

Anleger sollten handeln und sich aktiv um Schadensregulierung bemühen

„Wir raten den geprellten PROKON-Anlegern jetzt aktiv zu werden“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler. Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg macht für mehrere Hundert PROKON-Geschädigte Schadensersatz geltend. Thomas Diler erklärt weiter: „Wir haben für unsere Mandanten aus ganz Deutschland eine umfassende Handlungsstrategie entwickelt, um eine Kompensation der Verluste zu erreichen. Verunsicherte Anleger können sich gerne an uns wenden.“ Die Anlegerkanzlei Sommerberg bleibt für Sie am Ball!

 

 


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Aktuelles zur Gläubigerversammlung der insolventen PROKON am 22. Juli 2014

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Infinus-Betrugsskandal: Insolvenzen der Anlagefirmen sind amtlich

Das Amtsgericht Dresden hat heute die Insolvenzverfahren über die Anlagegesellschaften Future Business KG aA, Prosavus AG und ecoConsort AG sowie valueConsort AG eröffnet.

Die Firmen sind überschuldet und zahlungsunfähig, so das Insolvenzgericht.

Für die Kleinanleger ist ungewiss, ob und wie viel Geld, das sie in die von der Infinus AG vermittelten Finanzprodukte investiert haben, zurückerhalten. Tausende geprellter Anleger haben ihr Geld in Orderschuldverschreiben und Genussrechte der Future Business KAaA und der Prosavus AG angelegt. Auch weitere Finanzprodukte wie Nachrangdarlehen hat die Infinus AG den Anlegern empfohlen.

Ein Problem ist die sogenannte Nachrangigkeit der Forderungen der Anleger. Zunächst werden alle anderen Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt und erst danach werden dann Anleger bedient. Wenn allerdings nach Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger nur noch wenig Geld übrig bleibt, bekommen die Genussrechtsanleger nur noch eine geringe Quote. Verbleibt nach der Befriedigung der „vorrangigen“ Gläubiger gar keine Masse mehr, gehen die Anleger gänzlich leer aus.

Anleger sollten jetzt handeln! Kompetente Vertretung ist sinnvoll.

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt mehrere Hundert Anleger im Anlageskandal um das Infinus-Firmengeflecht in ganz Deutschland. Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajeweski erklärt:

„Wir werden nun die Forderungen für unsere Mandanten zur Insolvenztabelle anmelden. Wir haben eine umfassende Argumentation ausgearbeitet, wonach unsere Mandanten, die ihr Geld bei Future Business, Prosavus und den sonstigen Infinus-Firmen angelegt haben, nicht nachrangig bedient werden, sondern wonach unsere Mandanten verlangen können wie ´vorrangige` Gläubiger, also zuerst die Zahlung aus der Insolvenz zu erhalten. Die ungünstige Nachrangigkeit wird dadurch faktisch ausgeschaltet.“

Betroffene Anleger können sich gerne an uns wenden. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.

Für unsere Mandanten werden wir alle Fristen und Termine beachten und die richtigen Schritte ergreifen, um Nachteile zu vermeiden.

Hier eine Übersicht über die einzelnen Insolvenzen:

Future Business KG aA

Insolvenzgericht: AG Dresden – 543 IN 2257/13, vormals 532 IN 2257/13

Insolvenzverwalter: Dr. Bruno Kübler

Frist zur Forderungsanmeldung: 16.06.2014

OSV-Gläubigerversammlung: 13.05.2014, 10:00 Uhr

Berichtstermin: 30.06.2014, 10:00 Uhr

 

Prosavus AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 559 IN 2258/132

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 15.05.2014

Berichtstermin: 26.06.2014, 9:30 Uhr

 

ecoConsort AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 542 IN 228/13

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 13.06.2014

OSV-Gläubigerversammlung: 22.05.2014, 09:30 Uh

Berichtstermin: 24.06.2014, 10:00 Uhr

 

ValueConsort AG

Insolvenzgericht: AG Dresden – 532 IN 2290/13

Insolvenzverwalter: Frank-Rüdiger Scheffler

Frist zur Forderungsanmeldung: 02.05.2014

Berichtstermin: 12.06.2014, 13:00 Uhr

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
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Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
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Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht – Abwärtssog

Razzia der Staatsanwaltschaft bei Infinus

Infinus Finanzdienstleistungsinstitut AG meldet Insolvenz an

Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch 5. März 2014 Geschäftsräume der Infinus Finanzdienstleistungsinstitut durchsucht. Geld und mehrere Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg: „Wir begrüßen die behördliche Sicherstellung von Vermögenswerten. Auf diese Weise besteht für geprellte Anleger eine Zugriffsmöglichkeit in einem Rückgewinnungshilfeverfahren.“

Nur zwei Tage später, am Freitag 7. März 2014, hat die Infinus Finanzdiensteistungsinstitut AG Insolvenz angemeldet bei dem Amtsgericht Dresden (Az. 531 IN 430/14).

Die Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt bundesweit mehrere Hundert betroffene Infinus-Anleger. Anwalt  Krajewski: Unsere Mandanten sehr sich von der Infinus falsch beraten: ihnen wurden hochriskante Schuldverschreibungen, Darlehen und Genussrechte vermittelt. Den Ermittlungen der Strafbehörde zufolge besteht der dringende Verdacht, dass es sich um ein groß angelegtes Betrugssystem handelt. Für unsere Mandanten setzen wir daher Schadensersatz durch.“

Betroffene Infinus-Kunden können sich unverändert an uns wenden.

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

INFINUS: Staatsanwaltschaft greift durch gegen mutmaßliche Betrüger

Vermögenssicherung zugunsten anspruchsberechtigter Anleger

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat umfassende Vermögenswerte sichergestellt im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die INFINUS-Unternehmensgruppe. Die Auflistung des gesicherten Vermögens liegt der Kanzlei Sommerberg vor.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahrens wegen Betruges (Az. 100 Js 7387/12) unter anderem gegen folgende Beschuldigte:

  • Jörg Biehl, Andreas Kison
  • Rudolf Ott
  • Dr. Kewan Kadkhodai
  • Siegfried Bullin
  • Jens Pardeike

Die benannten Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 31. Januar 2014 gab die Staatsanwaltschaft Dresden bekannt, dass sie Vermögenswerte der Beschuldigten gesichert hat.

Die Sicherung dient den aus der Tat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüchen zu Gunsten von durch die Straftat Verletzter.

Anwalt André Krajewski von der der Anlegerkanzlei Sommerberg, die die Interessen zahlreicher INFINUS-Anlageopfer vertritt, erklärt dazu:

„Uns liegt die Liste der arrestierten Vermögensgegenstände vor. Demnach konnte zugunsten der mutmaßlich Geschädigten umfangreiches Vermögen sichergestellt werden. Die gesicherten Vermögensgegenstände lassen erkennen, dass es sich einige der Beschuldigten offenbar umgeben von Luxus gut gehen ließen. Die Ermittlungsbeamten fanden neben vielen Luxus-Autos auch teure Uhren, viele Goldbarren und nicht zuletzt gut gefüllte Bankkonten.“

Der folgende Auszug nur einiger der sichergestellten Vermögensgegenstände des Beschuldigten Jörg Biehl spricht für sich:

  • PKW Bentley Continental GT
  • PKW Porsche Cayenne Turbo
  • 8 Goldbarren zu je 1 kg
  • 16 Goldbarren zu je 1 kg
  • Bargeld in Höhe von 14.380,00 €
  • Aktien an der Future Business KG aA
  • Armbanduhr Lange & Söhne Nr. 1, PT 950 (Platin) mit Box
  • Armbanduhr Rolex Oyster Yacht-Master II
  • Armbanduhr Rolex Oyster Daytona
  • Armbanduhr Jaeger-Le-Coultre MasterControl
  • Armbanduhr Hublot Geneve Big Bang
  • Armbanduhr Gucci
  • Armbanduhr Cartier
  • Armbanduhr Pierre Balmain
  • Motorboot Frauscher Benaco 909 „Maurice“
  • Guthaben in Höhe von 1.008.617,40 € bei der Commerzbank AG

 

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

Anlagebetrugsskandal bei der INFINUS

Fachkundige Anwaltshilfe für Anleger unbedingt sinnvoll:

So erhalten Infinus-Anleger eine ‚vorrangige‘ Entschädigung

Sommerberg-Anwalt: Für unsere Mandanten setzen wir eine Rangverbesserung bei der Entschädigung im Insolvenzverfahren durch. Anstelle der nachrangigen Entschädigung der übrigen Anleger geht es darum, dass unsere Mandanten in einem verbesserten Rang vorher eine Zahlung aus der Insolvenz bekommen.

Die Infinus AG hat Kleinsparern hochriskante Finanzinstrumente der Future Business KGaA und der Prosavus AG verkauft, über deren Vermögen mittlerweile das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Bei den oft von ahnungslosen Sparern erworbenen Anlagen handelt es sich um Genussrechte und Orderschuldverschreibungen, aber auch um Nachrangdarlehen.

Tipp: Anleger sollten sich durch versierten Anwalt vertreten lassen, um eine `vorrangige` Entschädigung im Insolvenzverfahren zu erhalten.

Für die Anleger stellt sich jetzt die Frage, ob sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens noch eine Entschädigung erhalten. Das Problem für die Anleger in die Genussrechte und Nachrangdarlehen ist: Sie werden nur nachrangig behandelt werden.

In den Vertragsbedingungen zu den Genussrechten und Nachrangdarlehen ist zu Ungunsten der Anleger festgelegt, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzfall gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurücktreten. Dies bedeutet, in der Unternehmensinsolvenz werden andere Gläubiger mit allgemeinen Forderungen (wie beispielsweise Banken, Lieferanten oder Arbeitnehmer) vorrangig befriedigt werden.

Erst nachdem diese Gläubiger vollständig befriedigt worden sind, würden die geprellten Anleger  nachrangig bedient werden. Die Anleger bekommen also nur noch eine Entschädigung, falls überhaupt noch eine Insolvenzmasse übrig bleibt.

Dies ist für die Anleger ein großes Risiko. Wenn nämlich keine Insolvenzmasse mehr übrig bleibt oder nur ein geringer Rest vorhanden ist, gehen die Anleger leer aus oder erhalten ggf. nur noch einen geringen Bruchteil bezogen auf ihre Rückzahlungsforderung.

Anwalt Thomas Diler von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die zahlreiche der Infinus-Anlageopfer vertritt, erklärt:

Wir haben eine Argumentationsstrategie für die Mandanten unserer Kanzlei entwickelt, die Infinus-Anleger sind, wonach deren Forderungen nicht als nachrangig zu bewerten sind. Es geht hier also faktisch darum, dass unsere Mandanten einen besseren Rang in einer Insolvenz erhalten, damit sie nicht mehr nur nachrangig, sondern vorrangig den anderen Anlegern entschädigt werden. Hier kommt es immer auf die konkreten Einzelfallumstände an. Dies prüfen wir für die von uns vertretenen Anleger und werden dies im Insolvenzverfahren auch durchsetzen.

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Kurstabelle

PROKON Gibt es neue Hinweise auf ein Schneeballsystem?

Handelsblatt: Schon 2009 soll es mit der Auszahlung von Anlegern Probleme gegeben haben

Neue Brisanz im Fall PROKON: Das Handelsblatt berichtet in einem heute veröffentlichten Artikel, dass die  Finanzaufsichtsbehörde BaFin schon seit 2009 davon Kenntnis gehabt habe, dass der inzwischen insolvente Windparkfinanzierer PROKON Altanleger mit dem Geld neuer Anleger auszahlte. Ein Sprecher der BaFin habe dies der Nachrichtenagentur AFP bestätigt. PROKON habe Geld gefehlt, um Altanleger auszahlen zu können, so dass man dafür Geld der Genussrechtsanleger eingesammelt habe.

Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg, die zahlreiche geprellte PROKON-Anleger vertritt, erklärt dazu:

Wenn PROKON tatsächlich geplant hat, das frisch eingesammelte Geld neuer Genussrechts-Anleger zu verwenden, um damit alte Anleger auszuzahlen, dann steht unseren Mandanten bereits angesichts dieses Umstandes ein Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen bei der PROKON zu.

Denn unsere Mandanten haben den Prospektversprechungen vertraut, wonach das Geld im Bereich Erneuerbarer Energien und vor allem in Windkraftanlagen investiert werden sollte. Hätten die von uns vertretenen Anleger hingegen gewusst, dass ihr Geld nur verwendet wird, um Ansprüche alter Anleger zu befriedigen, dann hätten sie sich nicht an PROKON beteiligt. Insofern ist hier ein Prospekthaftungsanspruch naheliegend, wenn die Handelsblatt-Darstellung stimmt. Wir werden nun die relevanten Dokumente der Finanzaufsicht BaFin besorgen und dann weiter tätig werden.

Unserer Rechtsbewertung nach hätte ein Prospekt unbedingt darüber aufklären müssen, dass man das Genussrechtskapital neuer Anleger verwendet, um alte Anleger zu bezahlen, wenn PROKON dies wirklich so geplant hat.

 

 


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Sommerberg Anlegerrecht - Insolvenz

Pro­kon mel­det Insol­venz an: Anle­ger fürch­ten um ihr Geld

Die PROKON Regenerative Energien GmbH hat am 22. Januar 2014 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt.

Das Insolvenzgericht hat bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Anleger des Windparkbetreibers fürchten um ihr Geld.

Anwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg erklärt: Das Insolvenzgericht wird nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, also ob Prokon die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits zahlungsunfähig ist. Das Unternehmen musste bereits zuvor einräumen, dass es nicht mehr in der Lage sein wird, die Forderungen der Genussrechts-Anleger befriedigen zu können. Es hat die Anleger aufgefordert, das Kapital bis Oktober 2014 stehen zu lassen.

Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen der Prokon zu sichern und zu erhalten. Das Insolvenzverfahren dient der Sicherung der Gläubigeransprüche. Das Amtsgericht Itzehoe hat den Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Die Geschäftsleitung darf Verfügungen nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen.

Wie geht es nun weiter?

Anwalt Krajewski: Angesichts der aus Anlegersicht bislang intransparenten Situation begrüßen wir es, dass mit dem Insolvenzverwalter eine außenstehende Person in das Unternehmen tritt. Die nun stattfindende Prüfung wird Klarheit über die wirkliche finanzielle und wirtschaftliche Situation der Prokon bringen.

Aufgrund der Komplexität halten wir es für möglich, dass erst nach mehreren Monaten feststeht, ob Prokon pleite ist. Es geht hier um eine große Gesellschaft mit zahlreichen Windkraftanlagen, rund 75.000 Anlegern und einem Genussrechtskapital von über 1,3 Milliarden Euro. Bei solchen Größenordnungen dauern die Prüfungen erfahrungsgemäß länger.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird solange mit Sicherheit keine Gelder an die Anleger auszahlen.

Sollte es im Rahmen einer Insolvenz zur Verwertung des Vermögens der Prokon kommen, werden zunächst nach Abzug der Verfahrenskosten die Forderungen der allgemeinen Gläubiger befriedigt.

Schlecht hingegen sieht es dann für die Genussrechtsanleger aus. Sie werden aufgrund einer Nachrangigkeits-Klausel in den Genussrechtsbedingungen erst als letzte befriedigt, nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt sind.

Wir haben hierzu eine Argumentationsstrategie für Mandanten unserer Kanzlei entwickelt, die ebenfalls Prokon-Anleger sind, wonach deren Forderungen nicht als nachrangig zu bewerten sind. Es geht hier also faktisch darum, dass unsere Mandanten ´vorrangig´ in einer Insolvenz zu entschädigen sind, sagt Krajewski. Hier kommt es immer auf die konkreten Einzelfallumstände an. Dies prüfen wir für die von uns vertretenen Anleger.

 


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Skandal bei dem Winkraftfinanzierer: Prokon hat erhebliche Liquiditätsprobleme und warnt vor einer Insolvenz bereits Ende Januar 2014. Für betroffene Anleger besteht somit ein konkretes Risiko eines Verlustes des in die Prokon-Genussrechte angelegten Geldes.

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Wir bieten für Anleger in Prokon-Genussrechte deutschlandweit die Vertretung ihrer rechtlichen Interessen an. Unsere kompetente Erstberatung erfolgt kostenfrei. Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren Online-Informations-Abruf. Beratungstelefon: 0421-3016790. Stichwort: Prokon.

Wie sollten Prokon-Anleger jetzt handeln? Anleger, die sich über Ihre Handlungsmöglichkeiten informieren wollen, können gerne auch hier unseren Fragebogen abrufen, ausfüllen und dann an uns zurücksenden.

Anwaltlicher Rat ist sinnvoll.

Wir empfehlen kompetente anwaltliche Beratung zum Thema Geldrückgewinnung. Unser Team hilft Ihnen hier gerne. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:

Hören Sie auf Ihren gesunden Menschenverstand!“ In der Tat sollten das besorgte Anleger tun und etwa mit ihrem Rechtsanwalt das weitere Vorgehen besprechen.

(Frankfurt Allgemeine, online faz-net., Artikel vom 11. Januar 2013, „Prokon wird zum Skandal“)

 


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