Kanzlei Sommerberg gewinnt Deckungsschutzprozess
Mit Urteil vom 15. Juli 2015 hat das Landgericht München I festgestellt, dass der Schadensabwickler einer Rechtsschutzversicherung der Versicherungskundin Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Falschberatung über eine Geldanlage zu gewähren hat (Az. 26 O 25146/14).
Vergleich: Bayer hat an ehemalige Schering-Aktionäre 200 Millionen Euro nachzuzahlen – Sommerberg-Rechtsanwalt Hasselbruch auf Seiten der Schering-Aktionäre am Vergleich beteiligt
„Das wirtschaftliche Ergebnis des geschlossenen Vergleichs bewerte ich als sehr gut im Sinne der ehemaligen Aktionäre der Schering“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kanzlei Sommerberg LLP, der am Vergleichsschluss im Prozess als Rechtsvertreter mehrerer zwangsausgeschlossener Minderheitsaktionäre beteiligt war.
Sommerberg-Rechtsanwälte haben Erfolg: Schadensersatzurteile für S&K-Opfer +++ Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Verantwortliche der S & K – Unternehmensgruppe teilweise zu
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt deutschlandweit zahlreiche der Anlageopfer der S&K-Unternehmensgruppe. Die Mandanten sind durch ihre Geldanlage bei bestimmten S&K-Gesellschaften geschädigt. „Wir konnten mittlerweile bereits Dutzende Gerichtsurteile für unsere Mandanten gegen bestimmte S&K-Firmen und dortige Verantwortliche persönlich erstreiten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
Großer Prozesserfolg im Verfahren um Barabfindung für MAN-Aktionäre erzielt: VW-Tochterfirma trifft Nachzahlungspflicht von 353 Millionen Euro!
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch ist sehr zufrieden mit dem aktuell erstrittenen Beschluss des Landgerichts München I.
Schiffsfonds-Misere: Anleger Schiffsfonds erhält Schaden von 51.500 Euro vollständig ersetzt
Ein weiteres von der Kanzlei Sommerberg erstrittenes Gerichtsurteil macht geprellten Fondsanlegern Hoffnung. Bei unterbliebener Risikoaufklärung bestehen Regressmöglichkeiten.
Unser Rechtstipp: Bankkunden können auch beendete Darlehensverträge noch widerrufen und Vorteile nutzen
Rechtsanwalt SAndré Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP macht auf ein neues verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. März 2015 zum Darlehenswiderruf aufmerksam (Az. I-31 U 155/14):
Kanzlei Sommerberg erreicht vergleichsweise Zahlung
Nicht immer ist das Urteil eines Gerichts nötig, um geschädigten Anlegern zu Ihrem Recht zu verhelfen. Vor dem Landgericht Aurich hat die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP für ihre Mandantin einen Vergleich mit der Sparkasse Aurich-Norden geschlossen, in dem sich die Sparkasse verpflichtet, der Mandantin einen Betrag in Höhe von 5.000 € zu zahlen(Aktenzeichen 5 O 943/13).
Nordcapital-Schiffsfonds: Vergleich vor dem Landgericht Verden
Anlegerin erhält aufgrund gütlicher Streitbeilegung einen erheblichen Teil des in den Fonds angelegten Geldes ersetzt.
Darlehenswiderruf: Ziel ist immer die Auflösung teurer Altverträge: Bausparkassen ziehen „Kündigungs-Joker“ genauso wie Bankkunden ihren „Widerrufs-Joker“ nutzen
Hunderttausende Kunden von Banken, Sparkassen, aber auch von vielen Bausparkassen lassen bereits prüfen, ob sie den Widerruf ihrer teuren Darlehensverträge erklären können. Auf diese Weise können sie, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, ihren alten hochverzinsten Kredit beenden und angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase günstig umfinanzieren. Oft lassen sich dadurch für einen Verbraucher viele Tausend Euro einsparen.
Schiffsfonds von GEBAB und ATLANTIC: Landgericht Bremen verurteilt Finanzfirma wegen fehlerhafter Anlageberatung
„Die von uns erhobene Klage war erfolgreich. Unser Mandant erhält den in zwei Schiffsfonds angelegten Betrag von 34.382,59 Euro plus Zinsen als Schadensersatz zugesprochen“, sagt André Krajewski, Rechtsanwalt bei der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP.










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