Versicherungsnehmer können weiter Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung bei nicht ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung verlangen
Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski weist darauf hin, dass sich auch angesichts des BGH-Urteils vom 16. Juli 2014 in den allermeisten Fällen nichts an den guten Handlungsmöglichkeiten für falsch aufgeklärte Versicherungskunden ändert.
