INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut: Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 12. Mai 2014 auch das Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) eröffnet.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 12. Mai 2014 auch das Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) eröffnet.
Mit dem Urteil des BGH vom 7. Mai 2014 bieten sich für zahlreiche Besitzer von Lebens- oder Rentenversicherungen, die ihre Versicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen haben, gute Möglichkeiten.
Mit Urteil vom 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Besitzer von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung auch noch nach vielen Jahren ihre Versicherung wegen ungültiger Widerrufsbelehrung auflösen und eine Prämienrückzahlung verlangen können (Aktenzeichen IV ZR 76/11).
Mit einer gütlichen Einigung endete ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Itzehoe, den die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP für eine Mandantin führte.
Das Amtsgericht Itzehoe hat heute das Insolvenzverfahren über das Vermögen des skandalumwitterten Windkraftfinanzierers Prokon eröffnet (Aktenzeichen 28 IE 1/14).
Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP begrüßt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): „Der BGH hat mit seinen Entscheidungen zu den offenen Immobilienfonds die Rechte geprellter Fondsanleger nachhaltig gestärkt.“
Zahlreiche private Anleger haben Geld investiert in Fonds von NCI New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera sowie Selfmade Capital. Die Anleger befürchten nun ihren Geldverlust im Zusammenhang mit dem Firmengeflecht des Malte André Hartwieg. Wir sind mit der Rückgewinnung des Anlegerkapitals für unsere Mandanten befasst.
Mit Beschluss vom 3. April 2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 1HKO 7833/12) eine höhere Kompensationsleistung für die Minderheitsaktionäre der hotel.de AG festgesetzt. Das Gericht ist damit den Anträgen von über 60 Aktionären gefolgt. Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite war auch Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch, der die rechtlichen Interessen einer Kleinaktionärin in dem Spruchverfahren vertritt.
Geprellter Anleger bekommt wegen seiner Schiffsfonds-Beteiligung 7.167,50 Euro als Schadensersatz.
Landgericht Frankfurt am Main urteilt: Sommerberg-Mandant hat Anspruch auf Kapitalerstattung wegen Verkauf seiner Lebensversicherung an dubiose S&K-Gesellschaft.
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