Sommerberg-Mandantin schließt Vergleich mit Deutscher Bank
Aufatmen bei einer Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg: Im Zuge eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Frankfurt am Main schloss sie Anfang Februar mit der Deutschen Bank AG einen Vergleich, in dem sich die Deutsche Bank verpflichtet, ca. 7.400 € an sie zu zahlen.
Geklagt hatte sie aus abgetretenem Recht. Im Jahre 2007 erwarb ihr Ehemann durch Vermittlung der Deutschen Bank AG eine Kommanditbeteiligung an dem geschlossenen Fond Private Equity Sinfonia GmbH & Co. KG. Gleichzeitig erwarb er ein sogenanntes Schiffsportfolio, das insgesamt sechs Kommanditbeteiligungen an geschlossenen Schiffsfonds enthielt (Lloyd Fonds Schiffsportfolio). Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass ihr Ehemann beim Kauf der Anlagen falsch beraten worden sei. Weder seien die Risiken der Fonds deutlich gemacht worden, noch sei über die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligungen, die hohen sogenannten Weichkosten und die Rückvergütungen, die an die Bank geflossen sind, aufgeklärt worden. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung hätte ihr Ehemann die Beteiligungen unter keinen Umständen erworben.
Während sich die Deutsche Bank AG zunächst weigerte, Schadensersatz zu leisten, lenkte sie nunmehr im Rahmen eines von der Kanzlei Sommerberg angestrengten Klageverfahrens ein und zahlt der Mandantin Schadensersatz. „Wir freuen uns, wenn ein Urteil nicht nötig ist. Daher sind wir auch immer bestrebt, uns mit den Beraterbanken zu einigen. Dies ist hier gut gelungen“, kommentiert Rechtsanwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Verfahren: Landgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-12 O 213/13
Autor: Thomas Diler / Google+
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