Sparkasse Köln zur Schadensersatzzahlung an Kundin wegen Falschberatung über ein Anlageinvestment in den Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff verurteilt.
Aktuell hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 1. Dezember 2015 entschieden, dass die Sparkasse Köln Bonn wegen falscher Anlageberatung an eine Kundin 7.875 Euro Schadensersatz bezahlen muss (Az. 22 O 222/15).
Die Klägerin und ihr Ehemann sind langjährige Kunden der Sparkasse Köln Bonn. Im Jahr 2008 erwarben sie auf Beratung und Vermittlung der Sparkasse Köln Bonn gemeinsam Anteile an dem Schiffsfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG.
Ein solcher Schiffsfonds ist für Anleger hoch riskant. Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten und sind daher mitunternehmerisch sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Es kann sogar zu einem vollständigen Verlust des investierten Geldes kommen. Diese Risikosituation wurde den Anlegern ihrer Schilderung zufolge jedoch von der Sparkasse Köln Bonn nicht erläutert. Die Klägerin und ihr Ehemann fühlten sich falsch beraten.
„Daher haben wir Klage für die Ehefrau gerichtet auf Schadensersatz aus eigenem Recht und aus dem abgetretenen Recht ihre Ehegatten eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Das Landgericht Köln hat nach einer durchgeführter Beweisaufnahme feststellt, dass die Anleger von der Sparkasse tatsächlich im Rahmen der damaligen Anlageberatung nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind.
Somit liegt nach der Bewertung des Gerichts eine pflichtwidrige Falschberatung vor, da ein Beratungskunde vom Kreditinstitut über ein Totalverlustrisiko bei einer Anlage in einen Schiffsfonds zu informieren ist. Die Sparkasse wurde wegen dieser unterlassenen Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg informiert:
Wir hatten bereits berichtet, dass die Commerzbank in dem Prozess vor dem Landgericht Hagen zum Schadensersatz verurteilt wurde, weil unsere Mandantin von dem Bankberater falsch über ein Investment in einen Immobilienfonds beraten wurde. Doch mit der Gerichtentscheidung kam es auch noch zu einer Verurteilung der Bank wegen einer weiteren Geldanlage in den Schiffsfonds mit der Bezeichnung CFB-Fonds Nr. 161.
Das Landgericht hat dazu erkannt, dass hier die Commerzbank ebenfalls schadensersatzpflichtig ist, weil der Bankberater genau wie bei dem Immobilienfonds die betroffene Kundin nicht über die wesentlichen Risiken der Geldanlage in den Schiffsfonds informiert hat. Die Kundin hatte nämlich auf Empfehlung des Beraters der damaligen Dresdner Bank, die heutige Commerzbank, auch noch Geld investiert in den Schiffsfonds CFB Nr. 161.
Über diese Risiken der Geldanlage in den CFB-Fonds Nr. 161 hätte der Berater seine Kunding nach Auffassung des Landgerichts aufklären müssen:
eingeschränkte Handelbarkeit der Fondsanteile
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung im Falle von Entnahmen
Verlustrisiko – bis hin zu einem Totalverlust
Da die von uns vertretene Anlegerin hierüber jedoch nicht informiert wurde, hat die verantwortliche Commerzbank jetzt aufgrund der Gerichtsentscheidung Schadensersatz zu zahlen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
„Unser Mandant hat mit seiner Klage Schadensersatz aus abgetretenem Recht aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung seiner Ehefrau durch die Rechtsvorgängerin der Commerzbank, die Dresdner Bank, geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Christian Cordes von der Kanzlei Sommerberg.
Die Ehefrau des Klägers erwarb im Jahr 2007 eine Kommanditbeteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG Euro-Select 14. Dieser Fonds beabsichtigte eine Investition des Anlagekapitals in das Londoner Bürogebäude „The Gherkin“. Dieser Geldanlage der Anlegerin vorausgegangen war eine Beratung durch einen Berater der damaligen Dresdner Bank, die heutige Commerzbank. Der Berater empfahl der Ehefrau des Klägers im Rahmen dieser Beratung die Geldanlage in diesen Fonds.
Die Ehefrau des Klägers vertraute auf diese Empfehlung und legte 10.500 Britische Pfund einschließlich Ausgabeaufschlag in den Fonds an. Umgerechnet sind dies rund 15.000 Euro. Mit der Klage wurde beanstandet, dass sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht hat, weil der Berater pflichtwidrig nicht über wesentliche Risiken der Geldanlage aufgeklärt hat.
Diesem Vortrag ist das Landgericht Hagen gefolgt und hat die Commerzbank zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 14.677,26 Euro verurteilt. Seine Entscheidung hat das Gericht damit begründet, dass der Bankberater gegen die Pflicht aus dem Beratungsvertrag geschuldete Pflicht verstoßen hat, eine objektgerechte Beratung zu erbringen. Diese Pflichtverletzung muss sich die Bank gemäß § 278 BGB zurechnen lassen und ist daher regressverpflichtet.
Bei der Geldanlage in einen geschlossenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger durch Zeichnung der Geschäftsenteile eine der Anlagesumme entsprechende Kommanditbeteiligung. Die bei einer solchen Geldanlage bestehenden Risiken liegen darin, dass es aufgrund der wirtschaftlichen Beteiligung zu einem Totalverlust der Kapitalanlage kommen kann. Ferner besteht eine eingeschränkte Handelbarkeit des Fonds bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren und das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung im Falle von Entnahmen. Bestehende Risiken für das eingebrachte Kapital haben grundsätzlich Bedeutung für die Anlageentscheidung und müssen daher durch den Berater vollständig und richtig dargestellt werden.
Das Landgericht Hagen ist nach durchgeführter Beweisaufnahme jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass der Bankberater die Anlegerin nicht durch die Beratung vollständig über die bestehenden Risiken aufklärte. Jedenfalls in Bezug auf die eingeschränkte Handelbarkeit, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Verlustrisiko – bis hin zu einem Totalverlust – wurde die Anlegerin nicht ausreichend durch den Bankberater aufgeklärt.
Daher besteht ein vom Landgericht auch zuerkannter Anspruch auf Rückzahlung des Zeichnungsbetrages zuzüglich des geleisteten Ausgabeaufschlags abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen. Rechtsanwalt Christian Cordes erklärt abschließend: „Diese Sache ist offenbar kein Einzelfall, da uns bekannt ist, dass auch weitere Anleger in den Immobilienfonds „The Gherkin“ IVG Euro-Select 14 sich falsch beraten fühlen. Das aktuell erstrittene Urteil könnte diesen Anlegern Rückenwind bei der Geltendmachung ihrer Forderungen geben.“
Für Kleinanleger sind geschlossene Immobilienfonds wie der „The Gherkin“ IVG Euro-Select 14 regelmäßig nicht geeignet. Wer sein Geld nicht verlieren will, sollte sich an derartigen Graumarktfonds nicht beteiligen.
Das Rechtsanwaltsteam der Kanzlei Sommerberg unterstützt berät und vertritt Anleger in ganz Deutschland bei einem „Ausstieg“ aus ihrem Immobilienfonds. Beratungstelefon: 0421/3016790. Stichwort: Schadensersatz wegen Immobilienfonds. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 27. April 2017 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Anleger sein Geld zu erstatten hat, das er in den Immobilienfonds IVG EuroSelect 20 angelegt hat (Az. 2-19 O 40/15).
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Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_69457888_S.jpg565850Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2016-01-18 09:18:052021-01-18 14:56:20„The Gherkin“ Fonds IVG Euro-Select 14: Commerzbank zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt
Für viele Anleger in Flugzeugfonds ist das aktuelle Urteil des Landgerichts Essen von Interesse: Weil ein Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde, kann er die Rückabwicklung seiner fehlgeschlagenen Geldanlage in den Flugzeugfonds verlangen.
„In dem Fall wurde unserer Mandantschaft ein Schadensersatz von über 56.000 Euro zugesprochen. Verurteilt wurde die Commerzbank AG“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.
Die Eheleute sind seit 2003 Kunden der Commerzbank AG. Nachdem die beiden Eheleute im Jahr 2007 ein Mehrfamilienhaus veräußert und hieraus einen höheren Geldbetrag erhalten hatten, zeichnete der Ehemann am 3. Mai 2007 in der Filiale der Commerzbank AG in Essen – Kettwig eine Beitrittserklärung zum Flugzeugfonds Airbus A 340-600 „Emmeline“ (Lloyd Fonds 78).
Der Anlagebetrag belief sich auf 75.000 US-Dollar sowie Agio von weiteren 3.750 US-Dollar, umgerechnet nach dem damaligen Wechselkurs sind dies 56.957,91 Euro.
Erst im Nachhinein erkannten die Eheleute die hohen Risiken der Beteiligung an dem Fonds. Die Anleger fühlen sich falsch beraten, weil sie diese Risiken nicht eingehen wollten. Sie haben daher die Anlegerkanzlei Sommerberg beauftragt, eine Rückabwicklung der Fondanlage durchzusetzen. „Wir haben für die Ehefrau aus abgetretenem Recht wegen des Lloyd-Flugzeugfonds eine erfolgreiche Klage eingereicht“, erklärt Sommerberg-Anwalt Krajewski.
Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 10. Juni 2015 (Az. 11 O 275/13) die Commerzbank AG verurteilt, Schadensersatz in Höhe des damaligen Anlagebetrag von 56.957,91 Euro zu zahlen, gegen Übertragung der Flugzeugfondsanlage und abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Damit wird diese aus Sicht der Eheleute fehlgeschlagene Geldanlage faktisch wieder rückabwickelt.
Begründung des Urteils: Die geltend gemachte Schadensersatzforderung ist berechtigt, weil keine ausreichende Aufklärung über die Risiken einer gesellschaftlichen Beteiligung und über das Totalverlustrisiko erfolgte.
Rechtsanwalt André Krajewski erläutert: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, wonach ein Anleger, der sich an einem Flugzeugfonds beteiligen möchte, zuvor ausdrücklich über die enormen Risiken hingewiesen werden muss. Unterbleibt diese Risikoaufklärung kann der Anleger grundsätzlich Schadensersatz verlangen. Dies hängt immer von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.“
Die Anlage in die Emmeline Flugzeugfonds GmbH & Co. KG stellt sich als riskant dar. Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten und gehen deswegen unternehmerische Risiken ein. Sie sind nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust beteiligt. Sogar ein Totalverlust des eingesetzten Geldes ist möglich. Der LF 78 „Emmeline“ Flugzeugfonds investiert in ein Flugzeug vom Typ Airbus 340-600 und wurde im Jahr 2007 von dem Emissionshaus Lloyd Fonds AG herausgegeben.
Für Kleinanleger sind Flugzeugfonds regelmäßig nicht geeignet. Wer sein Geld nicht verlieren will, sollte sich an derartigen Graumarktfonds nicht beteiligen.
Rechtsanwalt Krajewski, auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt: „Wir helfen und unterstützen betroffene Anleger bei einem „Ausstieg“ aus ihrem Flugzeugfonds. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.“ Telefon: 0421/3016790.
Die Kanzlei Sommerberg berät Anleger deutschlandweit. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Für viele Anleger in Flugzeugfonds ist das aktuelle Urteil des Landgerichts Essen von Interesse: Weil ein Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde, kann er die Rückabwicklung seiner fehlgeschlagenen Geldanlage in den Flugzeugfonds verlangen.
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Aufatmen bei einer Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP: Im Zuge eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Frankfurt am Main schloss sie Anfang Februar mit der Deutschen Bank AG einen Vergleich, in dem sich die Deutsche Bank verpflichtet, ca. 7.400 € an sie zu zahlen.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-rechnerstift.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2014-06-23 08:51:202021-01-18 13:28:13Sommerberg-Mandantin schließt Vergleich mit Deutscher Bank
Kanzlei Sommerberg LLP berichtet über Anlegerschutzverfahren: Gerichte sprechen Fondsopfern Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen zu.
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Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet über den Verfahrensausgang des von ihm beantragten Spruchverfahrens in Sachen GBW AG.
Die GBW AG ist ein im Immobiliensektor tätiges Unternehmen. Im Jahr 2013 übernahm ein von der Patrizia Immobilien AG geführtes Konsortium die Mehrheitsbeteiligung der Bayerischen Landesbank an der GBW AG.
In der Folge wurden die Minderheitsaktionäre durch Beschluss der Hauptversammlung der GBW AG vom 28. November 2013 aus der Gesellschaft im Wege des Squeeze-out ausgeschlossen. Die betroffenen Minderheitsaktionäre hatten ihre Aktien der GBW AG zwangsweise an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine festgelegte Barabfindung von 21,32 je Euro Aktie.
„Diesen Abfindungsbetrag hielt ich für unangemessen gering. Daher habe ich als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere betroffene Aktionäre der GBW AG die gerichtliche Festsetzung einer höheren Abfindung beantragt auf einen Betrag, der dem angemessenen anteiligen Unternehmenswert der GBW AG zu entsprechen hat“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch.
Vor dem Landgericht München I wurde deswegen und aufgrund von Anträgen weiterer Aktionäre ein entsprechendes Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 20. November 2015 hat das Landgericht München I nunmehr den Spruchanträgen stattgegeben und die Barabfindung um 65 Cent erhöht auf 21,97 Euro je Aktie der GBW AG (Aktenzeichen: 5 HKO 5593/14).
Laut Gerichtsbeschluss sind von dem Squeeze-out insgesamt 1.667.625 Aktien der GBW AG betroffen. Für diese Aktien ist die Zusatzzahlung von je 65 Cent zu leisten. Die zwangsausgeschlossenen Aktionäre der GBW AG erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts München I somit eine Ausschüttung von rechnerisch insgesamt 1.083.965,25 Euro.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Andrey Popov / fotolia.de
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch vertritt mehrere Antragsteller…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-04-27 19:52:532025-04-29 17:35:52Aktienrecht: Großer Prozesserfolg in Wien – 185 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der Bank Austria wegen Zwangsausschluss
Kanzlei Sommerberg sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-01-10 17:16:552025-01-13 17:17:24Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre
Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2023-01-10 10:00:332023-01-11 11:08:56Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-urteil.jpg566848Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-12-08 13:28:232021-01-18 14:56:56Landgericht München I gibt Antrag auf Nachzahlung für Aktionäre der GBW AG statt – über eine Million Euro Zusatzausschüttung werden erwartet
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
Die von der Anlegerkanzlei Sommerberg vertretenen Kläger erwarben seit 2009 in Raten Anteile an dem Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Sie fühlten sich jedoch im Zusammenhang mit dieser Fondsanlage von der Deutsche Vermögensberatung AG falsch beraten.
„Wir haben die Sache daher vor Gericht gebracht und Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Mit der Klage wurde Schadensersatz geltend gemacht“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.
Im Prozesstermin am 11. Juni 2015 kam es zu einer Einigung. Die Deutsche Vermögensberatung AG verpflichtete sich zur Abgeltung der Klageforderung einen Vergleichsbetrag an die Kläger zu zahlen. Der Prozess ist damit beendet. Anwalt Thomas Diler: „Aus Sicht unserer Mandantschaft ist dies ein wirtschaftlich vernünftiges Ergebnis, weil so ein erheblicher Teil des Schadens ersetzt wird.“
Hintergrund: Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich um einen offenen Immobilienfonds, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Wegen Zahlungsproblemen musste bei dem Fonds notgedrungen die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden. Es kam zur sogenannten Schließung des Fonds. Den betroffenen Anlegern wurde die Rückzahlung ihrer Einlagen verweigert. Das Fondsmanagement musste im Jahr 2012 dann sogar einräumen, dass der Fonds seine Probleme auch in Zukunft nicht lösen kann. Deswegen wurde die Abwicklung des SEB ImmoInvest angeordnet.
Zahlreiche Fondssparer haben sich angesichts dieser Krisensituation des SEB ImmoInvest an die Anlegerkanzlei Sommerberg gewandt. „In vielen Fällen konnten wir feststellen, dass die Anleger über die Geldanlage in den Fonds falsch beraten worden sind. Für die Anleger haben wir daher Schadensersatz verlangt. Unsere Argumentation: Die Anleger hätten im Rahmen der Anlageberatung darüber aufgeklärt werden müssen, dass bei einer Geldanlage Risiken durch eine mögliche Fondsschließung drohen“, sagt Anwalt Diler. Da über diese Fondsschließung jedoch nicht informiert wurde, können die geprellten Fondssparer eine Rückabwicklung ihrer Fondsanlage verlangen.
Die Sichtweise der Anlegerkanzlei Sommerberg hat mittlerweile auch der BGH bestätigt und festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen kann, wenn ein Anleger nicht ungefragt über das Risiko der Fondsschließung bei einer Beratung über einen offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurde (BGH – Aktenzeichen XI ZR 477/12).
Sie sind Fondsanleger und haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt zur Anlegerkanzlei Sommerberg auf. Wir helfen gerne. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler. Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.
Ein Gerichtsurteil mit grundsätzlicher Bedeutung lässt geschädigte Fondssparer in offene Immobilienfonds hoffen, dass sie ohne Verluste ihr eingesetztes Kapital vollständig ersetzt bekommen.
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_66919736_S.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-12-03 11:42:532021-01-18 14:57:02Anlegerkanzlei Sommerberg verhandelt Vergleich: Deutsche Vermögensberatung AG einigt sich mit Fondsanleger
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Fotolia_66919736_S.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-12-03 11:42:532021-01-18 14:57:02Anlegerkanzlei Sommerberg verhandelt Vergleich: Deutsche Vermögensberatung AG einigt sich mit Fondsanleger
Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmt in zweiter Instanz Barabfindung wegen Squeeze-Out zugunsten von Aktionären.
Mit Beschluss vom 22. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der bisherigen Minderheitsaktionäre der FRIATEC AG auf die Hauptaktionärin auf 21,83 Euro je Stückaktie festgesetzt.
Im Jahr 2002 beschloss die Hauptversammlung der FRIATEC AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 20,64 Euro je Stückaktie. „Ich habe als deren Verfahrensbevollmächtigter für institutionelle FRIATEC-Aktionäre, die diese Barabfindung für zu gering gehalten haben, ebenso wie andere Anteilsinhaber, einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer höheren Barabfindung gestellt“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch. „Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist den Anträgen gefolgt“, so Anwalt Hasselbruch weiter.
Das Gericht hat die Abfindung um 1,19 Euro je FRIATEC-Aktie mit seinem Beschluss erhöht. Dieser Betrag ist von der Hauptaktionärin noch nachträglich den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären zu zahlen.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch vertritt mehrere Antragsteller…
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Kanzlei Sommerberg sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-01-10 17:16:552025-01-13 17:17:24Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre
Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-eurohammer.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-11-12 11:43:522018-06-05 18:07:18Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch: Erfolg im FRIATEC-Spruchverfahren
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15. Oktober 2015 entschieden, dass die Allianz Bank, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG (OLB), einer Schiffsfondsanlegerin Schadensersatz von über 24.000 Euro zahlen muss. (Az. 3 O 1820/13).
Die Klägerin zeichnete im Jahr 2008 eine Beteiligung an dem CFB Fonds Nr. 168, auch bezeichnet als „CFB-Schiffsfonds Twins 2“. Dadurch erwarb sie Kommanditbeteiligungen an zwei geschlossenen Schiffsfondsgesellschaften von jeweils 15.000 US-Dollar, umgerechnet insgesamt 24.284,40 Euro. Dieser Fonds sollte für die Klägerin als Geldanlage gedacht sein.
Die Fondszeichnung erfolgte nach einer Beratung eines damals für die Dresdner Bank AG tätigen Mitarbeiters. Die Geschäftsverbindung zwischen der Klägerin und der Dresdner Bank AG ist mittlerweile auf die Allianz Bank als Zweigniederlassung der OLB übergangen. Daher haftet die OLB für mögliche Beratungspflichtverletzungen.
Eine solche Beratungspflichtverletzung zum Schaden der Klägerin hat das Landgericht Oldenburg mit seinem Urteil festgestellt und daher die Bank zum Schandersatz verurteilt. Das Gericht erachtet die von den Kanzlei Sommerberg eingebrachte Klage für begründet. Der Klägerin steht dem Urteil zufolge ein Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Risikoaufklärung durch den Bankmitarbeiter zu.
Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme geht das Gericht hier davon aus, dass der Bankmitarbeiter in dem Beratungsgespräch mit der Klägerin und ihrem Ehemann irreführende bzw. verharmlosende und vom Inhalt des Prospekts abweichende Angaben gemacht hat.
Die Klägerin wollte ein sicheres Geschäft tätigen. Der Bankberater hat, davon ist das Gericht überzeugt, die Geldanlage in den Schiffsfonds als ein solches sicheres Geschäft dargestellt. Das ist jedoch eine Falschberatung. In Wahrheit sind Schiffsfonds nämlich hochriskante Geldanlagen mit Totalverlustrisiko. Die Schiffsfondsanlage hätte also nicht als „sicher“ dargestellt werden dürfen. Die Klägerin wurde also in die Irre geführt. Aufgrund der vorgetäuschten Sicherheit hat sie dann die hochriskante Schiffsfondsanlage erworben.
Daher wurde der Klägerin jetzt vom Landgericht Oldenburg der beanspruchte Schadenersatz zugesprochen. Gegen Übertragung der Fondsanlage hat die OLB der Klägerin 24.284,40 Euro als Schadensersatz zu zahlen, abzüglich anrechenbarer Ausschüttungen, die die Klägerin erhielt. Außerdem wurde die OLB verurteilt, der Klägerin entgangener Gewinn zu ersetzen und die Bank hat die Klägerin von ihren vorgerichtlichen Anwaltskosten freizustellen.
Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
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Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2017-01-02 09:39:302018-06-05 18:07:14Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!
Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-containerschiff1.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-10-28 08:42:432018-06-05 18:07:18CFB-Schiffsfonds Nr. 168: Kanzlei Sommerberg erstreitet positives Urteil gegen OLB +++ Bank haftet wegen irreführender Angaben
Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg.
Mit Urteil vom 16. September 2015 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden, dass die Commerzbank AG an eine Anlegerin wegen falscher Anlageberatung über 45.000 Euro als Schadensersatz zu zahlen hat (Aktenzeichen: 3 U 6/15).
Die klagende Anlegerin erwarb 2004 und 2007 auf Empfehlung eines für die Commerzbank AG tätigen Beraters Anteile an zwei Schiffsfonds des Emissionshauses CONTI. Es handelt sich um Kommanditbeteiligungen am CONTI 2. Beteiligungsfonds und am CONTI Beteiligungsfonds X.
Die Klägerin sieht sich in mehrfacher Hinsicht falsch beraten. Sie beanstandet, dass die Anlage aufgrund viel zu großen Risikos ihr gar nicht hätte empfohlen werden dürfen. Ferner sei sie nicht über die Risiken aufgeklärt worden. Hätte sie etwa von dem Totalverlustrisiko Kenntnis gehabt, dass ihrer Schilderung zufolge vom Berater verschwiegen wurde, dann hätte die Klägerin sich nicht beteiligt. Außerdem wurde die Klägerin nicht über die Provisionen aufgeklärt, die die Commerzbank AG für die Fondsvermittlung erhalten hat.
„Die für unsere Mandantin erhobene Klage haben wir mit diesen beanstandeten Aufklärungspflichtverletzungen begründet. Als Klageforderung haben wir Schadensersatz in Form der Erstattung des in die Fonds angelegten Geldes von der Commerzbank AG als verklagter Firma verlangt“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht André Krajewski (Kanzlei Sommerberg).
Das OLG Celle hat der Klage zu einem Schadensersatz von insgesamt über 45.000 Euro stattgegen. Diesen Betrag hat somit die Commerzbank AG gegen Übertragung der Fondsanteile an die Anlegerin zu erstatten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Kundin nicht über sämtliche Provisionen aufgeklärt wurde, die die Commerzbank AG dafür erhalten hat, dass sie die Fondsanteile vermittelt. Eine Verheimlichung der Provisionen zieht jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht der beratenden Bank nach sich. Daher kann die Anlegerin Regress verlangen, so das OLG Celle.
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Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.
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Die Kanzlei Sommerberg LLP konnte erneut eine wichtige Gerichtsentscheidung erstreiten, die geprellte Schiffsfondsanleger hoffen lässt. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil (Aktenzeichen: 330 O 517/12) festgestellt, dass ein Anleger umfassenden Schadensersatz beanspruchen kann wegen seiner Geldanlage in CONTI Fonds.
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-schiff.jpg542886Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-02-04 10:01:092021-01-18 15:01:52Anlegerkanzlei Sommerberg: Schadensersatz für Anleger in CONTI-Fonds
Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.
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https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-hafen.jpg572839Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-10-14 14:58:502021-01-18 14:57:12CONTI Beteiligungsfonds: Positives Urteil des OLG Celle – Schadensersatz für Schiffsfondsanlegerin
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite, erläutert Gerichtsbeschluss vom 21. August 2015:
„Die ehemaligen Aktionäre erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts Köln wegen Ausschluss aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG eine erhebliche Ergänzung zur Barabfindung.“
Im Jahr 2002 wurden auf Verlangen der Hauptaktionärin alle übrigen Aktionäre im Rahmen eines sogenannten Squeeze-out aus der Aachener und Münchener Lebensversicherung AG ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Aktionäre hatten ihre Aktien an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine Barabfindung.
Nach geltender Rechtslage muss diese Barabfindung „angemessen“ sein, also den tatsächlichen Anteils- bzw. Unternehmenswert der Aktiengesellschaft widerspiegeln.
„Meiner Beurteilung zufolge war die angebotene Barabfindung zu gering, also unangemessen niedrig. Dies habe ich beanstandet und für eine von mir vertretene Firma vor dem Landgericht Köln einen Antrag auf gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf einen angemessenen Betrag gestellt“, sagt Olaf Hasselbruch, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.
Diesem und den Anträgen weiterer 17 betroffener Minderheitsaktionäre hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 21. August 2015 stattgegeben (Az. 82 O 94/03). Das Gericht hat dazu festgestellt, dass die Barabfindung tatsächlich zu niedrig war. Deswegen hat es eine Erhöhung auf einen angemessenen Betrag von 681,27 je Stückaktie der Aachener Münchener Lebensversicherung AG festgesetzt.
Da von dem Squeeze-out der Gerichtsentscheidung zufolge 63.103 Aktien betroffen waren und der Erhöhungsbetrag je Aktie sich auf 153,27 (Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der vom Landgericht Köln festgesetzten Barabfindung) beläuft, muss der Hauptaktionär rechnerisch also jetzt 9.671.796,81 nachzahlen.
Hinweis: Die Antragsgegner können noch Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist also noch nicht bestandskräftig.
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Andrey Popov / fotolia.de
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch vertritt mehrere Antragsteller…
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Kanzlei Sommerberg sowie weitere Aktionäre und deren Anwälte…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2025-01-10 17:16:552025-01-13 17:17:24Erfolgreiches Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin II für die Aktionärsrechte: Kanzlei Sommerberg und weitere Prozesskanzleien erstreiten 23 Millionen Euro Nachzahlung für Vattenfall-Aktionäre
Verfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt…
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-boersefrankfurt.jpg566849Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2023-01-10 10:00:332023-01-11 11:08:56Nachzahlung von 6,3 Millionen Euro für ehemalige Aktionäre der Landesbank Berlin Holding AG
https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-urteil.jpg566848Sommerberghttps://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpgSommerberg2015-09-24 08:52:092021-01-18 14:57:17Erneuter Verfahrenserfolg: LG Köln legt Nachzahlungspflicht von über 9,5 Millionen Euro fest