Sommerberg Anlegerrecht - Urteil

Landgericht München I gibt Antrag auf Nachzahlung für Aktionäre der GBW AG statt – über eine Million Euro Zusatzausschüttung werden erwartet

Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg) berichtet über den Verfahrensausgang des von ihm beantragten Spruchverfahrens in Sachen GBW AG.

Die GBW AG ist ein im Immobiliensektor tätiges Unternehmen. Im Jahr 2013 übernahm ein von der Patrizia Immobilien AG geführtes Konsortium die Mehrheitsbeteiligung der Bayerischen Landesbank an der GBW AG.

In der Folge wurden die Minderheitsaktionäre durch Beschluss der Hauptversammlung der GBW AG vom 28. November 2013 aus der Gesellschaft im Wege des Squeeze-out ausgeschlossen. Die betroffenen Minderheitsaktionäre hatten ihre Aktien der GBW AG zwangsweise an die Hauptaktionärin zu übertragen und erhielten dafür eine festgelegte Barabfindung von 21,32 je Euro Aktie.

„Diesen Abfindungsbetrag hielt ich für unangemessen gering. Daher habe ich als Verfahrensbevollmächtigter für mehrere betroffene Aktionäre der GBW AG die gerichtliche Festsetzung einer höheren Abfindung beantragt auf einen Betrag, der dem angemessenen anteiligen Unternehmenswert der GBW AG zu entsprechen hat“, erklärt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch.

Vor dem Landgericht München I wurde deswegen und aufgrund von Anträgen weiterer Aktionäre ein entsprechendes Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 20. November 2015 hat das Landgericht München I nunmehr den Spruchanträgen stattgegeben und die Barabfindung um 65 Cent erhöht auf 21,97 Euro je Aktie der GBW AG (Aktenzeichen: 5 HKO 5593/14).

Laut Gerichtsbeschluss sind von dem Squeeze-out insgesamt 1.667.625 Aktien der GBW AG betroffen. Für diese Aktien ist die Zusatzzahlung von je 65 Cent zu leisten. Die zwangsausgeschlossenen Aktionäre der GBW AG erhalten bei Bestandskraft der Entscheidung des Landgerichts München I somit eine Ausschüttung von rechnerisch insgesamt 1.083.965,25 Euro.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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