BGH bestätigt Rechtsauffassungen der Kanzlei Sommerberg zu Prämiensparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 die Rechte von Kunden der Sparkassen auf Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen gestärkt (Az. XI ZR 234/20). Die Kanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche Kunden gegen die Sparkassen in Deutschland. „Wir begrüßen die aktuelle BGH-Entscheidung, mit der unsere seit Jahren eigenommenen Rechtsauffassungen zu den Zinsansprüchen aus Prämiensparverträgen jetzt bestätigt […]
