Kanzlei Sommerberg gewinnt Aktienrechtsprozess gegen 1&1: Aktionäre der Versatel AG profitieren
Die Minderheitsaktionäre der Versatel AG wurden 2012 aus der Gesellschaft im Wege eines sogenannten Squeeze-out nach § 327a Aktiengesetz ausgeschlossen.
Die Aktionäre mussten ihre Aktien für eine Barabfindung von 6,84 Euro je Stückaktie an die Hauptaktionärin, die 1&1 Versatel GmbH (Versatel Telecommunications GmbH), übertragen. Dagegen wurden von mehreren Minderheitsaktionären Anträge auf gerichtliche Prüfung der angemessenen Höhe der Barabfindung erhoben. Der Prüfprozess wurde bei dem Landgericht Berlin geführt.
Auch Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg war als Aktionärsvertreter an dem Verfahren beteiligt. Wir haben argumentiert, dass die von 1&1 festgelegte Barabfindung ungemessen niedrig ist, weil der Wert der Aktien der Versatel AG tatsächlich höher ist, so Anwalt Hasselbruch.
Dieser Argumentation ist das Landgericht Berlin gefolgt. Es hat die Abfindung neu festgesetzt auf 7,93 Euro je Aktie. Dies sei der angemessene Gegenwert für eine Aktie der Versatel AG. Für jede der betroffenen Aktien ist damit eine Nachzahlung von 1,09 Euro zu leisten.
LG Berlin – Aktenzeichen 102 O 25/12 SpruchG
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