Sonderermittler erhebt schwere Vorwürfe gegen EY

Die Probleme für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) werden im Zuge des Wirecard-Skandals immer größer. In einem neuen Bericht wirft der Sonderermittler des Wirecard-Untersuchungsausschusses den Abschlussprüfern von EY eine Verletzung ihrer Pflichten und unzulängliche Arbeitsweisen vor.

Weiteren Klagen der Wirecard-Anleger wird damit Tür und Tor geöffnet

EY hat jahrelang für die Wirecard AG ohne jede Beanstandung die Bilanzen testiert, obwohl diese manipuliert waren. Im Februar 2021 hat der Bundestag-Untersuchungsausschuss den angesehenen Wirtschaftsprüfer Martin Wambach und dessen Sozietät Rödl & Partner als Sonderprüfer beauftragt, die Arbeit von EY zu überprüfen.

Der Sonderermittler kommt mit seinem jetzt vorgelegten Bericht, der noch als Verschlusssache eingestuft wird, zu dem vernichtenden Ergebnis, dass EY nachlässig gearbeitet hat. Sogar Pflichtverletzungen werden EY vorgeworfen. „Es zeigen sich Ansatzpunkte, dass der Abschlussprüfer die Vorgaben der IDW-Prüfungsstandards im Bereich der Prüfungsplanung und -durchführung nicht vollumfänglich umgesetzt hat“, zitiert das Handelsblatt aus dem Bericht.

EY lagen schon früh Warnhinweise vor

Der Bilanzbetrug wurde wesentlich durch vorgetäuschte Geschäfte mit angeblichen Drittpartnern, sog. Third-Party Acquirer (TPA), verwirklicht. Das aus diesen Geschäften resultierende Konzernvermögen von zuletzt angeblich 1,9 Milliarden Euro sollte sich auf Treuhandkonten in Asien befinden. Mittlerweile wurde bekannt, dass weder die TPA-Geschäfte noch das bilanzierte Vermögen existieren. Auch die Bankkonten gab es in Wahrheit nicht.

Die Abschlussprüfer von EY haben den Bilanzbetrug jahrelang nicht gemerkt, obwohl laut Handelsblatt der Sonderermittler festgestellt hat, dass EY schon früh Warnhinweise vorlagen.

  • Provisionsgebühren hätten an Wirecard nach 6 bzw. 9 Monaten von Asien nach Deutschland ausgezahlt werden müssen, wozu es nicht kam.
  • Angebliche Drittpartner waren telefonisch nicht erreichbar.
  • Wirecard hat falsche Adressen angegeben.
  • Es wurden keine geprüften Jahresabschlüsse der angeblichen Drittpartner zur Verfügung gestellt.

Trotz dieser und weiterer Warnhinweise hat EY eine nur unzulängliche Prüfungsstrategie angewandt. EY hat sich mit viel zu schwachen Prüfungsnachweisen begnügt, so der Vorwurf des Sonderermittlers. EY hätte weitere Prüfungsnachweise, etwa zusätzliche Saldenbestätigungsanfragen von den Händlern, einholen können. Auch hätte der Abschlussprüfer TPA-Abrechnungen mit den bei Wirecard hinterlegten Händlerkonditionen abgleichen können. Dies ist jedoch dem Sonderermittler zufolge nicht geschehen, so das Handelsblatt.

Sonderermittlungsbericht vorteilhaft für Klageverfahren gegen EY

Der Bericht des Sonderermittlers Martin Wambach ist ein weiteres vernichtendes Zeugnis für die EY-Abschlussprüfer. Sobald uns der noch unter Verschluss stehende Bericht vorliegt, werden wir ihn als zusätzliches Beweismittel für unsere Schadensersatzklagen gegen EY verwenden.

 

 

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Sommerberg - Finanzmarkt

Wirtschaftsprüfer-Experte belastet EY im Untersuchungsausschuss schwer

Die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers Ernst & Young (EY) für den Wirecard-Bilanzbetrugsskandal wird auch im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ermittelt. Noch bis 2020 hat EY die Jahresabschlüsse testiert, wonach die Wirecard AG über angebliche Eigenmittel auf Treuhandkonten im Umfang von 1,9 Milliarden Euro verfügt.

Zu diesem Thema hat der Untersuchungsausschuss den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek angehört, der für die KPMG-Sonderuntersuchung der Wirecard-Bilanzen verantwortlich war. Seine Aussage als Zeuge belastet die Abschlussprüfer von Ernst & Young schwer:

Im Rahmen der Sonderuntersuchung konnte KPMG keinerlei Hinweise für die Existenz der bilanzierten Guthaben auf den Wirecard-Konten finden, nicht für 2019 – aber auch nicht für die Jahre 2016 bis 2018. Es ist damit unerklärlich, warum die Ernst & Young-Abschlussprüfer für diese Jahre uneingeschränkte Testat erteilt haben.

Mit einfacher Standardprüfung hätte der Bilanzbetrug aufgedeckt werden können

Der Zeuge erklärte weiter, dass KPMG lediglich die Standardprüfmethoden angewandt hat, die auch das Institut der Wirtschaftsprüfer vorgibt: „Wir haben nichts weiter gemacht, als uns nach unseren Standards zu verhalten.“ Der Wirecard-Bilanzbetrug hätte mittels einer einfachen (regulären) Standardprüfung aufgedeckt werden können.

Die üblichen Prüfungsmechanismen hätten daher genügt, um die fehlende Existenz der Treuhandkonten zu enttarnen. Die Experten-Aussagen im Untersuchungsausschuss stellen für EY eine weitere schwere Belastung dar. Für unsere Aktionärsklagen gegen EY ist dies sehr vorteilhaft. Wir haben den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek natürlich auch als Zeugen unserer Klage benannt.

 

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Finanzen

Aufsichtsbehörde APAS erhebt Vorwürfe gegen Wirecard-Abschlussprüfer EY

Der Druck auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) steigt weiter. Die Aufsichtsbehörde APAS hat Falschbilanzierungs-Vorwürfe gegen EY erhoben.

Der APAS liegen belastende Hinweise vor, dass die Wirtschaftsprüfer von EY schwere Fehler bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG gemacht haben.

Wegen der Falschbilanzierungsdelikte (Berichtspflichtverletzungen) hat die APAS Strafanzeige gegen Ernst & Young gestellt. Bei der APAS handelt es sich um eine dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde, die für die Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland zuständig ist.

Mit den Feststellungen der APAS erhalten die von der Kanzlei Sommerberg geführten Schadensersatzklagen gegen EY weiteren Rückenwind.

Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg erklärt dazu: „Ernst & Young konnte die vorgeworfenen Berichtspflichtverletzungen gegenüber der Abschlussprüfer-Aufsicht nicht entkräften. Wir sind davon überzeugt, dass diese Rechtsverstöße die Schadensersatzansprüche der Wirecard-Aktionäre rechtfertigen.“

Die Kanzlei Sommerberg LLP vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Wirecard AG. Gerne informieren wir Sie über Ihre Handlungsmöglichkeit als geschädigter Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Damit sind wir bereits für die von uns vertretenen Anleger befasst. Für eine diesbezügliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Thomas Diler: Tel. 0421-3016790, Stichwort: Wirecard.

Für unsere Mandanten machen wir vor allem Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wirecard-Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Falschtestierungen geltend. Außerdem bereiten wir Klageverfahren wegen des Aufsichtsversagens der deutschen Finanzaufsicht Staatshaftungsansprüche gegen den Bund bzw. Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin vor.

 

 

 

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Sommerberg - Finanzmarkt

Wirecard-Insolvenzverwalter berichtet erster Gläubigerversammlung

Am 18. November 2020 wurde im Hofbräukeller in München die erste Gläubigerversammlung abgehalten. An diesem sogenannten Berichtstermin haben laut Mitteilung des Insolvenzgerichts insgesamt 74 Personen teilgenommen, die 11.500 Gläubiger vertreten haben. Für die Anlegerkanzlei Sommerberg hat Rechtsanwalt Hasselbruch an der Versammlung teilgenommen.

Der Wirecard-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé hat den Gläubigern einen ausführlichen Bericht zur Situation der Gesellschaft und über seine bisherige Tätigkeit sowie über das weitere Vorgehen erstattet.

Die Wirecard AG wird vom Insolvenzverwalter zerschlagen. Nach einem intensiven Investorenprozess konnte das Wirecard-Kerngeschäft an Banco Santander veräußert werden. Bereits zuvor hatte der Insolvenzverwalter die eigenständigen Wirecard-Tochtergesellschaften in Brasilien, Rumänien und Nordamerika erfolgreich veräußern können. Damit hat der Insolvenzverwalter die wesentlichen laufenden Geschäftsbetriebe verwertet.

Derzeit laufen noch Verkaufsprozesse für weitere Tochtergesellschaften unter anderem in Asien, Südafrika und der Türkei. Auch hier rechnet der Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen mit Ergebnissen.

Die Erlöse kommen jeweils den Gläubigern zugute. Die Dauer des Insolvenzverfahrens kann noch nicht prognostiziert werden. Auch kann zum jetzigen Verfahrenstand noch keine Stellungnahme abgeben werden, welche Insolvenzquote zu erwarten ist.

Die Kanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Wirecard AG. Denjenigen Wirecard-Anlegern, die ihre Insolvenzforderung bislang noch nicht angemeldet haben, empfehlen wir, dies nachzuholen. Für eine diesbezügliche Beratung und anwaltliche Forderungsanmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Thomas Diler: Tel. 0421-3016790, Stichwort: Wirecard.

Gerne informieren wir Sie gesondert auch über Handlungsmöglichkeit als geschädigter Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Damit sind wir bereits für die von uns vertretenen Anleger befasst. Für unsere Mandanten machen wir vor allem Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wirecard-Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Falschtestierungen geltend. Außerdem bereiten wir Klageverfahren wegen des Aufsichtsversagens der deutschen Finanzaufsicht Staatshaftungsansprüche gegen den Bund bzw. Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin vor.

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Insolvenz

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25.08.2020 (Az. 542 IN 1308/20) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet und den bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Dr. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt.

Außerdem hat das Amtsgericht München die Gläubiger aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich bis zum 26.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Dabei sind Grund und Höhe der Forderung anzugeben. Die Gläubigerversammlung wurde für den 18.11.2020 anberaumt. Die Sommerberg-Rechtsanwälte werden an der Gläubigerversammlung teilnehmen und dann berichten.

Die Kanzlei Sommerberg wird ihre Mandanten genau darüber informieren, welche Handlungsmöglichkeiten jetzt durch die Insolvenzeröffnung bestehen. Wir werden auch das weitere Vorgehen (die nächsten Schritte) konkret erläutern.

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Polizei

Öffentliche Fahndung nach Ex-Wirecard Vorstand Jan Marsalek

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den ehemaligen Vorstand der Wirecard AG Jan Marsalek zur öffentlichen Fahndung ausgeschrieben. Seit mehreren Wochen befindet sich der Beschuldigte auf der Flucht. Jetzt wendet sich das BKA an die Öffentlichkeit und bittet um Hinweise, wo er sich befinden könnte. Das Fahndungsplakat zeigt den 40jährigen Marsalek auf zwei Fotos, mit und ohne Bart.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen Jan Marsalek wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, des besonders schweren Falls der Untreue sowie weiterer Vermögens- und Wirtschaftsdelikte. Der Beschuldigte war bereits seit Januar 2000 als Projektmanager Payment Systems bei der Wirecard AG beschäftigt und von Februar 2010 bis Juni 2020 Vorstandsmitglied. Als COO (Chief Operating Officer) war er für das gesamte operative Geschäft inklusive des Vertriebs zuständig und seit mindestens 2015 insbesondere für das Asien-Geschäft und das TPA-Geschäft maßgeblich verantwortlich.

Er wird verdächtigt, ab einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens im Jahre 2015, zusammen mit dem ebenfalls Beschuldigten Dr. Braun, dem damaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch Aufnahme von vorgetäuschten Einnahmen aus Zahlungsabwicklungen im Zusammenhang mit Geschäften mit sogenannten Third-Party-Acquirern (TPA) aufgebläht zu haben, um so das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver darzustellen.

 

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Finanzkrise

Schadensersatz gegen BaFin – Pilotklagen werden eingeleitet

Die Kanzlei Sommerberg klagt gegen die Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Erste Pilotklagen werden in Kürze bei dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. „Unserer Auffassung zufolge bestehen für geschädigte Wirecard-Anleger, die wir vertreten, gegenüber der BaFin Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 BGB“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch.

Nach umfassender Rechtsprüfung sind wird zu dem Ergebnis gelangt, dass die BaFin ihre Pflicht zur Aufklärung des Kapitalmarkts über den Verdacht der Bilanz- und Marktmanipulationen durch die Wirecard AG verletzt hat. Daher hat unserer Überzeugung nach die BaFin den von uns vertretenen Aktionären Schadensersatz zu leisten. Zu ersetzen sind die Verluste, die durch das Wirecard-Investment eingetreten sind.

In Kürze wird die Kanzlei Sommerberg hierzu gesondert weitere Einzelheiten mitteilen und die Handlungsmöglichkeiten für die Mandanten genau darstellen.

 

 

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Sommerberg Anlegerrecht - Polizei

Drei Festnahmen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs bei Wirecard AG

Am 22. Juli 2020 hat die Staatsanwaltschaft München I drei ehemalige Top-Manager der Wirecard AG festgenommen. Verhaftet wurden der langjährige Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG Dr. Markus Braun sowie der frühere Wirecard-Finanzvorstand Burkard Ley und der Ex- Head of Accounting bei der Wirecard AG.

Zuvor hatte das Amtsgericht München entsprechende Haftbefehle erlassen. Die Beschuldigten sind des gewerbsmäßigen Bandenbetruges, der Untreue, der Bilanz- und Marktmanipulation dringend verdächtigt.

Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I haben ergeben, dass der den Beschuldigten zur Last zu legende Sachverhalt erheblich erweitert werden muss. Insbesondere die umfassenden Angaben eines Kronzeugen, aber auch weitere Beweismittel wie Zeugenaussagen und Urkunden, begründen den Verdacht, dass die Beschuldigten unter Beteiligung von weiteren Mittätern im Jahr 2015 übereinkamen, die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen aus Geschäften mit sog. Third-Party-Acquirern (TPA) aufzublähen. Das Unternehmen sollte finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver dargestellt werden, um so regelmäßig Kredite von Banken und sonstigen Investoren zu erlangen und daraus fortwährend eigene Einkünfte zu generieren. In Wirklichkeit war den Beschuldigten spätestens seit Ende 2015 klar, dass der Wirecard Konzern mit den tatsächlichen Geschäften insgesamt Verluste erzielte.

Entsprechend dem gemeinsamen Plan und in dem Wissen, dass angeblich vorhandene Vermögenswerte in Höhe von zuletzt 1,9 Milliarden Euro (das entspricht ¼ der Bilanzsumme) nicht existierten, veranlassten die Beschuldigten die Verhandlung verschiedener Kredite und ähnlicher Geschäfte mit Investoren. Banken in Deutschland und Japan sowie sonstige Investoren stellten, durch die falschen Jahresabschlüsse getäuscht, Gelder in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro bereit, die aufgrund der Insolvenz der Wirecard AG höchstwahrscheinlich verloren sind.

 

 

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Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young

Die Kanzlei Sommerberg  macht für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer der Wirecard, die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young (EY), geltend.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind davon überzeugt, dass Ernst & Young den geschädigten Anlegern der Wirecard AG regresspflichtig ist. Der Abschlussprüfer hat unserer Beurteilung zufolge Prüfungspflichten verletzt und deswegen der Wirecard AG unrichtige Testate erteilt, erläutet Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.

Ernst & Young hat nicht bemerkt, dass Treuhandkonten bei den philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands nicht existieren und die dort angeblich befindlichen Eigenmittel nicht vorhanden sind, zuletzt mit einem Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Das ist vollkommen unerklärlich.

Stattdessen hat Ernst & Young die Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018 von Wirecard testiert und damit bestätigt, dass diese Eigenmittel vorhanden sind. Es ist Aufgabe und das pflichtgemäße Vorgehen des Abschlussprüfers, das wirkliche Vorhandensein von Eigenmitteln zu prüfen und sich dazu konkret Saldenbestätigungen unmittelbar von den Banken vorlegen zu lassen.

Dieses kleine 1×1 der Wirtschafsprüfung hat Ernst & Young offenbar nicht richtig gehandhabt. Für solche Fehler hat der Abschlussprüfer dann unserer Auffassung nach zu haften, auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Anleger gemäß § 826 BGB.

Wir stützen uns dazu maßgeblich auch auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2020, mit dem in einer anderen Sache die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber einem Anleger wegen unrichtigen Bestätigungsvermerks festgestellt wurde (Az. VII ZR 236/19).

 

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Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

Kanzlei Sommerberg: Zahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielt

Die Kanzlei Sommerberg ist die Interessenvertretung für die geschädigten Aktionäre und Anleger der Wirecard AG in ganz Deutschland. Viele Tausend Investoren haben sich bei uns registriert mit dem Ziel, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen.

Unsere Handlungsstrategien beruhen auf langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht. Seit 18 Jahren setzen die Sommerberg-Rechtsanwälte mit großem Erfolg die Rechte von Aktionären durch. Hunderte aktienrechtliche Gerichtsverfahren wurden durch uns seitdem eingeleitet.

Für Aktionäre mehrere Hundert Millionen Euro Nachzahlungen erstritten.

In den Prozessen haben unsere Anwälte nachträgliche Kompensationsleistungen (zusätzliche Abfindungen) mit einem Volumen von mehreren Hundert Millionen Euro zugunsten der außenstehenden Aktionäre erstritten.

Große Erfolge (zusätzliche Abfindungen) konnten für Aktionäre der nachfolgenden Aktiengesellschaften erreicht werden (die folgende Aufzählung ist nur ein Ausschnitt):

Deutsche Postbank AG | Eon AG | Celanese AG | Horten AG | Wella AG | Schering AG | Hypo Real Estate Bank AG | Aachener und Münchener Lebensversicherung AG | Phoenix AG | Dykerhoff AG | Degussa AG | Bewag AG (Vattenfall AG) | ERGO AG | und viele weitere

Auch bei großen Anlagebetrugsskandalen wie S&K, K 1 und BWF-Stiftung, konnten die Sommerberg-Rechtsanwälte für viele Kapitalanleger Schadensersatzzahlungen erwirken.

 

 

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