• Link zu Facebook
  • Link zu X
Bundesweit kostenfreie Erstberatung - Rufen Sie uns an: Tel. 0421 301 679 0
Sommerberg
  • Home
  • Kanzlei
    • Über uns
    • Kurzprofil
    • Das Anwaltsteam
      • Ansprechpartner im Überblick
      • Rechtsanwalt Thomas Diler
      • Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch
    • Karriere
      • Karriere im Überblick
      • Rechtsanwalt (m/w/d)
      • Auszubildender ReNo (m/w/d)
      • Rechtsreferendar (m/w/d)
      • Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
      • Bewerbungsverfahren
  • Rechtsfälle
    • Leading Cities Invest
    • UniImmo Wohnen ZBI
    • Wirecard
    • Sparvertrag
    • Prämiensparen
    • Skandal bei PIM Gold
    • Widerruf Darlehen
    • Schiffsfonds
    • Immobilienfonds
    • Flugzeugfonds
    • Lebens­versicherungsfonds
    • Prokon
    • Alpha Patentfonds
    • BWF-Stiftung
    • INFINUS & Future Business
    • S&K Betrugsskandal
    • MIG-Fonds
    • IVG EuroSelect Fonds
    • Anderson Saved Loan Dynamic
    • Rückabwicklung Lebensversicherung
    • Solarfonds SolEs
    • dima24.de & NCI Capital
    • Unternehmensanleihen
    • Offene Immobilienfonds
    • SachsenFonds
    • Private Equity-Fonds
    • Weitere Fonds
    • Gegnerliste
  • Erfolge
  • Aktuelles
  • Hilfe
    • Fragen und Antworten
    • Download Fragebogen
    • Online-Informationsabruf
    • Rechtsschutz Deckungsanfrage
    • Erstberatung & Fondsanalyse
    • News / Agora
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Archiv für die Kategorie: Wirecard AG

Du bist hier: Startseite1 / Wirecard AG
Sommerberg - Finanzmarkt

Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young

15. Juli 2020/in Aktuelle Fälle, Allgemein, Wirecard AG/von Sommerberg

Die Kanzlei Sommerberg  macht für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer der Wirecard, die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young (EY), geltend.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind davon überzeugt, dass Ernst & Young den geschädigten Anlegern der Wirecard AG regresspflichtig ist. Der Abschlussprüfer hat unserer Beurteilung zufolge Prüfungspflichten verletzt und deswegen der Wirecard AG unrichtige Testate erteilt, erläutet Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg.

Ernst & Young hat nicht bemerkt, dass Treuhandkonten bei den philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands nicht existieren und die dort angeblich befindlichen Eigenmittel nicht vorhanden sind, zuletzt mit einem Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro. Das ist vollkommen unerklärlich.

Stattdessen hat Ernst & Young die Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018 von Wirecard testiert und damit bestätigt, dass diese Eigenmittel vorhanden sind. Es ist Aufgabe und das pflichtgemäße Vorgehen des Abschlussprüfers, das wirkliche Vorhandensein von Eigenmitteln zu prüfen und sich dazu konkret Saldenbestätigungen unmittelbar von den Banken vorlegen zu lassen.

Dieses kleine 1×1 der Wirtschafsprüfung hat Ernst & Young offenbar nicht richtig gehandhabt. Für solche Fehler hat der Abschlussprüfer dann unserer Auffassung nach zu haften, auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Anleger gemäß § 826 BGB.

Wir stützen uns dazu maßgeblich auch auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2020, mit dem in einer anderen Sache die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber einem Anleger wegen unrichtigen Bestätigungsvermerks festgestellt wurde (Az. VII ZR 236/19).

 

→ Mehr Informationen zum Wirecard AG Schadensersatz

 

 

Bildnachweis: Eisenhans/ fotolia.de

https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-finanzmarkt.jpg 565 850 Sommerberg https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpg Sommerberg2020-07-15 09:07:422021-01-18 14:46:04Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer Ernst & Young
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

Kanzlei Sommerberg: Zahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielt

30. Juni 2020/in Aktuelle Fälle, Allgemein, Wirecard AG/von Sommerberg

Die Kanzlei Sommerberg ist die Interessenvertretung für die geschädigten Aktionäre und Anleger der Wirecard AG in ganz Deutschland. Viele Tausend Investoren haben sich bei uns registriert mit dem Ziel, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen.

Unsere Handlungsstrategien beruhen auf langjährige Erfahrung im Kapitalmarktrecht. Seit 18 Jahren setzen die Sommerberg-Rechtsanwälte mit großem Erfolg die Rechte von Aktionären durch. Hunderte aktienrechtliche Gerichtsverfahren wurden durch uns seitdem eingeleitet.

Für Aktionäre mehrere Hundert Millionen Euro Nachzahlungen erstritten.

In den Prozessen haben unsere Anwälte nachträgliche Kompensationsleistungen (zusätzliche Abfindungen) mit einem Volumen von mehreren Hundert Millionen Euro zugunsten der außenstehenden Aktionäre erstritten.

Große Erfolge (zusätzliche Abfindungen) konnten für Aktionäre der nachfolgenden Aktiengesellschaften erreicht werden (die folgende Aufzählung ist nur ein Ausschnitt):

Deutsche Postbank AG | Eon AG | Celanese AG | Horten AG | Wella AG | Schering AG | Hypo Real Estate Bank AG | Aachener und Münchener Lebensversicherung AG | Phoenix AG | Dykerhoff AG | Degussa AG | Bewag AG (Vattenfall AG) | ERGO AG | und viele weitere

Auch bei großen Anlagebetrugsskandalen wie S&K, K 1 und BWF-Stiftung, konnten die Sommerberg-Rechtsanwälte für viele Kapitalanleger Schadensersatzzahlungen erwirken.

 

 

→ Mehr Informationen zum Wirecard AG Schadensersatz

 

 

Bildnachweis: laguna35/ fotolia.de

https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Sommerberg-LLP-Anlegerrecht-justiz.jpg 566 849 Sommerberg https://sommerberg-law.de/sommerberg-llp-bilder/Logo-Sommerberg_340x156px-Header.jpg Sommerberg2020-06-30 09:05:032021-01-18 13:19:43Kanzlei Sommerberg: Zahlreiche Erfolge für Aktionäre erzielt
Seite 5 von 512345
Search Search

Aktuelle Beiträge

  • Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds
    Krise beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland: Auszahlungen gestoppt– Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Fondsanleger5. Juli 2026 - 15:40
  • Erweiterung des Wirecard-Musterverfahrens um drei weitere EY-Gesellschaften als Musterbeklagte28. April 2026 - 9:45
  • Erweiterung des Wirecard-KapMuG-Verfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht5. Februar 2026 - 14:05
  • Bayerisches Oberstes Landesgericht: Keine Abberufung des Wirecard-Musterklägers5. Januar 2026 - 13:52
  • Zur weiteren mündlichen Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren14. November 2025 - 17:11

Schnell Navigation

  • Erfolge
  • Das Anwaltsteam
  • Über uns
  • Aktuelles
  • Kurzprofil
  • Fragen und Antworten
  • Erstberatung & Fondsanalyse
  • Rechtsfälle
  • Download Fragebogen
  • Online-Informationsabruf
  • Rechtsschutz Deckungsanfrage

Interessante Links

Sommerberg Erbrecht Bremen
Facebook
Twitter
Google+

Kon­takt

Sommerberg
Rechtsanwälte Hasselbruch Diler PartG mbB

Schlachte 41
28195 Bre­men

Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: info@sommerberg-law.de

Mon­tag bis Don­ners­tag
durch­ge­hend von
8.30 Uhr bis 17.30 Uhr  und

Frei­tag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
oder nach Ver­ein­ba­rung.

© 2021 Kanzlei Sommerberg
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Disclaimer
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen