Sommerberg Anlegerrecht - Schadensersatz

BWF Stiftung: Suche nach dem Anlegergeld kann sich hinziehen – Schadensersatz möglich

Überschattet von den Verhaftungen vier mutmaßlicher Drahtzieher im Anlegerskandal rund um die BWF-Stiftung fand am 4. September die erste Gläubigerversammlung des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) statt.

Der BDT hatte über die BWF-Stiftung Anlegern angeboten, in Gold zu investieren und nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen deutlich über dem Kaufpreis liegenden Rückkaufspreis vereinbart. Inzwischen wurde der BWF-Stiftung das Betreiben des Einlagengeschäfts von der Finanzaufsicht BaFin untersagt und der BDT befindet sich im Insolvenzverfahren. Leidtragende sind die Anleger. Sie wissen nicht, was aus ihrem Geld geworden ist. Zumal der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes wohl nicht echt ist. Derzeit werde noch ermittelt, wo die Anlegergelder geblieben sind. Und aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraktiken könne das noch Monate oder Jahre dauern, teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlung mit. Erst wenn der Verbleib der Gelder aufgeklärt ist, lasse sich sagen, ob und in welcher Höhe die Anleger ihr Geld zurückbekommen.

Die Anleger werden sich im Insolvenzverfahren also weiter in Geduld üben müssen. „Allerdings müssen sie in dieser Zeit nicht tatenlos bleiben. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Diese Ansprüche können sich gegen verschiedene Personen und Gruppierungen richten. Im Blickpunkt stehen dabei zunächst die Unternehmensverantwortlichen. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter u.a. wegen Betrugsverdachts. Daher kann im Wege eines dinglichen Arrests gegen die Verantwortlichen versucht werden, Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten“, so Rechtsanwalt Diler. Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, stehen die Verantwortlichen auch persönlich in der Haftung.

Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Vermittler der BWF-Stiftung in Frage. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Rechtsanwalt Diler ist zuversichtlich, dass bestimmte Vermittler-Firmen auch liquide genug sind, um die Schadensersatzansprüche befriedigen zu können.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: bluedesign / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg - Paragraph

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Polizei

BWF Stiftung: Polizei nimmt vier mutmaßliche Betrüger fest

Der Verdacht, dass die Anleger der BWF-Stiftung betrogen wurden, erhärtet sich. Am 2. September 2015 hat die Polizei drei Männer und eine Frau in Berlin, Teltow und in der Nähe vom Köln festgenommen. Sie sollen rund 6.000 Anleger mutmaßlich um einen zweistelligen Millionenbetrag geprellt haben. Nach Polizeiangaben sollen die Festgenommenen die Köpfe hinter dem mutmaßlichen Anlagebetrug sein.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz dauern an.

Schon im Februar wurden bei einer groß angelegten Razzia mehrere Tonnen Gold sichergestellt. Allerdings soll nur ein kleiner Teil davon tatsächlich echtes Gold sein. Ob und wann die Anleger etwas von ihrem Geld, das sie in dieses vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben, wiedersehen werden, ist ungewiss. Denn die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF Stiftung zwar schon Ende Februar auf, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Doch bisher haben die Anleger keinen Cent gesehen. Denn für die Vermögensverwaltung der BWF Stiftung war als Trägerverein der Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) verantwortlich. Und der hat inzwischen Insolvenz angemeldet.

Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden müssen. „Nach derzeitigem Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger komplett zu bedienen. Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, sollten die Anleger daher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Thomas Diler, Rechtsanwalt der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen.

Die Schadensersatzansprüche können sich gegen die Verantwortlichen der BWF Stiftung und dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen richten. „Sie haben ohne die nötige Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieben und haben damit ein Schutzgesetz verletzt. Dadurch stehen sie auch persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Diler. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Sie hätten die Anleger nicht nur über die Risiken der Geldanlage umfassend aufklären müssen, sondern auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Unseren Recherchen nach sind bestimmte Vermittlerfirmen in der Lage, den Anlegern den Schaden zu ersetzen“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler,Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Picture-Factory / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg - Paragraph

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Forderungen

Insolvenzverfahren der BWF-Stiftung eröffnet: Berichtstermin und Gläubigerversammlung am 4. September 2015 in Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – hat am 17.06.2015, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V. eröffnet. Dieser Verein trat auch unter dem Namen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung oder BWF-Stiftung auf.

Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Berlin, Kanzlei Kübler, bestellt. Außerdem hat das Amtsgericht Charlottenburg die Gläubiger aufgefordert ihre Insolvenzforderungen in Frist bis 05.10.2015 anzumelden.

Die Gläubigerversammlung mit Berichtstermin wurde angesetzt für den 04.09.2015. Die Behandlung folgender Punkte ist vorgesehen:

  • Eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
  • Einsetzung eines Gläubigerausschusses
  • Angelegenheiten der §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: DOC RABE Media / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg - Paragraph

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Insolvenz

BWF-Stiftung: „Verantwortliche Stelle“ Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist insolvent

Das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – hat über das Vermögen der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 73 IN 242/15).

Diese Anwaltskanzlei steht im Zusammenhang mit der skandalumwitterten Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Bereits zuvor wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet, bei dem es sich um den Trägerverein der BWF-Stiftung handelt.

Verantwortliche Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerberatung in Insolvenz

Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. In einer Broschüre, die die BWF-Stiftung verwendet hat, um ihr Golderwerbgeschäftsmodell interessierten Anlegern gegenüber zu beschreiben, wird die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Wirtschafts- und Steuerberatung) ausdrücklich als eine (wortwörtlich) „verantwortliche Stelle“ der BWF-Stiftung beschrieben. Den dortigen Angaben zufolge hat sie (wortwörtlich) „nicht nur die BWF-Stiftung in der Gründung und Konzeption beraten, sondert wickelt auch alle dafür notwendigen steuerlichen Belange sowie die Rechnungslegung der BWF-Stiftung ab.“

Im Geflecht der BWF-Stiftung hatte der Prospektierung zufolge diese Anwaltsfirma also eine wesentliche Bedeutung. Der Hintergrund für die Insolvenz der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hier nicht bekannt.

Zum Fall BWF-Stiftung:

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Verantwortliche der BWF-Stiftung. Es besteht der Verdacht des Anlegerbetruges. Mehrere Tausend Anleger, die Goldanlagen bei der BWF-Stiftung erworben haben, sollen möglicherweise betrogen worden sein, weil das Anlegerkapital nicht für den Erwerb von Gold sondern zweckentfremdet verwendet sein soll. Aufgrund dieses Verdachts führten die Ermittlungsbehörden Durchsuchungen durch und beschlagnahmten Beweismittel und vorgefundene Metallgegenstände. Ein großer Teil des Goldes soll laut Medienberichterstattung aber nicht echt sein.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Wir vertreten Anleger der BWF-Stiftung in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu den Handlungsmöglichkeiten betroffener Anleger der BWF-Stiftung ist kostenfrei. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

 

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Coloures-pic / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg - Paragraph

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg Anlegerrecht – Abwärtssog

BWF-Stiftung insolvent: Geprellte Anleger des Goldverkäufers sollten jetzt handeln

Neue Hiobsbotschaften für die Kunden der BWF-Stiftung. Nach den Betrugsmeldungen ist es jetzt zur Insolvenz der BWF-Stiftung gekommen.

Die Pleite kann zu einer konkreten Totalverlustgefahr für das Geld der geschädigten Anleger führen. Eine Insolvenz bedeutet die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26. März 2015 als zuständiges Insolvenzgericht das vorläufige Insolvenzverfahren über die BWF-Stiftung eröffnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Aktenzeichen: 36b IN 1350/15).

Konkret wurde die Insolvenz vorläufig eröffnet über das Vermögen des Vereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V.. Dieser Verein hat unter dem Namen „BWF-Stiftung“ oder dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ die Goldgeschäfte mit einer Vielzahl von Anlegern getätigt. Die BWF-Stiftung ist aber ein unselbständiges Gebilde, so dass der Name der BWF-Stiftung gleichzusetzen ist mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V..

Also ist die BWF-Stiftung faktisch in vorläufiger Insolvenz.

„Täglich melden sich bei unserer Interessenvertretung weitere geschädigte Anleger der BWF-Stiftung“, sagt Thomas Diler, Verbraucherschützer und Rechtsanwalt bei der im Anlagerschutz tätigen Kanzlei Sommerberg. Diler weiter: „Wir sind mittlerweile von vielen der geprellten Kunden damit beauftragt, deren Rechte durchzusetzen. Das Ziel ist es, möglichst schadensfrei aus den Goldanlageschäften herauszukommen.“ Dafür gibt es mehrere Ansatzpunkte.

Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Wenn das vorläufige Insolvenzverfahren abgeschlossen und das förmliche Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWF-Stiftung eröffnet wird, dann sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hier sind Form und Frist zu beachten. „Wir bieten dafür unsere Hilfe an“, sagt Anwalt Thomas Diler.

Nach Auffassung der Sommerberg-Rechtsanwälte gibt es außerdem gegen bestimmte Verantwortliche der BWF-Stiftung einen Direktanspruch auf faktische Rückabwicklung des Goldkauferwerbes.

Vor allem ist je nach Einzelfall ein Anspruch gegen die verantwortlichen Vermittler bzw. Vertriebsgesellschaften gegeben. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hätte ein Vermittler feststellen können und müssen, dass das Geschäftsmodell der BWF-Stiftung überhaupt nicht plausiblel ist.

Die Kunden hätten vor einem Goldgeschäft mit der BWF-Stiftung gewarnt werden müssen, weil es sich dabei um ein verbotenes Bankeinlagengeschäft handelt, mit dem die BWF-Stiftung gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat. Diese Warnung hätte ein Vermittler unbedingt aussprechen müssen. Außerdem wäre es die Pflicht eines Vermittlers gewesen, den Kunden darüber zu informieren, dass eine Rückabwicklung des Goldgeschäftes auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht befürchtet werden muss.

Anwalt Diler weiter: „Wir halten es auch nicht für plausibel erklärbar, wie die BWF-Stiftung in der Lage hätte sein sollen, mit dem Goldhandel so hohe Erträge zu erwirtschaften, die es ermöglichen, den Kunden die versprochenen Renditen zu zahlen.“ Hinzu kommt, dass die Eigentumsverhältnisse des Goldes schlicht nicht plausibel darstellbar sind. Einerseits soll zwar der Kunde Eigentümer des Goldes sein, aber andererseits wollte die BWF-Stiftung mit diesem Gold des Kunden Handel treiben. Würde die BWF-Stiftung das Gold veräußern, dann würde der Kunde jedoch seine Eigentumsposition verlieren.

Das gesamte Konzept ist vollkommen zweifelhaft. Davor hätte ein Vermittler warnen müssen. „In keinem uns bekannten Fall ist das aber geschehen. Darauf stützen wir jetzt den Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Vermittlerhaftung“, so Anwalt Diler weiter.

Hilfe für geschädigte Anleger

Die Anlegerkanzlei Sommerberg berät und vertritt deutschlandweit Kunden und Anleger der BWF-Stiftung. Die Erstberatung erfolgt kostenfrei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Beratungstelefon: 0421 3016790, info@sommerberg-llp.de

 

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: mekcar / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg - Paragraph

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte Anleger positives OLG-Urteil

BWF-Stiftung: Kanzlei Sommerberg erstreitet für geschädigte…
Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

BWF-Stiftung: Klageverfahren gegen Vermittler endet mit Vergleich

Der Schadensersatzprozess, den die Kanzlei Sommerberg LLP für eine betroffene BWF-Anlegerin geführt hat, konnte gütlich beigelegt werden. Der verklagte Vermittler hat sich im Rahmen eines vor dem Landgericht Bochum in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleichs dazu verpflichtet, zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag von 6.000 Euro an die Klägerin zu zahlen (Az. I-1 178/15).
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K: Staatsanwaltschaft reicht Anklage ein

Rund 1500 Seiten soll die Anklageschrift im S&K-Skandal umfassen. Diese sei jetzt beim Landgericht Frankfurt eingereicht worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dem Manager Magazin bestätigte. Der Vorwurf gegen die beiden S&K-Gründer und fünf weitere Beschuldigte lautet Verdacht auf bandenmäßigen Betrug. Die offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft steht noch aus, da sie noch die Rückmeldung aller Verfahrensbeteiligten abwarten muss.

Laut Medienberichten ist der Schaden im S&K-Skandal inzwischen auf rund 300 Millionen Euro gestiegen, ca. 6000 Anleger sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems betrogen worden sein. Der mutmaßliche Betrug flog auf als bei einer groß angelegten Razzia im Februar 2013 die S&K-Räumlichkeiten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden war. Die beiden S&K-Gründer wurden im Zuge der Ermittlungen festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zahlreiche Unternehmen und Fondsgesellschaften mussten in der Folge Insolvenz anmelden. Für die Anleger war dies gleichbedeutend mit hohen finanziellen Verlusten.

„Allerdings gab es auch gute Nachrichten für die Anleger. Denn es konnten auch umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden. Damit lässt sich zumindest ein Teil der Anleger-Forderungen befriedigen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen, die bereits hunderte S&K-Geschädigte vertritt und in einer Vielzahl von Urteilen Schadensersatz für sie erstreiten konnte.

Schadensersatzansprüche können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Rechtsanwalt Diler: „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das ist in vielen Fällen nicht geschehen. Stattdessen wurden unserer Erfahrung nach, die Kapitalanlagen als sichere Investments mit hohen Renditeaussichten beworben. So eine Falschberatung kann jetzt die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein.“

Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen die Beschuldigten bestätigen, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. „Aber auch in diesem Fall gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Daher muss noch abgewartet werden“, so Rechtsanwalt Diler. Da es aber dauern kann bis in diesem umfangreichen Fall ein Urteil gesprochen wird, sollte mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht so lange gewartet werden. „Dann besteht die Gefahr, dass die Ansprüche bereits verjährt sind“, erklärt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: laguna35 / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Immobilienfonds

S&K-Fonds: Gericht hält Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen Anlegerin für unbegründet

Das Amtsgericht Plettenberg hat entschieden, dass die Forderung des Insolvenzverwalters des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen gegen eine Fondsanlegerin unbegründet ist. Mit Urteil vom 11. August 2017 hat das Gericht die Klage des S&K-Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt daher abgewiesen (Az. 1 C 45/17).
Sommerberg Anlegerrecht - Justizia

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen S&K-Insolvenzverwalter

S&K-Insolvenzverwalter erleidet Niederlage vor Gericht. Anleger muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Amtsgericht Northeim weist Klage des Insolvenzverwalters des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab. Das Urteil könnte entscheidende Signalwirkung für eine hohe Vielzahl weiterer Fälle haben
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Justizpalast

S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg übernimmt für zahlreiche Anleger die Verteidigung gegen Klagen des S&K-Insolvenzverwalters

„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Emissionshaus Castor Kapital im Insolvenzverfahren

Das Emissionshaus Castor Kapital, Initiator von 38 Schiffsfonds, ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das Insolvenzverfahren über die Castor Kapital GmbH & Co.KG am 22. Dezember 2014 eröffnet (Az.: 7 IN 22/14). Am gleichen Tag wurde zudem das Insolvenzverfahren über die Verwaltung Castor Kapital GmbH eröffnet (Az.: 7 IN 23/14).

Bis zum Jahr 2007 hatte Castor Kapital Schiffsfonds aufgelegt und dabei auch in gebrauchte Schiffe investiert. Doch auch an den Schiffsfonds von Castor Kapital ging die Krise der Schifffahrt nicht spurlos vorüber. Die Folge waren wirtschaftliche Schwierigkeiten, teilweise mussten die Fonds Insolvenz anmelden. Leidtragende waren dabei oft die Anleger. Die Hoffnungen auf eine rentable Kapitalanlage erfüllten sich für sie nicht. Stattdessen fielen finanzielle Verluste an.

Nun musste das Emissionshaus Castor Kapital Insolvenzantrag stellen. „Davon sind die Schiffsfonds zwar nicht unmittelbar betroffen, da es sich dabei um eigenständige Gesellschaften handelt. Dennoch könnte es Auswirkungen haben“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Ansprechpartner für geschlossene Fonds bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Der erfahrene Rechtsanwalt rät den Anlegern der Castor Kapital Schiffsfonds daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Zumal ein Ende der Krise der Schifffahrt sich nach wie vor nicht abzeichne.

„Die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren zeigen deutlich, dass es sich bei Schiffsfonds um hoch riskante Geldanlagen handelt, die nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind“, beton Rechtsanwalt Diler. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch ausführlich über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Da mit den Fondsanteilen in aller Regel unternehmerische Beteiligungen erworben wurden, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Dennoch wurden unserer Erfahrung nach die Anleger im Beratungsgespräch über die Risiken oft genug im Unklaren gelassen. Selbst an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger wurden Schiffsfonds trotz des Totalverlust-Risikos vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatz kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Betracht, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nicht offen gelegt hat.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: il-fede / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Emissionshaus Castor Kapital im Insolvenzverfahren

Das Emissionshaus Castor Kapital, Initiator von 38 Schiffsfonds, ist insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das Insolvenzverfahren über die Castor Kapital GmbH & Co.KG am 22. Dezember 2014 eröffnet (Az.: 7 IN 22/14). Am gleichen Tag wurde zudem das Insolvenzverfahren über die Verwaltung Castor Kapital GmbH eröffnet (Az.: 7 IN 23/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.

Das gilt allerdings nur für die erstrangigen Gläubiger, also u.a. für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen und Genussscheine. Die Inhaber der Nachrangdarlehen werden nachrangig behandelt und dementsprechend vermutlich leer ausgehen. Rechtsanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg dazu: „Es ist erfreulich, dass endlich Bewegung in die Sache kommt und auch, dass die Anleger im kommenden Jahr mit einer ersten Ausschüttung rechnen dürfen. Aber unterm Strich müssen sie nach wie vor mit hohen Verlusten von bis zu 80 Prozent rechnen. Die Gläubiger der Nachrangdarlehen vielleicht sogar mit einem Totalverlust.“

Daher empfiehlt der Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern nicht nur auf das Insolvenzverfahren zu setzen, sondern parallel auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Angesichts einer Insolvenzquote von ca. 20 Prozent sollten die Anleger jetzt umgehend handeln, wenn sie ihr Geld retten wollen“, so Diler. Dabei kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen den Anleger in die Lage versetzen, die Chancen und Risiken der Kapitalanlage genau einschätzen zu können. Unvollständige oder irreführende Angaben können zu einer Fehleinschätzung auf Grund des Verlaufsprospekts führen und dementsprechend kann dann Schadensersatz geltend gemacht werden. Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Rechtsanwalt Diler: „Auch im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.“

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der Future Business / Infinus-Gruppe dauern nach wie vor an. Mehrere Beschuldigte sitzen weiter in Untersuchungshaft. „Sollten sich der Betrugsverdacht bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht. Auch die Inhaber der Nachrangdarlehen wären dann voraussichtlich keine nachrangigen Gläubiger mehr und könnten auf eine Quote im Insolvenzverfahren hoffen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Infinus und Future Business: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Börsenkurse

Future Business KGaA (FuBus): Anlegern drohen Verluste von rund 80 Prozent

Eine Insolvenzquote von rund 20 Prozent und eine erste Teilausschüttung in 2015 stellte Insolvenzverwalter Bruno Kübler den geschädigten Anlegern bei der Gläubigerversammlung der insolventen Infinus-Mutter Future Business KGaA am 18. Dezember in Dresden in Aussicht.
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Taschenrechner

Future Business KGaA (FuBus): Forderungen können bis zum 2. Dezember beim Insolvenzverwalter angemeldet werden

Anleger der insolventen Future Business KGaA haben länger Zeit, um ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen. Das Amtsgericht Dresden hat die Frist bis zum 2. Dezember 2014 verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Gläubigerversammlung auf den 18. Dezember verschoben.
Sommerberg - Paragraph

Future Business (FuBus): Genussrechte im Insolvenzverfahren keine nachrangigen Forderungen

Die Inhaber der Future Business KGaA (FuBus)-Genussrechte dürfen darauf hoffen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Wie der Insolvenzverwalter Bruno Kübler am 8. Oktober bei der Gläubigerversammlung in Dresden mitteilte, sehe er die Genussrechte nicht als nachrangig an und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gutachten.
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Schiffsfonds OwnerShip I: Insolvenzantrag für MS Mabuhay

Dem Schiffsfonds OwnerShip I gehen die Schiffe aus. Für die Gesellschaft des Chemikalientankers MS Mabuhay wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).

Ursprünglich hatte der 2004 aufgelegte Schiffsfonds OwnerShip I in die vier Schiffe MS Mabuhay, MS OS Rize, MS CEC Culembourg und MS Lilia investiert. Allerdings wurden die beiden letztgenannten Schiffe verkauft und für die Gesellschaften der beiden anderen Schiffe bereits Insolvenzantrag gestellt. „Der OwnerShip I hat damit im Grunde genommen keine Möglichkeit mehr, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Anleger werden sich wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, befürchtet Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Deshalb empfiehlt Diler den betroffenen Anlegern, möglichst umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Es ist Eile geboten, da bereits die Verjährung drohen könnte. Daher sollten jetzt umgehend zumindest verjährungshemmende Maßnahmen getroffen werden“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken von Schiffsfonds. Denn anders als in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt, sind Schiffsfonds keineswegs sichere Kapitalanlagen, sondern hoch spekulativ. „Dennoch zeigt die Praxis immer wieder, dass Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt wurden, die etwas für das Alter auf die hohe Kante legen wollten. Bei solch einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben“, so Rechtsanwalt Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

 

Mehr Informationen zum Thema

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Ralf Gosch / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Schiffsfonds OwnerShip I: Insolvenzantrag für MS Mabuhay

Dem Schiffsfonds OwnerShip I gehen die Schiffe aus. Für die Gesellschaft des Chemikalientankers MS Mabuhay wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 514 IN 52/14).
Sommerberg Anlegerrecht - Fokus

Shedlin Capital AG meldet Insolvenz an – Auswirkungen auf Fonds möglich

Hiobsbotschaft für Anleger, die in geschlossene Fonds der Shedlin Capital AG investiert haben: Denn das Emissionshaus ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 26. November 2014 am Amtsgericht Nürnberg eröffnet (Az.: 830 IN 1679/14 und 830 IN 1680/14). Bemerkenswert: Neben dem Antrag des Vorstands auf Insolvenz wurde beim AG Nürnberg noch ein weiterer Insolvenzantrag eingereicht.

Die Probleme bei der Shedlin Capital AG sind nicht neu. Schon 2011 und 2012 soll es nach Angaben von „Fonds professionell“ online zu erheblichen Bilanzverlusten gekommen sein.

„Von der Insolvenz des Mutterhauses sind die Fonds als eigenständige Gesellschaften zwar nicht direkt betroffen. Beunruhigend ist es dennoch für die Anleger. Denn die Insolvenz könnte sich dennoch auf die Fondsgesellschaften auswirken“, befürchtet Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg in Bremen. Besonders die Lage der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Fonds Middle East Health Care (MEHC) 1 und 2 dürfte durch den Insolvenzantrag nicht besser geworden sein. Unterstützung durch das Mutterhaus ist nicht mehr zu erwarten.

Wie es mit den Fondsgesellschaften weiter gehen wird, ist ungewiss. Besorgte Anleger können sich aber rechtzeitig anwaltliche Unterstützung sichern. „Das ist besser als abzuwarten bis die Investition den Bach runter gegangen ist und eventuell auch Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden. Dann könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Krajewski. Es sei durchaus möglich, dass Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über alle Risiken, die ihre Kapitalanlage birgt, aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben vollständig und richtig sein. Der Anleger muss in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Wurde die Kapitalanlage den Anlegern mit unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben schmackhaft gemacht, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtanwalt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Shedlin Capital: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Eisenhans / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Sommerberg Anlegerrecht - Fokus

Shedlin Capital AG meldet Insolvenz an – Auswirkungen auf Fonds möglich

Hiobsbotschaft für Anleger, die in geschlossene Fonds der Shedlin Capital AG investiert haben: Denn das Emissionshaus ist zahlungsunfähig. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 26. November 2014 am Amtsgericht Nürnberg eröffnet (Az.: 830 IN 1679/14 und 830 IN 1680/14). Bemerkenswert: Neben dem Antrag des Vorstands auf Insolvenz wurde beim AG Nürnberg noch ein weiterer Insolvenzantrag eingereicht.