BWF Stiftung: Suche nach dem Anlegergeld kann sich hinziehen – Schadensersatz möglich
Überschattet von den Verhaftungen vier mutmaßlicher Drahtzieher im Anlegerskandal rund um die BWF-Stiftung fand am 4. September die erste Gläubigerversammlung des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) statt.
Der BDT hatte über die BWF-Stiftung Anlegern angeboten, in Gold zu investieren und nach Ablauf der Vertragslaufzeit einen deutlich über dem Kaufpreis liegenden Rückkaufspreis vereinbart. Inzwischen wurde der BWF-Stiftung das Betreiben des Einlagengeschäfts von der Finanzaufsicht BaFin untersagt und der BDT befindet sich im Insolvenzverfahren. Leidtragende sind die Anleger. Sie wissen nicht, was aus ihrem Geld geworden ist. Zumal der überwiegende Teil des sichergestellten Goldes wohl nicht echt ist. Derzeit werde noch ermittelt, wo die Anlegergelder geblieben sind. Und aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraktiken könne das noch Monate oder Jahre dauern, teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlung mit. Erst wenn der Verbleib der Gelder aufgeklärt ist, lasse sich sagen, ob und in welcher Höhe die Anleger ihr Geld zurückbekommen.
Die Anleger werden sich im Insolvenzverfahren also weiter in Geduld üben müssen. „Allerdings müssen sie in dieser Zeit nicht tatenlos bleiben. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen“, sagt Rechtanwalt Thomas Diler von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg. Diese Ansprüche können sich gegen verschiedene Personen und Gruppierungen richten. Im Blickpunkt stehen dabei zunächst die Unternehmensverantwortlichen. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter u.a. wegen Betrugsverdachts. Daher kann im Wege eines dinglichen Arrests gegen die Verantwortlichen versucht werden, Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten“, so Rechtsanwalt Diler. Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, stehen die Verantwortlichen auch persönlich in der Haftung.
Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Vermittler der BWF-Stiftung in Frage. Diese hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären und auch das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Rechtsanwalt Diler ist zuversichtlich, dass bestimmte Vermittler-Firmen auch liquide genug sind, um die Schadensersatzansprüche befriedigen zu können.
Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für die BWF Stiftung: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de
Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: bluedesign / fotolia.de