Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für S&K-Anleger
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.
Die von der Rechtsanwaltskanzlei Sommerberg LLP erhobene Klage gegen einen Vermittler der BWF-Stiftung hatte Erfolg.
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Beratungsfirma, weil sie den Anleger falsch über ein Investment in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beraten hat (Az. 2-07 O 50/16).
Spruchverfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt als Aktionärsvertreter
„Aufgrund der von uns eingereichten Klage wurde jetzt eine Beratungsgesellschaft wegen falscher Anlageberatung verurteilt, einem S&K-Fondsanleger umfassenden Schadensersatz zu bezahlen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski.
Die Commerzbank AG haftet wegen erwiesener Falschberatung. Das hat das Landgericht Verden aktuell mit einem von der Kanzlei Sommerberg LLP erstrittenen Urteil entschieden.
Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Kapitalversicherung zurücktreten, wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wird.
Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
„Wir sind der Überzeugung, dass auch die Kreissparkasse Verden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat und haben daher für unsere Mandanten den Widerruf ihrer Darlehensverträge erklärt“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Bremer Wirtschaftskanzlei SOMMERBERG LLP.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zahlreiche Immobiliendarlehensverträge verschiedener Banken und Sparkassen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Rund 80 Prozent der Darlehensverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Auch Widerrufsbelehrungen der Kreissparkasse Verden halten den gesetzlichen Anforderungen nicht Stand.
Sommerberg
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