Darlehenswiderruf ist berechtigt – Kanzlei Sommerberg gewinnt Prozess gegen Kreissparkasse
„Für unsere Mandanten konnten wir einen Widerruf ihrer Darlehen gegen eine regionale Kreissparkasse durchsetzen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
„Für unsere Mandanten konnten wir einen Widerruf ihrer Darlehen gegen eine regionale Kreissparkasse durchsetzen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Mit einem Vergleich in der mündlichen Verhandlung am 1. Juni 2016 wurde der Anlegerschutzprozess vor dem Landgericht gütlich beendet.
Die Anlegerkanzlei Sommerberg LLP konnte erneut einen Prozesserfolg für einen S&K-Fondsanleger erzielen.
Die von der Rechtsanwaltskanzlei Sommerberg LLP erhobene Klage gegen einen Vermittler der BWF-Stiftung hatte Erfolg.
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Beratungsfirma, weil sie den Anleger falsch über ein Investment in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beraten hat (Az. 2-07 O 50/16).
Spruchverfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt als Aktionärsvertreter
„Aufgrund der von uns eingereichten Klage wurde jetzt eine Beratungsgesellschaft wegen falscher Anlageberatung verurteilt, einem S&K-Fondsanleger umfassenden Schadensersatz zu bezahlen“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt André Krajewski.
Die Commerzbank AG haftet wegen erwiesener Falschberatung. Das hat das Landgericht Verden aktuell mit einem von der Kanzlei Sommerberg LLP erstrittenen Urteil entschieden.
Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Kapitalversicherung zurücktreten, wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wird.
Über 20.000 Euro muss die Commerzbank einem geschädigten Kunden erstatten wegen seiner Geldanlage in einen Schiffsfonds. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Aktenzeichen: 2-05 O 269/13).
Sommerberg
Rechtsanwälte Hasselbruch Diler PartG mbB
Schlachte 41
28195 Bremen
Telefon: 0421 – 301 679 0
Fax: 0421 – 301 679 29
E-Mail: info@sommerberg-law.de
Montag bis Donnerstag
durchgehend von
8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und
Freitag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
