11 Millionen Euro Nachzahlung für Aktionäre der SCA Hygiene Products SE
Spruchverfahrenserfolg unter Beteiligung von Sommerberg-Rechtsanwalt als Aktionärsvertreter
Die ordentliche Hauptversammlung der SCA Hygiene Produkts SE (frühere Firma: PWA Papierwerke Waldhof-Aschaffenburg AG) fasste am 17. Mai 2013 den Beschluss, die Aktien ihrer Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von 487,81 Euro je Aktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Im Juni 2013 wurde dieser Squeeze-out-Beschluss vollzogen.
Mehrere Aktionäre, darunter auch eine von der Kanzlei Sommerberg vertretene Aktionärin, haben daraufhin Antrag bei dem Landgericht München I gestellt auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung, die höher sein soll als die im Hauptversammlungsbeschluss bestimmte Barabfindung.
Das Landgericht München I folgte nunmehr diesen Anträgen und hat den Hauptversammlungsbeschluss korrigiert. Es hat die Barabfindung je Aktie um 46,12 Euro erhöht. Seine Entscheidung hat das Spruchgericht damit begründet, dass die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung – wie von den am Spruchverfahren beteiligten Aktionären vorgetragen – zu niedrig ist.
Angemessen ist die Barabfindung, wenn sie gegenüber dem Hauptversammlungsbeschluss um 46,12 Euro erhöht wird, so das Gericht. Da von dem Squeeze-out nach Mitteilung der Hauptaktionärin 240.951 Aktien betroffen sind, beträgt die rechnerisch zu leistende Gesamtnachzahlung für alle außenstehenden Aktien 11.112.660,12 Euro.
LG München I – Beschluss vom 31. Mai 2016 – Aktenzeichen 5 HK O 14376/13
Autor: Thomas Diler / Google+
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