Vattenfall muss bare Zuzahlung von über 53 Millionen Euro an ehemalige Bewag-Aktionäre leisten
Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erstreitet mit acht weiteren Aktionärs-Anwälten wichtigen Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG).
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler erstreitet mit acht weiteren Aktionärs-Anwälten wichtigen Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG).
Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Duisburg endet im Verhandlungstermin mit gütlicher Einigung.
Nach der Mitteilung zu dem von uns erstrittenen Urteil des LG Dortmund vom 10. Februar 2017 (Az. 3 O 140/16) haben wir Anfragen von Anwaltskollegen und geprellten Anlegern der BWF-Stiftung zu weiteren Einzelheiten der Gerichtsentscheidung erhalten, sagt Sommerberg-Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht André Krajewski.
Mit Bezugnahme auf das aktuelle Urteil des Landgerichts Dortmund wird es vielen Anlegern jetzt ein Leichtes sein, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Goldgeschäfte der BWF-Stiftung durchzusetzen. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.
„Wir sind der Ansicht, dass die Klagen des S&K-Insolvenzverwalters unbegründet sind, da kein Anspruch auf Rückforderung von Ausschüttungen gegen die S&K-Fondsanleger besteht“, sagt Sommerberg-Rechtsanwalt Thomas Diler.
Wer muss gezogene Nutzungen darstellen? Hinweis des OLG Nürnberg-Fürth zum Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers bringt Klarheit.
Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
2,749 Millionen Euro erhalten die zwangsausgeschlossenen ERGO-Aktionäre zugesprochen. Das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf beschlossen.
Rücktritts-Belehrung der PrismaLife AG ist fehlerhaft (Urteil LG Nürnberg-Fürth vom 31. März 2016 – Az. 8 O 5305/15).
Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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