Termin-Vorschau: Bundesverfassungsgericht verhandelt über von Kanzlei Sommerberg-Anwalt eingebrachte Verfassungsbeschwerde zum Eigentumsgrundrecht
Am 10. Januar 2012, 10.00 Uhr, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über zwei Verfassungsbeschwerden, die die Folgen des Widerrufs der Börsenzulassung von Aktien zum Handel im sogenannten regulierten Markt auf Antrag der Gesellschaft selbst betreffen (freiwilliges Delisting).
