Kunde nicht über Risiken der Geldanlage aufgeklärt
Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 7 O 214/09) erneut einem geschädigten Beratungskunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG Recht gegeben.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 (Az. 7 O 214/09) erneut einem geschädigten Beratungskunden des Wertpapierhandelshauses Accessio AG Recht gegeben.
150 Millionen Euro zusätzliche Entschädigung können die Ex-Kleinaktionäre der Wella AG erwarten, so das Ergebnis in einem Gerichtsverfahren, an dem die Anwälte der Sommerberg LLP beteiligt sind.
Mit deutlichen Worten über unseriöses Geschäft, unseriöse Geschäftspraktiken wurde das umstrittene Wertpapierhandelshaus aus Itzehoe zum Regress verpflichtet.
Zusammenbruch, Börsenabsturz, Beinahe-Insolvenz, staatliche Rettungs-Garantien, Aktionärs-Schadensersatzprozesse wegen fehlerhafter Marktinformationen, Verstaatlichung und Rauswurf der Minderheitsaktionäre sowie Streit um die Höhe der Abfindung – eine einzigartige und ungewöhnliche Auflistung der Geschehnisse für eine ehemals als seriös geltende Bankenholding.
Sommerberg
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