Commerzbank AG wegen Falschberatung über CFB-Schiffsfonds zu Schadensersatz verurteilt – LG Essen: Schiffsfonds CFB-Fonds 167 gilt als hoch spekulative Anlage
Nachdem die Commerzbank AG den Schaden einer Kundin nicht freiwillig regulieren wollte, hat das Landgericht Essen die Bank nunmehr mit Urteil vom 14.09.2011 (Az. 11 O 298/11) zum Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die betroffene Kundin über eine Kapitalanlage in einen Schiffsfonds (CFB-Fonds 167) falsch beraten worden ist.
Daher ist die Commerzbank AG dem Urteil zufolge verpflichtet, einen Betrag von über 20.000 Euro nebst Zinsen zu erstatten. Im Gegenzug erhält die Bank die Anteile an dem Schiffsfonds.
Anleger kann Schadensregulierung beanspruchen
Die Gerichtsentscheidung wurde von der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erstritten, die die betroffene Anlegerin vertritt. Anlegeranwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg: „Die Commerzbank wollte in dem vorliegenden Fall den Schaden unserer Mandantin nicht freiwillig regulieren. Wir haben deswegen Klage erhoben. Das Landgericht Essen hat uns jetzt in den wesentlichen Punkten Recht gegeben.“
Schiffsfonds ist hoch spekulativ und nicht zur Altersvorsorge geeignet
Die geschädigte Kundin ließ sich im Jahr 2008 von der Commerzbank AG über eine Geldanlage beraten. Das Kapital sollte als Altersvorsorge angelegt werden und auch zum Vermögensaufbau dienen. Die Anlegerin wollte nämlich mit dem Geld im Alter ihren Lebensunterhalt bestreiten. Diese Umstände waren der Bank bekannt. Die Commerzbank AG empfahl der Kundin dann, ihr Geld in Beteiligungen an dem Schiffsfonds CFB-Fonds 167 anzulegen. Tatsächlich war diese Geldanlage für die Altersvorsorge der betroffenen Kundin aber gar nicht geeignet.
CFB-Fonds 167 birgt ständiges Totalverlustrisiko
Das Gericht hat festgestellt, dass die Commerzbank AG damit ihre aus dem Beratungsvertrag resultierende Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung verletzt hat. Denn der Schiffsfonds CFB-Fonds 167 ist hoch spekulativ und birgt ein ständiges Totalverlustrisiko. Mit dem Ziel einer Altersvorsorge ist eine Anlage in einen solchen Fonds grundsätzlich nicht zu vereinbaren. Die Commerzbank AG hätte der Kundin daher die Fondsbeteiligung nicht zur Geldanlage empfehlen dürfen und ist deswegen zum Schadensersatz verpflichtet.
Die wesentlichen Aussagen der Entscheidung des Landgerichts Essen:
- Risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, sind für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau, grundsätzlich ungeeignet.
- Die Schiffsbeteiligung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spekulative Anlage, die erhebliche Risiken birgt und insbesondere stets auch ein realistisches Totalverlustrisiko mit sich bringt.
- Ein solcher Schiffsfonds ist deswegen nicht für eine Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet.
Autor: Thomas Diler / Google+
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