Wir in den Medien – Handelsblatt verweist auf Erkenntnisse der Kanzlei Sommerberg
Die heutige Ausgabe des Handelsblattes online behandelt die oft zweifelhaften Vertriebspraktiken der Comdirect.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Die heutige Ausgabe des Handelsblattes online behandelt die oft zweifelhaften Vertriebspraktiken der Comdirect.
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von Kanzlei Sommerberg LLP erklärt: „Der Bundesgerichtshof hat mit seiner aktuellen Entscheidung die Rechte von Kunden gestärkt, die aus ihren Lebensversicherung vorzeitig aussteigen wollen.“
Schadensersatzurteil zugunsten eines Bankkunden macht weiteren Anlageopfern Hoffnung.
Anlegerschutzanwalt André Krajewski von der Sommerberg LLP ist erfreut über zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zugunsten von Fondsanlegern.
Krise bei Immobilienfonds: Tausende Anleger fürchten um ihre Ersparnisse. Nicht nur bei S&K gab es Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei DCM. Wir betreuen bereits zahlreiche Anleger, die sich geschädigt fühlen. Unsere Interessensvertretung setzt sich deutschlandweit für die Rechte der Betroffenen ein. Es melden sich etliche Anleger wegen ihrer Geldinvestition in Fonds mit Bezug zu S&K: DCM Fonds, MIDAS Fonds, SHB Fonds, FIHM Fonds, Asset Trust, Deutsche Sachwert und Fonds von United Investors.
In der heutigen Ausgabe berichtet die renommierte Tageszeitung „Weser Kurier“ über einen wichtigen Prozesssieg der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP.
„Wir sind momentan mit der Prüfung von Prospekten verschiedener MIG Fonds befasst, wobei es hier vor allem um einen Plausibilitätscheck geht“, erklärt Rechtsanwalt Diler von der Sommerberg LLP.
Anlegerkanzlei Sommerberg LLP sieht sehr gute Regressmöglichkeiten für Wertpapier-Besitzer, wenn diese nicht über die unendliche Laufzeit aufgeklärt worden sind.
Positiver Verfahrensausgang für Kapitalanleger. Landgericht Düsseldorf: Stattgabe des Spruchantrags von Anwalt Olaf Hasselbruch, Aktienrechtler bei der Sommerberg LLP.
„Wir konnten eine wichtige Gerichtentscheidung erstreiten, von deren Kernaussage jetzt auch viele weitere geschädigte Schiffsfondsanleger profitieren können.“
Sommerberg
Rechtsanwälte Hasselbruch Diler PartG mbB
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