Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen Falschberatung über Kapitalanlage
Schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung über Schiffsfonds (CFB-Fonds 167). Landgericht Berlin verurteilt Commerzbank.
S&K-Betrugsskandal: Erwerb von Lebensversicherungen war verbotenes Einlagengeschäft
Anlegerkanzlei Sommerberg reicht die ersten Schadensersatzklagen für S&K-Opfer ein.
Landgericht Frankfurt: Geld zurück für Fondsanleger wegen verheimlichter Provisionen
Sommerberg LLP vermeldet weiteren Prozesserfolg. Bankkunde gewinnt Verfahren gegen Commerzbank.
Millionenschwere Zuzahlung für Ex-Kleinaktionäre der IDS Scheer AG
Aktionärsschützer und Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch erreicht Spruchantrags-Stattgabe durch das Landgericht Saarbrücken.
BGH erklärt Ausschlussklauseln für unwirksam: Kapitalanleger erhalten Rechtsschutz
In vielen Fällen können Rechtsschutzversicherer ihren Kunden jetzt den Deckungsschutz nicht mehr verweigern, wenn es um darum geht, Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu verfolgen.
Bayer muss für Schering-Kauf nachbessern: 300 Millionen Euro weitere Abfindungskosten
Verfahrensbevollmächtigter Olaf Hasselbruch (Sommerberg LLP): Etappensieg vor Landgericht Berlin für Ex-Minderheitsaktionäre der Schering AG.
Wir in den Medien – Handelsblatt verweist auf Erkenntnisse der Kanzlei Sommerberg
Die heutige Ausgabe des Handelsblattes online behandelt die oft zweifelhaften Vertriebspraktiken der Comdirect.
BGH verbessert Position von Lebensversicherungs-Besitzern: Rechtsschutzversicherung muss Verbrauchern Deckungsschutz erteilen
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch von Kanzlei Sommerberg LLP erklärt: „Der Bundesgerichtshof hat mit seiner aktuellen Entscheidung die Rechte von Kunden gestärkt, die aus ihren Lebensversicherung vorzeitig aussteigen wollen.“
Anlegerschutzkanzlei Sommerberg erzielt erneut Klageerfolg für geschädigten Fondssparer
Schadensersatzurteil zugunsten eines Bankkunden macht weiteren Anlageopfern Hoffnung.
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Fondsanlegern
Anlegerschutzanwalt André Krajewski von der Sommerberg LLP ist erfreut über zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zugunsten von Fondsanlegern.











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