Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Mil­lio­nen­schwere Zuzah­lung für Ex-Kleinaktionäre der IDS Scheer AG

Aktionärsschützer und Sommerberg-Anwalt Olaf Hasselbruch erreicht Spruchantrags-Stattgabe durch das Landgericht Saarbrücken.

Tausende Kleinaktionäre können mit einer erheblichen Zusatzzahlung rechnen. Das Landgericht Saarbrücken hat mit aktuellem Beschluss (Az. 17 O 5/11) für die Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG für jede Stückaktie außenstehender Aktionäre der IDS Scheer AG eine bare Zuzahlung von 7,22 Euro festgesetzt. Dies sind über 20 Millionen Euro Nachzahlung für knapp 2,8 Millionen betroffene Aktien, hat Anwalt Hasselbruch errechnet.

Zum Fall:

Im Jahr 2010 wurde die bis dahin börsennotierte IDS Scheer AG auf ihre Großaktionärin verschmolzen. Grundlage für die Verschmelzung war der Verschmelzungsvertrag vom 20. Mai 2010. Großaktionärin der IDS Scheer AG ist die Software AG. Am 8. Juli 2010 hat die Hauptversammlung der IDS Scheer AG der Verschmelzung zugestimmt. An diesem Tag hielt die Software AG 29.479.937 der insgesamt 32.273.250 Aktien der IDS Scheer AG, also rund 91,34 Prozent.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung erhielten die außenstehenden Minderheitsaktionäre der IDS Scheer AG als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der IDS Scheer AG Aktien der Software AG zum Umtauschverhältnis von 33 zu 4. Dies bedeutet, Aktionäre der IDS Scheer AG erhielten für 33 IDS Scheer AG Aktien 4 Aktien der Software AG.

Rechtsanwalt Hasselbruch, Aktienrechtler bei der Kanzlei Sommerberg, hielt das Umtauschverhältnis für fehlerhaft .Er hat deswegen einen Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Spruchverfahrens zur Festlegung eines angemessenen Ausgleichs durch eine bare Zuzahlung gestellt. Begründung von Anwalt Hasselbruch: Das ursprünglich festgesetzte Umtauschverhältnis von 33 Aktien der IDS Scheer AG für 4 Aktien der Software AG ist unangemessen und benachteiligt die ehemaligen Aktionäre der IDS Scheer AG. Weitere Antragsteller haben gleichlautende Spruchverfahrensanträge erhoben.

Das Landgericht Saarbrücken als zuständiges Spruchgericht hat nunmehr im Sinne der ehemaligen Kleinaktionäre der IDS Scheer AG entschieden und den Anträgen stattgegeben. Je betroffene Aktie ist dem Spruch des Prozessgerichtes zufolge eine Zuzahlung von 7,22 Euro nachträglich zu leisten, um die richtige Angemessenheit des Umtauschverhältnisses herzustellen.

Rechnerisch ergibt dies bezogen auf 8. Juli 2010, also den Tag der Hauptversammlung der IDS Scheer AG, die den Verschmelzungsbeschluss gefasst hat, als Stichtag für 2.793.313 „freie“ Aktien in Händen der Minderheitsaktionäre eine Gesamtnachzahlung von 20.167.719,86 Euro.

Dies ist ein guter Erfolg für den Aktionärsschutz, so der Kommentar von Rechtsanwalt Hasselbruch.

Hinweis: Der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 15. März 2013 kann mittels der Beschwerde angefochten werden. Die bare Zuzahlung muss erst bei Rechtskraft geleistet werden.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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