Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

Bayer muss für Schering-Kauf nach­bes­sern: 300 Mil­lio­nen Euro wei­tere Abfin­dungs­kos­ten

Verfahrensbevollmächtigter Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg): Etappensieg vor Landgericht Berlin für Ex-Minderheitsaktionäre der Schering AG.

In finanzieller Hinsicht ist für den Pharmakonzern Bayer die Übernahme des früheren Berliner Konkurrenten Schering noch längst nicht abgeschlossen. Wenn sich der aktuelle Beschluss des Landgerichts Berlin bestätigt, könnten auf das Unternehmen noch Abfindungskosten für die Schering-Aktionäre von mehr als 300 Millionen Euro zukommen.

Rechtsanwalt Hasselbruch vertritt als Verfahrensbevollmächtigter in dem Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin mehrere institutionelle und private ehemalige Aktionäre der Schering AG gegen Bayer. Der Aktienrechtler bei der Kanzlei Sommerberg spricht von einem großen Erfolg: Das Landgericht Berlin hat mit dem mir heute zugestellten Beschluss erheblich höhere Abfindungszahlungen festgelegt als von Bayer geboten.

Berechnungen zufolge könnten die Aktionäre daher nun mit einer massiven Nachzahlung rechnen. Bayer muss nach der Beschlusslage statt der angebotenen 89,36 Euro nunmehr 124,65 Euro je Schering-Aktie zahlen. Auch der jährlich zu zahlende Ausgleichsbetrag fällt der Gerichtsentscheidung nach höher aus: 5,11 statt 3,62 Euro (netto). Bayer muss die Nachzahlung zudem verzinsen, so dass die ehemaligen Schering-Aktionäre mit einer Nachzahlung von etwa 46 Euro je Aktie rechnen können, wenn der Beschluss des Spruchgerichts rechtskräftig werden sollte. Bezogen auf rund 7,2 Millionen Aktien, die von außenstehenden Aktien gehalten wurden, summiert sich die Nachzahlung auf über 300 Millionen Euro.

Das Leverkusener Pharmaunternehmen Bayer übernahm im Jahr 2006 den Berliner Pharmahersteller Schering AG für insgesamt rund 17 Milliarden Euro. Die Aktien der Schering AG waren börsennotiert. Im Rahmen der Übernahme schloss die Schering AG am 31. Juli 2006 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Gesellschaft aus dem Bayer-Konzern. Der Vertrag sah vor, dass die Schering AG ihren gesamten Gewinn an die Bayer-Gesellschaft abführen muss und fortan von den Leverkusenern beherrscht wird. Für die damit verbundenen Rechtsbeeinträchtigungen bot Bayer den Schering-Minderheitsaktionären eine Abfindungszahlung von 89,36 Euro je Aktie an sowie eine jährliche Ausgleichszahlung für den Verlust des Gewinnbeteiligung von 3,63 Euro (netto) je Aktie.

Da sie diese Abfindung- und Ausgleichsangebote finanziell für deutlich zu gering hielten, haben Rechtsanwalt Hasselbruch und mehrere weitere Anwaltskollegen sowie verschiedene sonstige Antragsteller Anträge bei dem Landgericht Berlin erhoben gerichtet auf gerichtliche Feststellung einer höheren Kompensationsleistung. Mit Beschluss vom 23. April 2013 (Az. 102 O 134/06 AktG) hat das Gericht den Anträgen jetzt stattgegeben.

Sommerberg-Anwalt Hasselbruch: Wir prüfen nun die 130-seitige Gerichtsentscheidung und werden dann entscheiden, ob wir das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen werden, um eine noch höhere Ausgleichzahlung und Abfindung zu erzielen. Auch der gegnerischen Bayer-Gesellschaft steht das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Landgerichtsbeschluss offen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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