Sommerberg Anlegerrecht - Landgericht

Nach­zah­lung zuguns­ten von Ex-Aktionären der ABIT AG

Positiver Verfahrensausgang für Kapitalanleger. Landgericht Düsseldorf: Stattgabe des Spruchantrags von Anwalt Olaf Hasselbruch, Aktienrechtler bei der Kanzlei Sommerberg.

Ehemalige ABIT-Akionäre erhalten eine finanzielle Nacherstattung zugesprochen. Von diesem Gerichtsbeschluss können frühere ABIT-Aktionäre finanziell profitieren, deren Aktien zwangsweise in Aktien der GFKL Financial Services AG umgetauscht werden sollten. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss aus Dezember 2012 (Az. 31 O 80/06 [AktE]) die angemessene Barabfindung von ursprünglich 13,93 Euro auf 15,98 Euro je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services AG erhöht.

Im Jahr 2005 wurde die ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG verschmolzen. Die Aktien der ABIT-Aktionäre wurden dadurch umgetauscht in Aktien der GFKL Financial Services AG. Das Umtauschverhältnis wurde mit 17 ABIT-Aktien zu 6 GFKL-Aktien festgelegt. Alternativ wurde den ABIT-Aktionären eine Barabfindung von 13,93 Euro je ABIT-Aktie angeboten.

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Spruchverfahren nunmehr festgestellt, dass sich diese Barabfindung als zu gering darstellt und daher auf 15,98 Euro jer ABIT-Aktie zu erhöhen ist. Das Gerichtsverfahren wurde unter anderem auf Antrag von Rechtsanwalt Hasselbruch eingeleitet, der mehrere betroffene Ex-ABIT-Aktionäre vertritt. Rechtsanwalt Hasselbruch hatte argumentiert, dass das bisherige Abfindungsangebot zu Lasten der ABIT-Aktionäre ungemessen niedrig ist und deswegen eine Erhöhung verlangt. Dieser Sichtweise ist das Landgericht Düsseldorf jetzt gefolgt und hat die Barabfindung angehoben.

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Beschwerdemöglichkeit bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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