Sommerberg Anlegerrecht - Schadensersatz

Scha­dens­er­satz für Besit­zer der Com­merz­bank Vario Zins Plus Hybrid­an­leihe CK 4578

Anlegerkanzlei Sommerberg sieht sehr gute Regressmöglichkeiten für Wertpapier-Besitzer, wenn diese nicht über die unendliche Laufzeit aufgeklärt worden sind.

Wann ist Schadensersatz für Bankkunden möglich?

Unserer Beurteilung nach kann ein betroffener Bankkunde, dem die Commerzbank die Hybridanleihe CK 4578 als Geldanlage zum Kauf empfohlen hat, sein angelegtes Geld zurückverlangen, wenn der Kunde nicht über über unendliche Laufzeit aufgeklärt wurde.

Betroffene Bankkunden in ganz Deutschland, die Geld in die die Anleihe CK 4578 investiert haben und das Totalverlustrisiko nicht weiter hinnehmen wollen, können sich bei der Kanzlei für Kapitalanlagerecht Sommerberg über ihre Rückabwicklungsmöglichkeiten informieren. Bankkunden-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg erklärt: „Wir haben bereits zahlreiche Anfragen erhalten und konnten schon oft weiterhelfen.“ Beratungstelefon 0421/3016790 (deutschlandweit, kostenfreie Erstberatung).

Verlust mit Wertpapier

Schätzungsweise mehrere Tausend Bankkunden der Commerzbank sind von Verlustrisiken betroffen, weil sie die Anleihe CK 4578 erworben haben. Mandanten der Anlegerschutzkanzlei Sommerberg berichten, dass sie ihr Geld eigentlich absolut sicher als Festgeld bei der Commerzbank anlegen wollten. Die Bankkunden erwarben dann aber die Anleihe WKN CK 4578, nachdem ihnen dieses Wertpapier vom Bankberater empfohlen wurde.

Die Geldanleger müssen jetzt mit großen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Anders als Festgeld erhält der Anleger sein Geld nicht garantiert zurückgezahlt. Bei einem Verkauf an der Börse würden die Verluste für viele der Anleihebesitzer bereits jetzt über 50 Prozent betragen. Mehr als die Hälfte des angelegten Geldes wäre dann verloren.

„Wir werden jetzt für weitere Commerzbank-Kunden die Rückabwicklung des Wertpapierkaufs geltend machen. Denn bei einer festgestellten Falschinformation ist eine Entschädigung zu leisten ist. Wir sind davon überzeugt, dass unseren Mandanten ihr Geld zu erstatten ist, weil sie nicht über die wesentlichen Risiken aufgeklärt wurden“, sagt Geschädigten-Anwalt Diler.

Schadensersatzmöglichkeit für Anleger

In den von der Anlegerkanzlei Sommerberg bearbeiteten Vorgängen im Zusammenhang mit dem Risiko-Wertpapier vertreten wir diese Rechtsauffassung: Das Wertpapier CK 4578 hat eine unendliche Laufzeit. Deswegen hätte zwingend hierauf und auf die damit verbundene Folge im Rahmen der Beratung hingewiesen werden müssen, dass der Anleger sein Geld nicht garantiert wieder zurückbekommt oder gegebenenfalls nur mit großem Verlust an der Börse verkaufen kann. Diese unterlassene Aufklärung ist auch als vorsätzlich zu bewerten. Daher ist der Entschädigungsanspruch auch nicht verjährt.

Anleger können Entschädigung beanspruchen – Hilfe für Geschädigte

Anlegern, die sich falsch beraten fühlen und ein Verlustrisiko nicht weiter hinnehmen wollen, empfehlen wir fachkundige Hilfe. Um eine begründete Schadensregulierung zu beanspruchen, wird es entscheidend auf die richtige Argumentation ankommen. Damit ist das erfahrene Anwaltsteam der Kanzlei Sommerberg vertraut. „Wir prüfen, ob der jeweilige Bankkunde einen Anspruch auf Rückabwicklung geltend machen kann. Dies hängt von den Einzelfallumständen ab. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, machen wir die volle Rückerstattung des eingesetzten Geldes in die Anleihe für unsere Mandanten geltend“, erklärt Geschädigten-Vertreter Diler.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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