Sommerberg Anlegerrecht - Aktien zur Geldanlage

Für Anle­ger besteht als Maxi­mal­ri­siko die Total­ver­lust­ge­fahr für ihr inves­tier­tes Geld

„Wir sind momentan mit der Prüfung von Prospekten verschiedener MIG Fonds befasst, wobei es hier vor allem um einen Plausibilitätscheck geht“, erklärt Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg.

Beratung bei Fondsausstieg für Anleger bundesweit: Das Team der Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt und berät Fondsanleger in ganz Deutschland. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Beratungstelefon: 0421/3016790. Wenn Sie Fragen zur Möglichkeit eines Fondsausstiegs haben oder eine Rückabwicklung Ihrer Beteiligung erreichen wollten, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.

Die MIG Fondsgesellschaften haben Vermögensanlagen in Form von Kommanditbeteiligungen emittiert. Insgesamt bestehen die zwischenzeitlich folgenden 13 MIG Fonds:

MIG AG & Co. Fonds 1 KG

MIG AG & Co. Fonds 2 KG

MIG AG & Co. Fonds 3 KG

MIG AG & Co. Fonds 4 KG

MIG AG & Co. Fonds 5 KG

MIG AG & Co. Fonds 6 KG

MIG AG & Co. Fonds 7 KG

MIG AG & Co. Fonds 8 KG

MIG AG & Co. Fonds 9 KG

MIG AG & Co. Fonds 10 KG

MIG AG & Co. Fonds 11 KG

MIG AG & Co. Fonds 12 KG

MIG AG & Co. Fonds 13 KG

Die MIG Verwaltungs AG ist Initiatorin und Prospektherausgeberin der Fonds Nr. 1 bis 6 und die HMW Emissionshaus AG ist Initiatorin und Prospektherausgeberin der Fonds Nr. 7 bis 13.

Bei den angebotenen Investments handelt es sich um sog. Venture-Capital- bzw. Private-Equity-Fonds. Die jeweilige MIG Fondsgesellschaft beabsichtigt, das nach Abzug der Weichkosten verbleibende Anlegergeld dafür zu verwenden, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen Unternehmen zu erwerben.

Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten am jeweiligen Fonds. Es handelt sich somit um unternehmerische Beteiligungen. „Solche Geldanlagen in Form von Kommanditanteilen stufen wir als riskant ein. Grundsätzlich besteht aus Anlegersicht das Risiko, dass das angelegte Geld zu einem großen Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann, vor allem wenn es zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Schieflage oder gar Insolvenz des Fonds kommt“, erklärt Anwalt Diler.

Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 10/2005) schreibt in einem Bericht unter der Überschrift „Private-Equity-Fonds: Riskanter Fischzug“ zu Private Equity-Fonds und hier auch zum MIG Fonds 2 auszugsweise:

„Für Kleinanleger nicht geeignet“

„Fazit: Allenfalls für sehr vermögende Privatleute mit hoher Risikobereitschaft eignen sich Private Equity Fonds. Zur Altersvorsorge sind sie ungeeignet. Ratensparpläne für Kleinanleger sind viel zu teuer.“

Ein seriöser Berater sollte seinen Beratungskunden unbedingt auf diese Risiken hinweisen, wenn er einen solchen Fonds vorstellt. Für Anleger, die ihr Geld konservativ (also ohne Verlustrisiko), anlegen wollen, sind geschlossene Fondsbeteiligungen ungeeignet.

Hohe Vertriebskosten / Fondsnebenkosten

Laut Leistungsbilanz 2011 (Seiten 48 und 49) der beiden Emittenten MIG Verwaltungs AG und HMW Emissionshaus AG betragen die Provisionen bei den einzelnen MIG Fonds teils rund 20 Prozent und mehr. Den Prospekten ist zu entnehmen, dass teils rund 20 Prozent der Einlagen der Anleger für Fondsnebenkosten verwendet werden. Dies sind die „Weichkosten“, also insbesondere Vertriebskosten und Kosten für die Eigenkapitalvermittlung, etwa Provisionen für die Anlagevermittler.

Beim MIG Fonds 3 beispielsweise wurde laut Prospekt mit Fondsnebenkosten von 23,67 Prozent geplant. Dies bedeutet, dass von je 100 Euro eingezahltes Anlegergeld sofort und vorab 23,67 Euro von der Fondsgesellschaft ausgegeben werden, u.a. für Marketing und Vermittlungsprovision. Dieses Geld kann vom Fonds also nicht mehr in die Beteiligungen investiert werden. Entsprechend hohe Renditen müsste der Fonds erzielen, damit es überhaupt gelingt, dass die Anleger beim geplanten Laufzeitende ohne Verlust wieder aus ihrer Beteiligung aussteigen können. Noch höher müsste die Rendite sein, damit der Fonds Gewinne für die Anleger einfährt.

MIG Fonds 13

Der Prospekt zum MIG Fonds 13 verweist unter der Überschrift „Leistungsbilanz für das Portfolio-Management“ (Seite 63) auf einen erfolgreichen Verkauf des Beteiligungsunternehmens etkon im Jahr 2007. Die weniger erfolgreichen Beteiligungen der Vergangenheit werden in der Berichterstattung der MIG Vorgänger-Fonds nicht erwähnt.

Antisene pharma

Mehrere MIG Fonds sind auch mit entsprechenden Kapitaleinsätzen an der Antisene Pharma GmbH beteiligt. Hierbei handelt es sich um ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Schwerpunkt in der Erforschung und Entwicklung innovativer Krebsmedikamente. Bei diesem Unternehmen befindet sich der Wirkstoff Trabedersen in der Entwicklung.

Die Antisene Pharma GmbH führt dazu mit Pressemitteilung vom 26. Februar 2013 auszugsweise wie folgt aus:

„Erste Analysen des Nebenwirkungsprofils ergaben, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für den TrabedersenBehandlungsarm im Vergleich zum Kontrollarm in dieser Studie als ungünstig erscheint. Die intrakranielle Infusion von Trabedersen mittels Konvektion („convection enhanced delivery“; CED) und die hierfür erforderliche chirurgische Implantation eines Kathetersresultierten in einer deutlichen, klinisch relevanten Häufung sogenannter „Serious Adverse Events“ (SAEs) im Trabedersen-Arm. Angesichts dieser Erkenntnisse geht das Unternehmen nunmehr davon aus, dass für die intrakranielle Gabe das gesundheitliche Risiko für die Patienten einen möglichen klinischen Nutzen übersteigt. Konsequenterweise hat das Unternehmen daher beschlossen, die Entwicklung der intrakraniellen, lokalen Gabe von Trabedersen bei Gliompatienten zunächst nicht weiter zu verfolgen.“

„Wir prüfen die weitergehende Bedeutung für die Plausibilität“, erklärt Anwalt Diler.

Nachträgliche Anmerkung zu unserem Bericht (ergänzt 03.06.2013)

In dem Factsheet des MIG Fonds 13 zum 31. Januar 2013 wird die Beteiligung an der instrAction mit 2,25 Millionen Euro angegeben. Gemäß den Prospektnachträgen hat sich der MIG Fonds 13 erst zum 26. März 2013 in dieser Höhe beteiligt.

Zum MIG Fonds 11

Der MIG Fonds 11 wurde im Jahr 2011 platziert, d.h. noch bis Ende 2011 wurde Kapital von den Anlegern eingeworben.

Noch datierend vom 15. Dezember 2011 gab es einen Prospektnachtrag zum MIG Fonds 11, nämlich den Prospektnachtrag Nr. 14.

Weder hier noch in weiteren Prospektunterlagen ist aber vom folgenden wesentlichen Umstand die Rede, nämlich davon, dass bereits zeitlich zuvor (also während der Platzierungsphase des MIG Fonds 11) sich der Fonds verpflichtet hatte, der Antisene Pharma GmbH insgesamt über 5 Millionen Euro an Eigenkapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur Verfügung zu stellen.

Bereits mit Beteiligungsvertrag vom 06.12.2011 hat sich der MIG Fonds 11 aber schon verpflichtet, einen im Rahmen einer weiteren Barkapitalerhöhung geschaffenen Geschäftsanteil zu nominal 14.059 Euro an der Antisene Pharma GmbH zu übernehmen. Dieser neue Geschäftsanteil wird auch zum Nominalbetrag ausgegeben. Zudem ist MIG Fonds 11 zur Leistung einer schuldrechtlichen Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von € 383,10 je € 1,00 Nominalkapitalerhöhung verpflichtet. Die Zuzahlungsbeträge sind sofort zur Zahlung fällig.

Anwalt Diler: „Darüber können wir weder im Prospekt noch in Nachträgen hierzu Informationen finden. Noch am 06.12.2011 wurde der Antisene Pharma GmbH also Kapital in erheblicher Höhe zugesichert, aber wir finden dies nicht in der Prospektierung.

Nachträgliche Anmerkung zu unserem Bericht (ergänzt 31.07.2013)

Im kürzlich veröffentlichten Factsheet des MIG Fonds 13 zum 31. März 2013 wird die Beteiligung an der instrAction mit 3 Millionen Euro angegeben. Gemäß den Prospektnachträgen hat sich der MIG Fonds 13 weder am 26. März 2013 noch bis zum 30. Juni 2013 in dieser Höhe beteiligt. Anwalt Diler: „Das können wir nicht nachvollziehen.“

In dem Factsheet zum 31. März 2013 wird auch eine verbindliche Investitionszusage gegenüber instrAction über 500.000 Euro angegeben. In den Prospektnachträgen macht der MIG Fonds 13 diese Investitionszusage erst am 30. Juni 2013. „Auch dies verwundert uns und wir werden Konsequenzen daraus für unsere Mandanten prüfen“, so Diler weiter.

 

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gina Sanders / fotolia.de

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