Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Lebensversicherungs-Kunden
Mit Urteil vom 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Besitzer von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung auch noch nach vielen Jahren ihre Versicherung wegen ungültiger Widerrufsbelehrung auflösen und eine Prämienrückzahlung verlangen können (Aktenzeichen IV ZR 76/11).
