Sommerberg-Rechtsanwälte: Commerzbank AG zu Schadensersatz wegen CONTI-Schiffsfonds verurteilt
Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.
