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OLG Brandenburg: Wirksamer Darlehenswiderruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Halten sich Banken und Sparkassen nicht an die Vorgaben der jeweils gültigen Musterbelehrung, ist die Widerrufsbelehrung in den meisten Fällen fehlerhaft. In der Konsequenz lassen sich diese Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss noch häufig widerrufen, so dass der Verbraucher günstig umschulden und von den historisch niedrigen Zinsen profitieren kann.