Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

11 Jahre Gefäng­nis: LG Würz­burg ver­ur­teilt Betrü­ger Kie­ner / Ent­schä­di­gung für betrof­fene K 1-Fondsanleger

Das Landgericht Würzburg hat den Aschaffenburger Hedgefonds-Manager Helmut Kiener wegen Anlagebetruges zu einer insgesamt 10 Jahren und acht Monaten dauernden Gefängnisstrafe verurteilt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige Kiener nicht nur eines mehrfachen Betrugs im besonders schweren Fall schuldig ist, sondern sich auch wegen gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie einer fünffachen Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat Der Verbrecher Kiener hatte mehrere Großbanken sowie rund 5.000 ahnungslose Kleinanleger mittels eines illegalen Schneeballsystems um ihr Geld gebracht.

Illegales Schneeballsystem zum Schaden Tausender Privatanleger

Bereits seit dem Jahr 2009 hat die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg dem selbsternannten Fondsmanager Helmut Kiener vorgeworfen, Geldanleger über ein von ihm initiiertes Firmengeflecht (sog. K 1 – Fonds) betrogen zu haben. Geschädigten-Vertreter André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg:

Für mehrere Dutzend von uns vertretene K 1-Betrugsopfer haben wir Schadensersatz geltend gemacht. Noch aus der Untersuchungshaft heraus hat der Millionen-Betrüger Kiener jedoch mit handschriftlichen Mitteilungen erklärt, es handele sich nur um ein Missverständnis.

Erst im April dieses Jahres hat Helmut Kiener ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Betrug eingeräumt.

Die Betrugsmasche: Genussrechte an den K 1-Fonds

Der studierte Diplom-Psychologe und Diplom-Sozialpädagoge Helmut Kiener hat die Fondsgesellschaften K1 Global und K1 Invest Limited mit Sitz in der Karibik auf den British Virgin Islands betrieben. Die K1 – Fonds boten deutschen Anlegern die Möglichkeit einer Erfolgsbeteiligung über den Erwerb sogenannter Genussscheine an. Die Mindestbeteiligungssumme betrug 2.500 EUR. Nach den Darstellungen in den Emissionsprospekten sollten die Anleger an den Gewinnen der Fonds profitieren. Die Gewinne sollten durch ein von Helmut Kiener entwickeltes „K1 Fund Allocation System“ erzielt werden, das die K 1-Fonds exclusiv anwenden würden.

Anlegerschutzanwalt André Krajewski:

„Seitdem wir die Mandate betroffener Anleger übernommen haben, kam uns das K 1-Modell obskur und unseriös vor. Der Betrug stank zum Himmel. Es sollte sich angeblich um ein erfolgreiches Modell handeln, für das es aber unseren Recherchen zufolge noch nicht einmal einen Marken- oder Patentrechtsschutz gab.“

Auch die Gewinnversprechungen waren durch nichts belegt. Angeblich hätten die K 1-Vorgängerfirmen den Anlegern zwischen 1996 und 2002 eine jährliche Steigerung der Genussrechtswerte zwischen 8,46 % und 42,55 % beschert.

Diese Prospektangaben entstammten in Wahrheit der bloßen Fanatasie des Herrn Kiener. Tatsächlich handelte es sich bei den K1 – Fonds nämlich um Schneeballsysteme gigantischen Ausmaßes. Mittels der Fonds verfolgte Kiener nur das Ziel, möglichst viel Kapital gutgläubiger Anleger einzusammeln, damit er es nach Gutdünken verwenden konnte. Kiener soll Geld für Villa in Florida, Hubschrauber und Villa abgezweigt haben.

Beschlagnahme von Vermögenswerten und Privatinsolvenz

Die Betrugsopfer können primär auf dem Zivilwege eine Schadensregulierung geltend machen. Helmut Kiener selbst musste jedoch Privatinsolvenz anmelden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte des Betrügers einfrieren lassen. Für die Geschädigten bleibt auch die Möglichkeit, abhängig von nach Umständen des Einzelfalles Schadensersatz von ihren K 1-Anlagevermittlern einzufordern. Ob ein Schadensersatzanspruch erfolgversprechend durchgesetzt werden kann, prüfen die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg.

 

 


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db ImmoF­lex: DWS-Immobilienfonds in der Krise

Jetzt fürch­ten auch Geld­an­le­ger des Immo­bi­li­en­dach­fonds db Immof­lex (Gemisch­tes Son­der­ver­mö­gen) um ihr ein­ge­setz­tes Kapi­tal. Der db Immof­lex hat der­art große Liqui­di­täts­pro­bleme, dass die Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft DWS Invest­ment GmbH mit sofor­ti­ger Wir­kung den Anle­gern die Aus­zah­lung ihres Kapi­tal­an­teils aus dem Fonds ver­wei­gert.

Zu den betrof­fe­nen Anle­gern zäh­len auch viele deut­sche Klein­spa­rer. Die Anle­ger des DWS-Fonds bekom­men wäh­rend der Schlie­ßung ihr ange­leg­tes Geld nicht zurück. Wann und ob über­haupt eine Wie­der­er­öff­nung des Kri­sen­fonds erfolgt, ist unklar.

Das Fonds­vo­lu­men des db ImmoF­lex ist bereits zusam­men­ge­schrumpft auf nur noch rund 260 Mil­lio­nen Euro. Beson­ders hei­kel: Aktu­ell sind 91,9% des Fonds­ver­mö­gens in sol­che Immo­bi­li­en­fonds inves­tiert, die eben­falls die Not­maß­nahme der Schlie­ßung ergrei­fen muss­ten. Also befin­det sich das Anle­ger­geld im End­ef­fekt in Antei­len ande­rer Kri­sen­fonds (AXA Immo­select, CS Euro­real, SEB ImmoIn­vest, TMW Immo­bi­lien Welt­fonds P, Mor­gan Stan­ley P2 Value, UBS (D) 3 Sec­tor Real Estate Europe, Degi Inter­na­tio­nal).

Tat­säch­lich besteht bei einer Geld­an­lage in offene Immo­bi­li­en­fonds die Gefahr, dass Anle­ger sogar für viele Jahre nicht mehr auf ihr ein­ge­setz­tes Geld zugrei­fen kön­nen. Außer­dem gibt es ein rea­les Risiko sogar grö­ße­rer Kapi­tal­ver­luste für Immo­bi­li­en­fonds­be­sit­zer.

Wir prü­fen bereits für geschä­digte Anle­ger, ob sie über die­sen beson­de­ren Risi­koas­pekt auf­ge­klärt wor­den sind“, erklärt Geschädigten-Anwalt Tho­mas Diler von der Anle­ger­kanz­lei Som­mer­berg, die in ganz Deutsch­land geschä­digte Fonds­an­le­ger betreut. Wenn Anle­ger im Rah­men der Bera­tung hier­über nicht infor­miert wor­den sind, kann sich dies je nach Ein­zel­fall jetzt güns­tig für eine Scha­dens­re­gu­lie­rungs­mög­lich­keit dar­stel­len.

Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich – Anwalt: Geld zurück für die Betrof­fe­nen!

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen die Fonds­spa­rer eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bean­spru­chen. Wegen oft dro­hen­der Ver­jäh­rung ist schnel­les Han­deln sinn­voll. Anle­ger, die sich geschä­digt füh­len, soll­ten fach­kun­dige Hilfe in Anspruch neh­men.

Vor allem bei einer Falsch­be­ra­tung bzw. unzu­rei­chen­den Infor­ma­ti­ons­auf­klä­rung kann sich für geschä­digte Anle­ger ein Anspruch auf Rück­ab­wick­lung des Fonds­an­teils­kaufs erge­ben. Der Anle­ger kann dann von sei­ner bera­ten­den Bank unver­züg­lich sein Geld im Gegen­zug für die Fonds­an­teile zurück­ver­lan­gen. Dies erscheint vie­len Betrof­fe­nen eine bes­sere Lösung als wei­ter das Ver­lust­ri­siko hin­zu­neh­men oder auf eine unge­wisse Wie­der­er­öff­nung zu war­ten.

Diese Mög­lich­keit kann sich vor allem für Anle­ger anbie­ten, die eine „sichere“ Geld­an­lage woll­ten und nicht bereit waren, auch nur teil­weise ihr Kapi­tal zu ver­lie­ren. Sol­chen Anle­gern hät­ten die Bera­ter von der Bank die Fonds­an­teile gar nicht zum Kauf emp­feh­len dür­fen. Zumin­dest hätte hier der Anla­gein­ter­es­sent aus­drück­lich auf die Gefahr mög­li­cher Ver­luste auf­klä­ren müs­sen. Wenn diese gebo­tene Bera­tung nicht erfolgt ist, dann ist ein Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch nahe­lie­gend.

Ein wei­te­rer Ansatz­punkt ergibt sich aus der Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs. Wenn ein Kunde im Rah­men der Bera­tung von sei­ner Bank nicht über die Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den ist, die die Bank für die Ver­mitt­lung der Fonds­an­teile erhält, dann kann der Kunde Rück­ab­wick­lung ver­lan­gen.

Dazu Ver­brau­cher­an­walt Diler: „Kaum einer der zahl­rei­chen von uns ver­tre­te­nen Immobilienfonds-Anleger wurde rich­tig über diese Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt. Dies ist jetzt ein ent­schei­den­der Aspekt für die Anmel­dung der Scha­dens­re­gu­lie­rung.“

Die im Kapi­tal­an­la­ge­recht tätige Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet pri­va­ten Fonds­spa­rern eine kos­ten­freie anwalt­li­che Erst­be­ra­tung und Infor­ma­tio­nen zu Hand­lungs­mög­lich­kei­ten an.

Bera­tungs­te­le­fon 0421 – 301 679 0 (deutsch­land­weit)


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Für Dutzende Opfer der K1-Fonds hat die Kanzlei Sommerberg Schadensersatz geltend gemacht. Grund: Die Anleger wurden um ihr Geld betrogen. Jetzt zeichnet sich ein Erfolg ab: Der verantwortliche Manager Helmut Kiener hat soeben ein Geständnis abgelegt.

Der 51jährige steht unter anderem wegen mutmaßlichen Betrugs vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Geldanleger mittels eines Schneeballsystems über Fonds namens K 1 Global und K 1 Invest um Millionen gebracht zu haben.

Der Hedgefondsmanager hat nun vor dem Landgericht Würzburg ein Geständnis abgelegt. Das Schneeballsystem war 2009 nach sieben Jahren aufgeflogen. Der Schaden für die Anleger und involvierte Banken wird auf rund 345 Millionen Euro taxiert.

Geschädigten-Anwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg, die betroffene K 1-Fondsanleger vertritt, äußerst sich dazu wie folgt: „Wir haben Helmut Kiener schon im vergangenen Jahr direkt mit den Betrugsvorwürfen konfrontiert und Schadensersatz für unsere Mandanten beansprucht. Bislang hatte Herr Kiener uns gegenüber jede Verantwortung von sich gewiesen. Der jetzt erfolgte Schritt des Geständnisses war längst überfällig.

Der mutmaßliche Betrüger ist nach Einschätzung der Anwälte der Kanzlei Sommerberg nun verpflichtet, den Anlegerschaden zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Vermögenswerte von Helmut Kiener und seiner Familie beschlagnahmt.


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Degi Europa und P2 Value: Wertverfall bei notleidenden Immobilienfonds

Die Immo­bi­li­en­fonds Degi Europa und Mor­gan Stan­ley P2 Value ste­hen vor dem Aus.

Den Scha­den haben nun die Anle­ger. Betrof­fen sind Zehn­tau­sende deut­sche Klein­spa­rer und ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. In vie­len Fäl­len ist eine Scha­dens­re­gu­lie­rung mög­lich sein.

Zunächst muss­ten viele Fonds-Anleger fest­stel­len, dass durch Abwer­tun­gen ein gro­ßer Teil ihres ange­leg­ten Gel­des ver­lo­ren gegan­gen ist. Bei dem Fonds P2Value sind es seit Okto­ber 2008 bis heute über 50% Wert­ver­lust und bei dem Degi Europa rund 22% Ver­lust.

Schon seit zwei Jah­ren ver­wei­gern die Fonds­ge­sell­schaf­ten den Anle­gern auch noch die Rück­zah­lung. Grund : Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten.

Die Fonds sind von der Krise so stark betrof­fen, dass sie nun ihre Auf­lö­sung bekannt geben muss­ten. Die Anle­ger sol­len dann angeb­lich in den nächs­ten Jah­ren aus­ge­zahlt wer­den. Wie Geld über­haupt noch aus­ge­zahlt wird, ist unklar.

Durch die Abwer­tung haben schon jetzt zahl­rei­che Anle­ger einen gro­ßen Teil ihres Gel­des ver­lo­ren.

Viele Immobilienfonds-Besitzer woll­ten ihr Geld „sicher“ anle­gen und woll­ten es nicht in Kauf neh­men, ihr Erspar­tes zu ver­lie­ren. Trotz­dem haben die Finanz­be­ra­ter dann oft offene Immo­bi­li­en­fonds wie den Degi Europa und den P2 als angeb­lich geeig­net emp­foh­len. Dies ist eine krasse Falsch­be­ra­tung.

Oft wurde den betrof­fe­nen Finanz­kun­den eine Sicher­heit vor­ge­täuscht, etwa indem die Fonds mit einer Fest­geld­an­lage ver­gli­chen wur­den. Oder den Anle­gern wurde geschil­dert, dass die Immo­bi­lien schließ­lich wert­sta­bil seien, so dass keine Ver­lust­ge­fahr bestehe.

Viel­fach hieß es auch, dass das ein­zige Risiko nur eine gerin­gere Ren­dite. Eben­falls eine Irre­füh­rung zum Scha­den des Anle­gers.

Über das in Wahr­heit beste­hende starke Ver­lust­ri­siko von 2050% und mehr (Abwer­tungs­ri­siko) wurde viel­fach ebenso wenig infor­miert wie über das Risiko, dass die Anle­ger für Jahre nicht mehr auf ihr Kapi­tal zugrei­fen kön­nen (Schlie­ßungs­ri­siko).

Sol­che kras­sen Falsch­in­for­ma­tio­nen wer­den uns momen­tan häu­fig geschil­dert.

Diese Falsch­in­for­ma­tio­nen kön­nen für die geschä­dig­ten Anle­ger jetzt ein guter Ansatz­punkt sein, um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung bei den zustän­di­gen Finan­dienst­leis­tern anzu­mel­den.

Hier kommt es ent­schei­dend auf die rich­tige Argu­men­ta­tion an. Damit sind wir durch die jahr­lange Erfah­rung unse­res Anwalts­teams in Kapi­tal­an­la­ge­recht gut ver­traut.

Wir unter­stüt­zen betrof­fene Anle­ger bei der Gel­tend­ma­chung ihres Scha­dens (volle Kauf­prei­ser­stat­tung für die Fonds­an­teile). Hier­für haben wir eine Online-Info-Abfrage und einen Telefon-Notdienst 0421 / 301 679 0 ein­ge­rich­tet.


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Gordon Bussiek / fotolia.de

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Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

LG Trier spricht Schiffsfonds-Anleger 70.000 Euro Scha­dens­er­satz zu / Mehr­fach auch außer­ge­richt­li­che Eini­gung auf Ent­schä­di­gung für Anle­ger in Schiffs­fonds

Viele Schiffsfonds befinden sich in der Krise. Betroffene Anleger fühlen sich falsch beraten und fragen nach Möglichkeiten, um ihr Geld zurückzubekommen.

In mehreren Fällen ist es den Anlegeranwälten der Kanzlei Sommerberg bereits gelungen, ohne Einschaltung der Gerichte (oft nach intensiven Verhandlungen mit den verantwortlichen Beratern oder Banken) Vergleiche abzuschließen. Diese außergerichtlichen Vereinbarungen sehen Entschädigungsleistungen für die Anleger vor, vor allem weil die Berater die Anleger nicht in der erforderlichen Weise über die wesentlichen Risiken und sonstigen Umstände im Zusammenhang mit der Schiffsbeteiligung aufgeklärt haben.

Die Anleger hätten sich häufig nicht an dem Schiffsfonds beteiligt, wenn sie richtig aufgeklärt worden wären. Für viele Betroffene, denen die Schiffsbeteiligungen verkauft worden sind, besteht die nicht hinnehmbare Gefahr eines Verlustes des eingesetzten Kapitals. Die Anleger sind oft auf das Geld angewiesen (z.B. für ihre Altersvorsorge). Verluste können sie sich daher nicht leisten.

Wir sind natürlich bemüht, die Gegenseite auf freiwilliger Basis dazu zu bewegen, den angemeldeten Schaden unserer Mandanten im Vorfeld zu regulieren.“ Dies erläutert der Geschädigten-Vertreter Olaf Hasselbruch von der Kanzlei Sommerberg.

Wenn dies allerdings nicht gelingt, weil die verantwortlichen Finanzhäuser oder Berater nicht bereit sind, sich außergerichtlich zu einigen oder wenn die angebotene Entschädigungszahlung zu gering erscheint und wir außerdem hinreichende Erfolgsaussichten dafür sehen, dann machen wir für die unsere Mandanten deren Schadensersatzansprüche mit vollem Einsatz auch vor Gericht geltend. In mehreren Fällen konnten die Anlegeranwälte der Kanzlei Sommerberg nach Beschreiten des Rechtsweges bereits gerichtliche Titel erwirken, die ein Schadensersatzzahlung für die betroffenen Schiffsfonds-Anleger vorsehen.

So hat etwa das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. Dezember 2010 (Az. 11 O 135/10) einer von Anwalt Hasselbruch als Klägervertreter eingereichten Klage vollständig stattgegeben und den beiden klagenden Schiffsfonds-Anlegern Schadensersatz von insgesamt 70.000 Euro zugesprochen. Im Gegenzug müssen die Kläger ihre Schiffsbeteiligungen an den haftenden Berater übertragen.

Die Kläger sind Eheleute und haben den beklagten Anlageberater wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus dem Beratungsvertrag in Anspruch genommen.

Im Jahr 2007 beteiligte sich der Ehemann mit einem Kapitaleinsatz von 40.000 Euro und die Ehefrau mit einem Kapitaleinsatz von 30.000 Euro jeweils als Kommanditist an einer Schiffsfonds-Kommanditgesellschaft. Der Erwerb dieser Schiffsfondsanlagen erfolgte auf Beratung und Empfehlung des beklagten Finanzberaters.

Die klagenden Eheleute haben den Schadensersatzanspruch damit begründet, dass sie konservative Anleger seien und es ihnen um die Kapitalsicherheit gegangen sei. Das angelegte Geld bräuchten sie schon in wenigen Jahren zur Altersvorsorge. Für diesen Zweck seien Schiffsfonds aber eine vollkommen ungeeignete Geldanlage, weil es sich um hochriskante Unternehmensbeteiligungen mit Totalverlustrisiko handele. Solche Finanzprodukte hätte der Berater daher niemals empfehlen dürfen, weil sie nicht für konservative Geldanleger, denen die Kapitalsicherheit wichtig ist, geeignet seien.

Der Schadensersatzanspruch wurde weiter damit begründet, dass nicht über Risiken (Totalverlustgefahr) und über Provisionszahlungen aufgeklärt worden ist, die der beklagte Berater heimlich abkassiert hat.

Das Gericht hielt die Klage bereits deswegen für begründet, weil der Berater es pflichtwidrig versäumt hat, die betroffenen Anleger über die von ihm abkassierten Provisionen aufzuklären. Das Landgericht Trier ist damit der Argumentation von Anlegeranwalt Hasselbruch gefolgt.

Der Anlagevermittler hat zwar behauptet, dass er seinen Kunden einen Prospekt über die Schiffsbeteiligungen gegeben habe. Dies hielt das Gericht aber für nicht relevant, weil sich auch aus dem Prospekt nicht ergibt, wie viel Provision der Berater bekommt bzw. ob an den Berater ein Teil des 5%igen Agios zurückfließt.

Außerdem hat das Landgericht Trier festgestellt, dass die Pflicht über die Aufklärung der Provisionen nicht nur für Banken besteht, sondern auch für freie. Die gegenteilige Auffassung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 15. April 2010 (Az. III ZR 196/09), wonach nur Banken (nicht aber freie Vermittler) ihre Kunden über Provisionen aufklären müssen, hielt das Landgericht Trier für falsch.

Im Ergebnis hat das Gericht einen Anspruch auf faktische Rückabwicklung zuerkannt. Der Anlageberater wude verurteilt, den Kaufpreis für die Fondsanteile zu erstatten. Im Gegenzug haben die Anleger ihre Kommanditbeteiligungen an den Schiffsfonds an den Berater zu übertragen.


Autor: Thomas Diler / Google+
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