Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

CFB-Fonds: Schiffs­fonds in der Krise

Für zahl­rei­che CFB-Fonds-Anleger machen wir eine Erstat­tung des Gel­des gel­tend, das die Anle­ger in Schiffs­fonds von CFB ange­legt haben. Die Anle­ger wol­len vor allem wegen der Schiffs­fonds­krise nicht län­ger dem Total­ver­lust­ri­siko aus­ge­setzt sein, son­dern for­dern eine Kapi­ta­ler­stat­tung.“ Dies berich­tet André Kra­jew­ski. Der Geschädigten-Anwalt ist für die Anle­ger­schutz­kanz­lei Som­mer­berg tätig, die die Inter­es­sen Hun­der­ter von Fonds­an­le­gern (Schiffs­fonds und andere Fonds) in ganz Deutsch­land ver­tritt.

Die von der Kanzlei Som­mer­berg ver­tre­te­nen Anle­ger schil­dern oft ähnli­che Sach­ver­halte: Unsere Man­dan­ten sind zum Teil lang­jäh­rige Kun­den der Com­merz­bank. Bera­ter die­ser Bank haben dann die Schiffs­be­tei­li­gung an einem der CFB-Fonds als sinn­volle Geld­an­lage emp­foh­len. Schon seit Jah­ren ist aber bekannt, dass viele Schiffs­fonds für die Anle­ger nur ein Ver­lust­ge­schäft sind.

Schiffs­fonds in Krise: Total­ver­lust­ri­siko

Meh­rere Hun­dert Schiffs­fonds und deren Fonds­an­le­ger sind bis­lang von der Krise betrof­fen. Viele Fonds sind nur noch Sanie­rungs­fälle. Meh­rere Schiffs­ge­sell­schaf­ten sind bereits insol­vent. Exper­ten rech­nen damit, dass sich die Lage ver­schlim­mert. Schät­zungs­weise wei­tere 600 bis 800 Schiffs­fonds könn­ten noch zu Sanie­rungs­fäl­len wer­den. Zehn­tau­sende Anle­ger müs­sen sich auf die Gefahr eines vol­len Ver­lus­tes ihres ein­ge­setz­ten Gel­des ein­stel­len.

Unsere Man­dan­ten wis­sen nicht, ob sie auch nur einen Teil ihres Gel­des je zurück­er­hal­ten. Daher sind wir von vie­len Schiffs­fonds­be­sit­zern beauf­tragt, eine Scha­dens­re­gu­lie­rung anzu­mel­den“, berich­tet Anle­ger­an­walt Kra­jew­ski wei­ter.

Gericht: CFB-Fonds hoch­ris­kant, für Alters­vor­sorge unge­eig­net

Auch bei den CFB-Schiffsfonds beste­hen diese enor­men Risi­ken. In einem von der Kanzlei Som­mer­berg erstrit­te­nen Urteil (Az. 11298/11), das den CFB-Fonds 167 betrifft, stellt das Land­ge­richt Essen zutref­fend fest:

  • Risi­ko­rei­che Anla­gen, bei denen das rea­lis­ti­sche Risiko eines Total­ver­lus­tes besteht, sind für eine der Alters­vor­sorge und Alters­si­che­rung die­nende Kapi­tal­an­lage und einen ent­spre­chen­den Ver­mö­gens­auf­bau, grund­sätz­lich unge­eig­net.
  • Die Schiffs­be­tei­li­gung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spe­ku­la­tive Anlage, die erheb­li­che Risi­ken birgt und ins­be­son­dere stets auch ein rea­lis­ti­sches Total­ver­lust­ri­siko mit sich bringt.
  • Ein sol­cher Schiffs­fonds ist des­we­gen nicht für eine Geld­an­lage zur Alters­vor­sorge geeig­net.

In dem zugrunde lie­gen­den Ver­fah­ren wollte die Com­merz­bank der Kun­din ihr Geld nicht frei­wil­lig erset­zen, das in einen CFB-Fonds ange­legt wurde. Das LG Essen hatte die Bank des­we­gen mit einer Gerichts­ent­schei­dung dazu ver­pflich­tet.

Finanz­Test warnt seit Jah­ren

Die von der Stif­tung Waren­test her­aus­ge­ge­bene Fach­zeit­schrift Finanz­Test warnt schon seit Jah­ren vor den Risi­ken einer Geld­an­lage in Schiffs­fonds: Nur für spe­ku­la­tive Anle­ger, die einen teil­wei­sen oder voll­stän­di­gen Ver­lust ihres ein­ge­setz­ten Gel­des ver­kraf­ten kön­nen und bewusst in Kauf neh­men, kom­men Schiffs­fonds in Betracht. Außer­dem wird hier emp­foh­len, wenn man über­haupt das Risiko ein­ge­hen will, nur einen klei­nen Teil des Ver­mö­gens in diese Fonds anzu­le­gen (10 Pro­zent oder weni­ger).

Häu­fige Fall­schil­de­run­gen / Keine Risi­ko­auf­klä­rung

Viele unse­rer Man­dan­ten füh­len sich über die Fonds­an­lage voll­kom­men falsch bera­ten, vor allem weil sie nicht über die Risi­ken auf­ge­klärt wor­den sind:

Risiko Total­ver­lust: Viele Anle­ger haben den Ein­druck gewon­nen, dass es sich bei einem Schiffs­fonds um eine solide Sache han­deln würde. Von den tat­säch­li­chen Risi­ken, so die Schil­de­run­gen vie­ler von uns ver­tre­te­ner Anle­ger, war häu­fig gar keine Rede. Oder: Risi­ken wur­den zwar von den Bera­tern (Ban­ken, Spar­kas­sen und sons­tige Finanz­dienst­leis­ter) benannt, aber als unrea­lis­tisch und reine Theo­rie ver­harm­lost.

Risiko lange Kapi­tal­bin­dung: Auch berich­ten Betrof­fene häu­fig, dass sie über die extrem lange Kapi­tal­bin­dung von oft weit mehr als 10 Jah­ren bei einer Geld­an­lage in Schiffs­fonds nicht auf­ge­klärt wor­den sind. Viele unse­rer Man­dan­ten hät­ten sich nicht betei­ligt, wenn sie gewusst hät­ten, dass sie womög­lich für so lange Jahre nicht mehr an ihr Geld her­an­kom­men. Bei­spiel ist der Schiffs­fonds CFB-Fonds 167 („Con­tai­ner­rie­sen der Zukunft“). Nur wenn alles plan­mä­ßig ver­läuft, haben die Anle­ger nach rund 15 Jah­ren ihr Geld zurück. Es kann aber auch sein, dass sie ihr Geld nicht wie­der sehen, son­dern kom­plett ver­lie­ren.

Aus­schüt­tun­gen keine Zin­sen: Wei­ter waren sich viele Schiffs­fonds­an­le­ger gar nicht im Kla­ren, dass es sich bei den jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen um soge­nannte gewin­n­un­ab­hä­nige Ent­nah­men han­deln kann, die die Fonds­ge­sell­schaft ggf. wie­der zurück­for­dern kann. Wie soll­ten die Anle­ger dies auch wis­sen? Oft hieß es näm­lich, so die Schil­de­run­gen unse­rer Man­dan­ten, dass die jähr­li­chen Aus­schüt­tun­gen angeb­li­che Zins­zah­lun­gen seien.

Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten

Auch berich­ten uns viele Anle­ger, dass sie nicht über die hohen Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den sind, die die Ban­ken für den Ver­mitt­lung der Schiffs­fonds abkas­sie­ren. Die Unter­las­sung einer sol­chen Auf­klä­rung über die Pro­vi­sio­nen kann einen Scha­dens­re­gu­lie­rungs­an­spruch begrün­den. Der Anle­ger kann dann je nach Ein­zel­fall Scha­dens­er­satz ver­lan­gen und auch erfolg­reich durch­set­zen.

„Vor allem mit dem Argu­ment der rechts­wid­ri­gen Ver­heim­li­chung der Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen (Kick-Back) haben wir für viele von uns betreute Anle­ger bereits eine Rück­ab­wick­lung gel­tend gemacht“, so Geschädigten-Vertreter Kra­jew­ski wei­ter.

Nach der soge­nann­ten Kick-Back-Rechtsprechung des Bun­des­ge­richts­hofs kann der Kunde die Rück­ab­wick­lung des Betei­li­gungs­er­werbs ver­lan­gen, wenn die bera­tende Bank ihm nicht genau mit­ge­teilt hat, wie viel Ver­mitt­lungs­pro­vi­sio­nen sie für den Ver­kauf des Fonds erhält. Das ist jetzt oft ein wich­ti­ger Aspekt für die Scha­dens­re­gu­lie­rung.

Deutsch­land­weite Hilfe für Betrof­fene

Anle­ger, die sich falsch bera­ten füh­len und nicht län­ger bereit sind, die Risi­ken in Kauf zu neh­men, soll­ten ihre Aus­stiegs­mög­lich­kei­ten prü­fen las­sen. Die Kanz­lei Som­mer­berg bie­tet eine kos­ten­freie anwalt­li­che Erst­be­ra­tung für Anle­ger in ganz Deutsch­land an. Zu unse­ren Man­dan­ten zäh­len Klein­spa­rer ebenso wie ver­mö­gende Pri­vat­kun­den. Ansprech­part­ner sind Herr Kra­jew­ski und Herr Diler. Rufen Sie uns ein­fach an. Bera­tungs­te­le­fon: 0421301 679 0 (bun­des­weit). Wir hel­fen Ihnen gerne.

 


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Die geschädigte Kundin ließ sich im Jahr 2008 von der Commerzbank AG über eine Geldanlage beraten. Das Kapital sollte als Altersvorsorge angelegt werden und auch zum Vermögensaufbau dienen. Die Anlegerin wollte nämlich mit dem Geld im Alter ihren Lebensunterhalt bestreiten. Diese Umstände waren der Bank bekannt. Die Commerzbank AG empfahl der Kundin dann, ihr Geld in Beteiligungen an dem Schiffsfonds CFB-Fonds 167 anzulegen. Tatsächlich war diese Geldanlage für die Altersvorsorge der betroffenen Kundin aber gar nicht geeignet.

CFB-Fonds 167 birgt ständiges Totalverlustrisiko

Das Gericht hat festgestellt, dass die Commerzbank AG damit ihre aus dem Beratungsvertrag resultierende Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung verletzt hat. Denn der Schiffsfonds CFB-Fonds 167 ist hoch spekulativ und birgt ein ständiges Totalverlustrisiko. Mit dem Ziel einer Altersvorsorge ist eine Anlage in einen solchen Fonds grundsätzlich nicht zu vereinbaren. Die Commerzbank AG hätte der Kundin daher die Fondsbeteiligung nicht zur Geldanlage empfehlen dürfen und ist deswegen zum Schadensersatz verpflichtet.

Die wesentlichen Aussagen der Entscheidung des Landgerichts Essen:

  • Risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, sind für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau, grundsätzlich ungeeignet.
  • Die Schiffsbeteiligung CFB-Fonds 167 ist eine hoch spekulative Anlage, die erhebliche Risiken birgt und insbesondere stets auch ein realistisches Totalverlustrisiko mit sich bringt.
  • Ein solcher Schiffsfonds ist deswegen nicht für eine Geldanlage zur Altersvorsorge geeignet.

 

 


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„Wir setzen für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche durch. Die verantwortlichen Finanzhäuser haben die Haftung unter dem Aspekt der Falschberatung zu übernehmen. Die Schadensregulierung erfolgt in Form der Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs.“

Dies bedeutet, dem Anleger ist das in den CFB-Fonds eingesetzte Kapital vollständig zu erstatten. Im Gegenzug dafür gibt der Anleger seine Fondsanteile ab. Die CFB-Fonds sind aus Sicht der Anleger riskante Unternehmensbeteiligungen.

 

Anleger fragen nach Ausstiegsmöglichkeiten aus den Schiffsfonds

Oft fühlen sich Anleger falsch beraten, weil sie nicht über die enormen Gefahren der Geldanlage aufgeklärt worden sind. Die betroffenen Kleininvestoren haben die Schiffsfonds auf Empfehlung ihrer Anlageberater oder Bank erworben. Anlegerschützer Diler erklärt:

Uns wurde bereits mehrfach geschildert, dass die Berater die Fonds als angeblich sichere Geldanlage dargestellt haben. Vom Totalverlustrisiko und den oft extrem hohen Provisionen, die die Banken bzw. Berater für den Verkauf der Schiffsfonds abkassieren, war hingegen keine Rede.

Eine solche Beratung ist falsch. Schon seit Jahren ist bekannt, dass viele Schiffsfonds für die Anleger nur ein Verlustgeschäft sind. Es handelt sich um riskante Unternehmensbeteiligungen mit dem Risiko großer Verluste bis hin zum Totalverlust. Die Anleger hätten sich nie beteiligt, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären. Die Anleger fragen nun nach ihren Ausstiegsmöglichkeiten.

Wenn ein Berater nicht aufklärt, dann spricht dies für eine regresspflichtige Falschberatung. Der Anleger kann dann je nach Einzelfall Schadensersatz verlangen und auch erfolgreich durchsetzen. Anwalt Diler:

„Vor allem mit dem Argument der rechtswidrigen Verheimlichung der Provisionszahlungen (Kick-Back) haben wir für viele von uns betreute Anleger bereits eine Rückabwicklung geltend gemacht.“

Nach der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Kunde die Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs verlangen, wenn die beratende Bank ihm nicht genau mitgeteilt hat, wie viel Vermittlungsprovisionen sie für den Verkauf des Fonds erhält.

Deutschlandweite Hilfe durch erfahrene Anlegeranwälte

Anleger, die sich falsch beraten fühlen und nicht länger bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen, sollten ihre Ausstiegsmöglichkeiten fachkundig prüfen lassen. Die Kanzlei Sommerberg bietet eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Anleger in ganz Deutschland an. Außerdem halten wir Informationen zu Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen bereit (sowohl für Kleinsparer als auch für vermögende Privatkunden).

Ansprechpartner: Herr Diler

Beratungstelefon: 0421 – 80 950 352 (bundesweit)

Hinweis: Wegen laufender Verjährungsfristen empfehlen wir rechtzeitiges Handeln.

 

 


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