Einträge von Sommerberg

MIG-Fonds für Kleinanleger nicht geeignet

Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten am jeweiligen MIG-Fonds. Es handelt sich somit um unternehmerische Beteiligungen. „Solche Geldanlagen in Form von Kommanditanteilen stufen wir als riskant ein. Grundsätzlich besteht aus Anlegersicht das Risiko, dass das angelegte Geld zu einem großen Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann, vor allem wenn es zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Schieflage oder gar Insolvenz des Fonds kommt“, erklärt Thomas Diler, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Sommerberg.

MIG-Fonds: Anwalt zum Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung über hohe Weichkosten

Wenn Anleger nicht vor dem Beitritt zu einem Fonds über hohe Weichkosten eines Fonds aufgeklärt worden sind, können sie bei bestimmten Bedingungen Schadensersatz verlangen. Vor allem, wenn die Berater die Kunden nicht über Provisionen von 15 Prozent und mehr aufgeklärt haben, sollte geprüft werden, ob der Fondsanleger deswegen eine Schadensersatzmöglichkeit hat. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg LLP hin.

Sommerberg-Rechtsanwälte: Commerzbank AG zu Schadensersatz wegen CONTI-Schiffsfonds verurteilt

Das Landgericht Lüneburg hat die Commerzbank AG verurteilt, einer Klägerin Regress in Höhe von 57.357 Euro zu bezahlen. Begründung des Urteils vom 5. Dezember 2014 – 5 O 128/14: Der klagenden Kundin wurde die konkrete Höhe der Rückvergütungen verheimlicht, die die Bank für die Vermittlung mehrerer CONTI-Schiffsbeteiligungen erhalten hat.

Rechtstipp der Kanzlei Sommerberg zum Darlehenswiderruf: Kreditinstitute können sich oft nicht auf Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung berufen

Genügt die von einem Kreditinstitut verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so kann das Kreditinstitut sich auf die Schutzwirkung der Verwendung der gesetzlichen Musterbelehrung nicht berufen, wenn das Kreditinstitut den Text der Musterwiderrufsbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat.