2,221 Millionen Euro Zahlungspflicht der Maquet Medical Systems AG
Positiver Ausgang des unter anderem von Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch beantragten Prüfverfahrens: Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE haben jetzt Aussicht auf zusätzliche erhebliche Geldleistungen.
Mit Beschluss des Landgerichts München I (Aktenzeichen 5 HKO 20672/14) endete das Spruchverfahren in erster Instanz, welches zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung geführt wurde wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Pulsion Medical Systems SE und ihrer Mehrheitsgesellschafterin Maquet Medical Systems AG.
„Das Landgericht München I ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die den übrigen Aktionären der Pulsion SE gebotene Barabfindung zu gering ist und um 1,24 Euro je Aktie der Gesellschaft erhöht werden muss“, berichtet Olaf Hasselbruch.
Der Bremer Rechtsanwalt von der Kapitalanlagerechtskanzlei Sommerberg hat an dem Fall als Verfahrensbevollmächtigter auf Seite der Antragsteller mitgewirkt.
Rechnerisch muss die Maquet Medical Systems AG daher für die 1.791.614 außenstehenden Aktien der Pulsion SE insgesamt 2.221.601,36 nachbezahlen, sofern der Gerichtsbeschluss Bestandskraft erlangt.
Autor: Thomas Diler / Google+
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