Wirecard-Insolvenzverwalter berichtet erster Gläubigerversammlung
Am 18. November 2020 wurde im Hofbräukeller in München die erste Gläubigerversammlung abgehalten. An diesem sogenannten Berichtstermin haben laut Mitteilung des Insolvenzgerichts insgesamt 74 Personen teilgenommen, die 11.500 Gläubiger vertreten haben. Für die Anlegerkanzlei Sommerberg hat Rechtsanwalt Hasselbruch an der Versammlung teilgenommen.
Der Wirecard-Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé hat den Gläubigern einen ausführlichen Bericht zur Situation der Gesellschaft und über seine bisherige Tätigkeit sowie über das weitere Vorgehen erstattet.
Die Wirecard AG wird vom Insolvenzverwalter zerschlagen. Nach einem intensiven Investorenprozess konnte das Wirecard-Kerngeschäft an Banco Santander veräußert werden. Bereits zuvor hatte der Insolvenzverwalter die eigenständigen Wirecard-Tochtergesellschaften in Brasilien, Rumänien und Nordamerika erfolgreich veräußern können. Damit hat der Insolvenzverwalter die wesentlichen laufenden Geschäftsbetriebe verwertet.
Derzeit laufen noch Verkaufsprozesse für weitere Tochtergesellschaften unter anderem in Asien, Südafrika und der Türkei. Auch hier rechnet der Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen mit Ergebnissen.
Die Erlöse kommen jeweils den Gläubigern zugute. Die Dauer des Insolvenzverfahrens kann noch nicht prognostiziert werden. Auch kann zum jetzigen Verfahrenstand noch keine Stellungnahme abgeben werden, welche Insolvenzquote zu erwarten ist.
Die Kanzlei Sommerberg vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Wirecard AG. Denjenigen Wirecard-Anlegern, die ihre Insolvenzforderung bislang noch nicht angemeldet haben, empfehlen wir, dies nachzuholen. Für eine diesbezügliche Beratung und anwaltliche Forderungsanmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Thomas Diler: Tel. 0421-3016790, Stichwort: Wirecard.
Gerne informieren wir Sie gesondert auch über Handlungsmöglichkeit als geschädigter Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Damit sind wir bereits für die von uns vertretenen Anleger befasst. Für unsere Mandanten machen wir vor allem Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wirecard-Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Falschtestierungen geltend. Außerdem bereiten wir Klageverfahren wegen des Aufsichtsversagens der deutschen Finanzaufsicht Staatshaftungsansprüche gegen den Bund bzw. Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin vor.
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