Stadtsparkasse München kündigt 28.000 Prämiensparern

Die Stadtsparkasse München kündigt Zehntausenden Kunden die Prämiensparverträge auf. Die Betroffenen erhalten die Kündigung per Post. Mit der Kündigung wird das Prämiensparen beendet. Die Kunden verlieren damit in den meisten Fällen viel Geld. Das sind oft Tausende Euro und teils Zehntausende Euro, die die Kunden dann nicht mehr an Zinsen und Prämien bekommen würden.

„Den betroffenen Kunden der Münchener Stadtsparkasse empfehle ich unbedingt, nicht tatenlos die Kündigung hinzunehmen, sondern jetzt tätig zu werden. Wir prüfen für die Kunden, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist. Das ist in jedem Einzelfall zu ermitteln. Möglicherweise kann man sich dann gut gegen die Kündigung zur Wehr setzen. Das kann sich finanziell erheblich lohnen“ sagt Verbraucheranwalt Thomas Diler von der Sommerberg LLP. Kunden können die kostenfreie Erstberatung der Verbraucherkanzlei Sommerberg LLP nutzen, Beratungstelefon: 0421 – 301 679 0.

Hilfe für Betroffene auch am Wochenende! Möglicherweise würde den Prämiensparen teils zu Unrecht gekündigt! Ein Urteil des Bundesgerichtshofs kann sogar für die Kundenrechte sprechen. So sollten die Kunden der Sparkasse München daher handeln, die jetzt ein Kündigungsschreiben bekommen: 1) Ruhe bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht unüberlegt. 2) Rufen Sie uns an und nutzen unsere kostenfreie Erstberatung. 3) Wir prüfen, ob die Kündigung rechtens ist. Wir haben schon unrechtmäßige Kündigungen feststellen können. Das Verhalten der Bank ist dann also falsch. 4) Wenn wir feststellen, dass es einen Fehler gibt, sollte gegen die Kündigung vorgegangen werden. Auch dabei helfen wir bei Bedarf und machen die fachgerechte Korrespondenz mit der Sparkasse. 5) Falls Sie eine Rechtsschutz haben, machen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage für Sie. 6) Gelingt es, gegen die Kündigung vorzugehen, können oft Tausende und teils Zehntausende Euro an finanziellen Vorteilen geschaffen werden. Die Sparkasse muss weiter die Zinsen und Prämien zahlen und darf die Zahlung nicht einfach stoppen.

Die meisten Prämiensparverträge, die die Stadtsparkasse München kündigt, wurden in den 1990er-Jahren geschlossen. Die Kunden erhalten nicht nur Zinsen, sondern auch fest vereinbarte Prämien. Die Prämien steigen mit zunehmender Vertragsdauer. Der Sparkasse werden die Verträge jetzt zu teuer. Daher versucht sich auch die Stadtsparkasse München mit den Kündigungen von den Prämiensparern loszulösen.

Die Kündigung ist aber nur rechtmäßig, wenn es einen Kündigungsgrund gibt bzw. die Kündigung nicht aus vertraglichen Gründen gar nicht gestattet ist. „Genau das prüfen wir“, sagt Verbraucheranwalt Thomas Diler. Da alle Verträge individuell geschlossen sind, sehen wir uns jeden Einzelfall und den geschlossenen Vertrag an. Die Prämiensparverträge haben nämlich unterschiedliche Regelungen.

In anderen Fällen, bei denen andere Sparkassen auch Prämiensparern den Vertrag gekündigt haben, konnten wir bereits feststellen, dass die Kündigung unrechtmäßig war. Eine Kündigung ist nach unserem Standpunkt nicht möglich, wenn die vereinbarte Laufzeit noch nicht verstrichen ist oder wenn Prämienstaffeln (beispielsweise 25 Jahre) noch nicht erreicht sind.

Wenn man sich gegen die Kündigung erfolgreich zur Wehr setzt, weil die Kündigung nicht rechtmäßig ist, dann erhält man weiter Zins und Prämie. Das ist finanziell somit ein wichtiger Vorteil.

Deutschlandweite Hilfe für Betroffene

Sie möchten weitere Informationen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir vertreten Sparkassen-Kunden in ganz Deutschland. Unsere Erstberatung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten ist vollständig kostenfrei. Rufen Sie uns einfach an. Tel. 0421 / 301 679 0. Ihr Ansprechpartner ist Herr Diler.

Mehr zum Thema: Prämiensparvertrag

Sommerberg LLP
Kanzlei für Kapitalanlagerecht

Schlachte 41
28195 Bremen

Telefon: 0421 – 301 679 0
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E-Mail: info@sommerberg-llp.de

Autor: Thomas Diler
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