So sollten betroffene Kunden jetzt handeln
Nutzen Sie unseren Verbraucherschutz. Wir setzen uns für die Rechte und Interessen der Prämiensparer ein. Sparkassen-Kunden werden durch uns in ganz Deutschland beraten und vertreten. Hier erfahren Sie, was jetzt zu tun ist.
Wir sagen Ihnen, ob Sie sich gegen die Kündigung des Sparvertrages wehren können und wie das geht. Auch informieren wir, wie viel Geld an Zins und Prämien Sie dann noch fordern können und ob Sie Zinsnachzahlungen erreichen können. Wir helfen auch, die Forderungen der Prämiensparer gegen die Sparkassen durchzusetzen.
In vielen Fällen geht es um Tausende und teils Zehntausende Euro, die betroffene Sparkassen-Kunden jetzt noch beanspruchen können. Daher sollten die Betroffenen nicht untätig bleiben.
Die Situation in Kürze – Der Skandal:
- Viele Sparkassen kündigen ihren Kunden momentan gut verzinste alte Prämiensparverträge („S Prämiensparen flexibel“). Den Sparkassen wollen die Sparverträge beenden, weil sie zu teuer sind.
- Die Kündigung bedeutet für die Kunden extreme Geld-Verluste. Die Prämiensparer erhalten oft Tausende Euro und in vielen Fällen Zehntausende Euro nicht mehr ausgezahlt. Dieses Geld würde ihnen an Zinsen und Prämien bei einer Fortsetzung des Prämiensparvertrages zustehen.
- Kunden wurden durch Sparkassen ein zu niedriger Sparzins gezahlt, so unsere Beurteilung. Die Sparkassen haben die Zinsen falsch (zu gering) ermittelt. Bei richtiger Berechnung der Zinsen stehen den Kunden ein höherer Sparzins und daher teils noch Tausende Euro an Zinsnachzahlung zu.
- Als Verbraucherschützer setzen wir uns für die Rechte der betroffenen Sparkassen-Kunden in ganz Deutschland ein. Wir konnten bereits feststellen, dass viele Kündigungen unrechtmäßig sind und Sparkassen zu wenig Zinsen gezahlt haben. Hier können die Kunden bestimmte Ansprüche geltend machen, die oft viele Tausend Euro an Wert haben.
Diese Möglichkeiten haben Prämiensparer:
- Die betroffenen Prämiensparer sollten ihre Möglichkeiten prüfen lassen und gegen unrechtmäßige Kündigungen der Sparkassen vorgehen. Wir empfehlen auch, zu geringe Zinszahlungen nicht einfach hinzunehmen, sondern zu handeln.
- Nutzen Sie unsere Hilfe. Wir sind die Interessenvertretung für Kunden der Sparkassen in ganz Deutschland. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf (bundesweit).
- Wir bieten den Sparkassen-Kunden eine kostenfreie Erstberatung und informieren über die Handlungsmöglichkeiten. Unsere Verbraucheranwälte helfen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Thomas Diler, Beratungstelefon 0421 – 301 679 0 (Stichwort: Kündigung Sparvertrag).
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann teilen Sie uns dies mit! Wir nehmen dann für Sie kostenfrei eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vor.
- Wir sagen ganz genau, was zu tun ist. Wir sagen auch, wie man sich gegen unrechtmäßige Kündigungen richtig wehrt und wie man eine Fortsetzung des Vertrages richtig erreicht. Auf diese Weise kann man sich oft Tausende Euro an künftigen Zinsen und Prämien sichern. Außerdem machen wir für unsere Mandanten Zinsnachzahlungen geltend, wenn diese bisher falsch (zu niedrig) berechnet worden sind. Auch hier geht es häufig um Zinsnachforderungen in einer Größenordnung von mehreren Tausend Euro. Wir übernehmen auch die Vertretung gegenüber der Bank.
Das sind die weiteren Schritte:
- Schritt 1: Bewahren Sie die Ruhe, wenn Sie eine Kündigung des Sparvertrages erhalten haben. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht unüberlegt.
- Schritt 2: Rufen Sie uns an und nutzen unsere kostenfreie Erstberatung. Wir beraten und informieren Sie dann ausführlich zu dem Thema. Wir vertreten bereits zahlreiche Sparkasse-Kunden.
- Schritt 3: Wir prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist. Da es verschiedenste Verträge mit unterschiedlichen und oft komplizierten Regelungen gibt, ist das in jedem Einzelfall zu ermitteln. Wir sind schon häufig zum Ergebnis gekommen, dass die Kündigung falsch war. Die Bank ist dann also im unrecht.
- Schritt 4: Wenn wir feststellen, dass es einen Fehler gibt, sollte gegen die Kündigung vorgegangen werden. Auch dabei helfen wir bei Bedarf und machen die fachgerechte Korrespondenz mit der Sparkasse. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich dann zur Wehr setzen können.
- Schritt 5: Wenn die Kündigung unrechtmäßig ist, kann auch eine Fortsetzung des Prämiensparens verlangt werden. Die Sparkasse muss weiter Zinsen und Prämien zahlen und darf die Zahlung nicht einfach stoppen. Auch diesbezüglich übernehmen wir im Bedarfsfall die Korrespondenz mit der Sparkasse. Es geht hier meistens um viele Tausend Euro, die die Sparer noch verlangen können, wenn die Kündigung unrechtmäßig ist.
- Schritt 6: Wir prüfen, ob und wie viel Ihnen an Zinsen falsch (zu gering) berechnet worden sind. Wir übernehmen im Bedarfsfall auch Ihre Vertretung gegenüber der Sparkasse um den Anspruch auf Nachzahlung von Zinsen mit der richtigen Argumentation durchzusetzen. Auch hier geht es oft um Tausende Euro, die den Kunden der Sparkassen noch zustehen können, wenn Zinsen zu gering berechnet wurde.
Autor: Thomas Diler
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