Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz vor dem Landgericht Köln
Sparkasse Köln zur Schadensersatzzahlung an Kundin wegen Falschberatung über ein Anlageinvestment in den Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff verurteilt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sommerberg sind bundesweit für Privatanleger im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv. Wir gelten als die kompetente Interessenvertretung und Anlaufstelle für betroffene Kapitalanleger, wenn es um die Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen ihrer Geldanlage geht. Zu unseren Mandanten zählen geschädigte Fondsanleger, Bankkunden, Kleinsparer und vermögende Privatkunden.
Sparkasse Köln zur Schadensersatzzahlung an Kundin wegen Falschberatung über ein Anlageinvestment in den Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff verurteilt.
Anleger kann Regress in Form der Rückabwicklung seines Fondserwerbs verlangen wegen schuldhafter Falschberatung der Commerzbank AG zum CFB-Fonds 168 (CFB Schiffsfonds Twins 2).
Die Commerzbank hat einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg LLP von rund 15.000 Euro als Schadensersatz zu bezahlen. Das hat Landgericht Hagen mit Urteil vom 6. Januar 2016 entschieden (Az. 10 O 90/13).
Für viele Anleger in Flugzeugfonds ist das aktuelle Urteil des Landgerichts Essen von Interesse: Weil ein Anleger nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt wurde, kann er die Rückabwicklung seiner fehlgeschlagenen Geldanlage in den Flugzeugfonds verlangen.
Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch (Kanzlei Sommerberg LLP) berichtet über den Verfahrensausgang des von ihm beantragten Spruchverfahrens in Sachen GBW AG.
Gütlicher Verfahrensausgang im Prozesstermin vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Klageverfahren wegen Falschberatung über den Fonds SEB ImmoInvest.
Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmt in zweiter Instanz Barabfindung wegen Squeeze-Out zugunsten von Aktionären.
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15. Oktober 2015 entschieden, dass die Allianz Bank, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG (OLB), einer Schiffsfondsanlegerin Schadensersatz von über 24.000 Euro zahlen muss. (Az. 3 O 1820/13).
Auch in zweiter Instanz wurde die Commerzbank AG zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Die Gerichtsentscheidung wurde erstritten von der Kanzlei Sommerberg LLP.
Sommerberg-Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Verfahrensbevollmächtigter auf Aktionärsseite, erläutert Gerichtsbeschluss vom 21. August 2015:
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