LG Itzehoe: Getäuschter Conti-Schiffsfonds-Anleger erhält Geld zurück
„Es zeigt sich immer wieder, dass Anleger vor allem in Schiffsfonds falsch beraten werden“, sagt Rechtsanwalt Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg. Bestätigt wurde dies nunmehr durch Urteil des Landgerichts Itzehoe (Az. 7 O 139/12), erstritten von der Kanzlei Sommerberg.
Das Landgericht sprach einem Mandanten der Kanzlei Sommerberg Schadensersatz in voller Höhe der Einlage (50.000 Euro) gegen die Commerzbank AG zu. Daneben wurde dem Kläger Schadensersatz in Form des Zinsausfalls zugesprochen, da der Mandant bei richtiger Beratung eine andere Geldanlage gewählt hätte.
Der Kläger beteiligte sich im Jahre 2008 mit einer Höhe von 50.000 Euro nebst einem Agio von 5% (insgesamt also 52.500 Euro) an dem Schiffsfonds Conti 58 als Kommanditist. Im Nachhinein fühlte sich der Mandant von der Commerzbank schlecht beraten. Und das zu Recht, wie nun das Landgericht Itzehoe urteilte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mandant von der Bank vorsätzlich falsch beraten wurde. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Bank vor Abschluss der Geldanlage keinerlei Hinweise darauf gegeben hat, dass sie durch den Geschäftsabschluss Rückvergütungen erhält. Dies stelle eine Falschberatung dar, was zur Rückabwicklung der Beteiligung führe. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Krajewski: „Die Banken sind verpflichtet, auf etwaige Rückvergütungen hinzuweisen. Der Kunde soll sich ein Bild davon machen können, ob die Bank bei der Anlageberatung wirklich seine Interessen berücksichtigt, oder nur in eigenem Provisionsinteresse handelt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist insoweit eindeutig. Dennoch wird in den meisten Fällen falsch beraten und aufgeklärt, so dass Anleger ihre Fondsbeteiligung in Form des Schadensersatzes rückgängig machen können.“
Auf der Seite der Anleger
Die Kanzlei Sommerberg hat sich der Interessensvertretung geschädigter Kapitalanleger verschrieben. Für zahlreiche Anleger konnte die Kanzlei Sommerberg bereits erfolgreich eine Schadensersatzleistung oder die Rückabwicklung der Geldanlage vor allem in geschlossene Fonds erreichen.
Die Kanzlei Sommerberg prüft für interessierte Anleger, ob eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich ist. Anleger in ganz Deutschland können die kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Beratungstelefon: 0421 – 3016790 (bundesweit).
Autor: Thomas Diler / Google+
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