AktioÂnärsÂschutz: NachÂzahÂlung von über 2 MilÂlioÂnen Euro für außenÂsteÂhende AktioÂnäre der HorÂten AG erstritÂten
Sommerberg-Anwalt: „Gericht hat antragsgemäß höhere Barabfindung festgesetzt.“
Die Horten AG ist eine bekannte Immobiliengesellschaft, die Einzelhandelsimmobilien in Innenstadt-Lagen besitzt und vermietet. Hauptaktionärin der Horten AG ist die ASSET Immobilienbeteiligungen AG, an der wiederum die Metro AG, die West LB (Porticon) und die Provinzial Versicherung Rheinland beteiligt sind.
Im Jahr 2002 beschloss die Hauptversammlung der Horten AG die Aktien der Minderheitsaktionäre der Horten AG im Rahmen eines Squeeze-out auf die Hauptaktionärin zu übertragen. Die übrigen Aktionäre wurden auf diese Weise zwangsweise aus der Gesellschaft gedrängt und erhielten für jede Aktie der Horten AG eine Barabfindung 9,50 Euro.
Mehrere betroffene Minderheitsaktionäre der Horten AG, auch eine von dem zwischenzeitlich für die Kanzlei Sommerberg tätigen Rechtsanwalt Hasselbruch vertretene institutionelle Anlegerin, haben daraufhin die Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt. „Die Spruchanträge wurden von uns damit begründet, dass die bislang von der Hauptaktionärin angebotene Barabfindung zu niedrig und daher angemessen zu erhöhen ist. Das Gericht ist dieser Sichtweise gefolgt“, erläutert Aktienrechtler Hasselbruch den Fall.
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 17. Juli 2009 die den außenstehenden Aktionären der Horten AG aus Anlass des Squeeze-out zu gewährende Barababfindung um 2,49 Euro auf 11,99 Euro erhöht. Das Gericht erkannte, dass die bisherige Abfindung tatsächlich zu niedrig war und deswegen nach oben korrigiert werden musste.
Da sich 890.000 Aktien der Horten AG bei den außenstehenden Aktionären befanden, ergibt sich für diese rechnerisch eine Gesamtnachzahlung von 2.221.809,57 Euro.
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen: 33 O 134/06 [AktE]
Autor: Thomas Diler / Google+
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