Sommerberg Anlegerrecht - Euro-Geldscheine

Selfmade Capital Holding GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Über die Selfmade Capital Holding GmbH ist am Amtsgericht München am 9. Oktober offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 1507 IN 2926/14). 

Das berichtet „Fonds professionell“ online. Darüber hinaus soll es auch Insolvenzanträge für weitere Gesellschaften aus dem Firmenimperium von Malte Hartwieg geben. Zu diesem Imperium zählen u.a. die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera. Zudem war Hartwieg bis zu dem Verkauf vor einigen Wochen auch noch der Besitzer der Plattform dima24. Über dima24 wurden u.a. auch die Fonds der genannten Emissionshäuser vertrieben.

„Die Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten. Der Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Die Folge können massive finanzielle Verluste für die Anleger sein“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Besonders die Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und einiger New Capital Invest NCI-Fonds müssen diese Verluste schon seit Wochen und Monaten befürchten. Denn ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Hartwieg hatte zwar Nachforschungen angekündigt und ein Detektivbüro beauftragt. Doch die sind jetzt wohl eingestellt worden. „Bemerkenswert ist die Begründung dafür. Denn Hartwieg schiebt den schwarzen Peter offensichtlich den Anlegern und der Staatsanwaltschaft zu. Denn im Zuge der Ermittlungen ist es auch zu Pfändungen gekommen. Dadurch sei nun kein Geld mehr für die Nachforschungen da und auch die Insolvenzen seien wohl eine Folge davon“, so Rechtsanwalt Krajewski.

Die Lage rund um die Fonds aus den Emissionshäusern von Malte Hartwieg spitzt sich immer weiter zu. Daher empfiehlt Rechtsanwalt Krajewski den betroffenen Anlegern jetzt schnell zu handeln: „Es sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus falschen Angaben in den Emissionsprospekten resultieren. Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können auch deliktische Regressansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.“

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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Sommerberg Anlegerrecht - Aktien

New Capital Invest (NCI): Fünf Gesellschaften insolvent

Malte Hartwieg hatte Insolvenzanträge für seine Gesellschaften angekündigt und hat sie auch gestellt. Das Amtsgericht München hat inzwischen über fünf Gesellschaften von New Capital Invest die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
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Für die Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19 scheinen die schlimmsten Befürchtungen wahr zu werden. Für die drei Fonds wurde offenbar Insolvenz angemeldet.
Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

EEH MS Jana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Das EEH Elbe Emissionshaus hat den Schiffsfonds MS Jana erst 2008 platziert. Doch nun hat das Amtsgericht Stade bereits das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), meldet das „fondstelegramm“.

Für die Anleger des Schiffsfonds EEH MS Jana ist es nicht zum ersten Mal, dass sie schlechte Nachrichten erreichen. Denn kaum aufgelegt, geriet der Fonds schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass bereits 2012 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. „Unterm Strich blieb diese Maßnahme wohl erfolglos. Nun könnte den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, so Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Fondsbeteiligungen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Den betroffenen Anlegern empfiehlt er daher, schnell zu handeln und zu retten, was noch zu retten ist. Das könnte durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelingen. „Immer wieder ist es bereits bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. So wurde es unterlassen, die Anleger über die Risiken von Schiffsfonds aufzuklären. Zu diesen Risiken zählt insbesondere auch der Totalverlust. Schon alleine deshalb sind Schiffsfonds keine sicheren, sondern hoch spekulative Kapitalanlagen“, erklärt Rechtsanwalt Diler.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Kick-Backs dem Kunden gegenüber offen gelegt werden müssen, damit das Provisionsinteresse der Bank erkennbar wird.

„Ob die Anleger falsch beraten wurden, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Ist die Falschberatung nachweisbar, stehen die Chancen auf Schadensersatz aber gut“, so Diler.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
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HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).
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Nach und nach wird klar, für welche Firmen und Gesellschaften aus dem Firmengeflecht von Malte Hartwieg Insolvenzanträge gestellt wurden. Nach dem Insolvenzantrag für die Selfmade Capital Holding sind offenbar drei Fonds des Emissionshauses New Capital Invest betroffen. Wie das Handelsblatt am 13. Oktober berichtet, wurden entsprechende Anträge für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16 und NCI USA 19 gestellt.

Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds und verschiedener NCI-Fonds warten schon seit geraumer Zeit auf ihre Ausschüttungen. Ihre Gelder sollen in dubiosen Kanälen versickert sein. Entsprechende Nachforschungen nach dem Verbleib der Gelder blieben bislang offenbar erfolglos. „Nun scheint das dicke Ende für die Anleger zu kommen. Die Fonds sind pleite. Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Rechtsanwalt André Krajewski von der Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg.

Nach wie vor scheint nicht ausgeschlossen zu sein, dass weitere Insolvenzanträge folgen werden. Daher empfiehlt Krajewski den Anlegern, jetzt umgehend tätig zu werden und anwaltlichen Rat zu suchen. „Die Anleger, die auf Hartwieg und die Suche nach dem verschwundenen Geld vertraut haben, wurden enttäuscht. Nun sollten sie versuchen, so viel wie möglich von ihrem Geld zu retten“, so Krajewski. Dabei gehe es natürlich darum, die Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden aber auch um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Besonders die Emissionsprospekte müssen auf Fehler überprüft werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren“, erklärt Krajewski.

Zudem laufen nach wie vor die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, könne auch deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Selfmade Capital, New Capital Invest, dima24: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II vor der Insolvenz

Schlechte Nachrichten für Anleger des HCI Renditefonds Premium II: Über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 174/14). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.

Der Dachfonds HCI Renditefonds Premium II wurde Ende 2003 platziert. „Da schon bald Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, wenn sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Diler, Experte für geschlossene Kapitalanlagen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. So wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen empfohlen. „Die Anleger des HCI Renditefonds Premium II dürften aber gegenteilige Erfahrungen gemacht haben. Der Fonds kriselt schon längere Zeit und musste bereits 2010 saniert werden. Die Lage ist durch die drohende Insolvenz der MS Hanna nicht gerade besser geworden“, so Rechtsanwalt Diler. Häufig wurden bei der Anlageberatung aber die Risiken, denen Schiffsfonds ausgesetzt sind, verschwiegen. Obwohl das Risiko bis zum Totalverlust des investierten Geldes reicht, wurden Schiffsfonds auch an Anleger vermittelt, die ausdrücklich nach einer sicheren Kapitalanlage gesucht haben, um z.B. fürs Alter etwas auf der hohen Kante zu haben.

Außerdem wurden die Anleger von den Banken auch oft über ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nicht aufgeklärt. Diese müssen nach Rechtsprechung des BGH aber offen gelegt werden, damit der Anleger die Chance hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen und erst dann über eine Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Schiffsfonds: Rechtsanwalt Thomas Diler, Telefon: 0421 3016790, thomas.diler@sommerberg-llp.de

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HCI Renditefonds IV: Insolvenzwelle erfasst MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star

Inzwischen stehen drei Schiffe aus dem HCI Renditefonds IV vor dem Aus. Nachdem für die Gesellschaft der MS Berta schon im vergangenen Jahr Insolvenzantrag gestellt werden musste, wurden nun auch die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).
Sommerberg LLP Anlegerrecht - Insolvenz

MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Der lange geplante Einstieg des indischen Großinvestors Hero Cycles bei dem traditionsreichen ostdeutschen Fahrradhersteller ist auf den letzten Metern noch geplatzt. Die Zeichner der Mittelstands-Anleihe, die MIFA erst 2013 emittiert hatte, müssen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten.

Die MIFA-Anleihe (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5) wurde 2013 mit einem Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis 2018 platziert. Anleger sollen sich mit rund 25 Millionen Euro beteiligt haben. Schon in den vergangenen Wochen und Monaten wurde deutlich, dass der Fahrradbauer in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die fälligen Anleihe-Zinsen konnten nicht gezahlt werden, in den Bilanzen waren Fehler aufgetaucht. Für 2013 wurde nun ein Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro festgestellt. Mit dem Einstieg des indischen Investors sollte das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden. „Allerdings auch auf Kosten der Anleger. Sie hätten u.a. auf einen großen Teil ihrer Zinsen verzichten sollen und im Gegenzug zehn Prozent der Aktien erhalten. Das ist nun vom Tisch. Stattdessen soll das Unternehmen nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss“, sagt André Krajewski, Experte für Mittelstandsanleihen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg.

Auch angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten sollten Anleger sich umgehend rechtlichen Rat holen: „Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. Daher sollte jetzt geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Angesichts der ursprünglich falschen Zahlen in den Bilanzen ist es durchaus möglich, dass auch schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Ist das der Fall, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Mittelstandsanleihen: Rechtsanwalt André Krajewski, Telefon: 0421 3016790, Andre.Krajewski@sommerberg-llp.de

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