Sommerberg Anlegerrecht - Eurogeldscheine

Dr. Oet­ker KG muss Aktio­näre nach­träg­lich ent­schä­di­gen

Nach über fünfjähriger Verfahrensdauer und einer umfangreichen Beweisaufnahme konnten wir jetzt eine erhebliche Entschädigungsleistung für die vom Ausschluss betroffenen Minderheitsaktionäre der Brau und Brunnen AG erwirken.

Das Landgericht Dortmund hat mit Beschlüssen vom 25. November 2010 (Az. 18 O 157/04 und 18 O 158/05) den Anträgen der Anwälte der Kanzlei Sommerberg stattgegeben: Die betroffenen Aktionäre der Brau und Brunnen AG erhalten für die erlittenen Nachteile eine Abfindungszahlung von 120,40 Euro zugesprochen.

 

Die Brau und Brunnen AG gehört zu den führenden Brauereikonzernen in Deutschland. Zur Produktpalette zählen nationale Bier- und Getränkemarken (Jever, Schultheiss, Berliner Pilsner, Brinkhoff´s No. 1, Wicküler, Vita Cola). Eine zur Firmengruppe der Dr. Oetker KG gehörende Gesellschaft hatte im Jahr 2004 die Zwangsübertragung der von den Kleinaktionären gehaltenen Aktien an der Brau und Brunnen AG an sich verlangt. Als Abfindung wurde den Aktionären ein Preis von 88,51 Euro je Aktie angeboten.

„Wir haben schon im Jahr 2004 für mehrere betroffene Aktionäre einen Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer höheren Abfindung gestellt, weil die angebotene Entschädigung von 88,51 Euro viel zu niedrig ist“, so Rechtsanwalt Diler von der Kanzlei Sommerberg. Unserer Argumentation ist das Landgericht Dortmund jetzt gefolgt und hat die Abfindung um 31,89 Euro je Aktie auf 120,40 Euro angehoben. Der Dr. Oetker-Konzern muss diesen Unterschiedbetrag für fast 150.000 Aktien nebst erheblicher Zinsen für die Verfahrensdauer nachzahlen.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
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