Wirtschaftsprüfer-Experte belastet EY im Untersuchungsausschuss schwer

Die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers Ernst & Young (EY) für den Wirecard-Bilanzbetrugsskandal wird auch im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ermittelt. Noch bis 2020 hat EY die Jahresabschlüsse testiert, wonach die Wirecard AG über angebliche Eigenmittel auf Treuhandkonten im Umfang von 1,9 Milliarden Euro verfügt.

Zu diesem Thema hat der Untersuchungsausschuss den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek angehört, der für die KPMG-Sonderuntersuchung der Wirecard-Bilanzen verantwortlich war. Seine Aussage als Zeuge belastet die Abschlussprüfer von Ernst & Young schwer:

Im Rahmen der Sonderuntersuchung konnte KPMG keinerlei Hinweise für die Existenz der bilanzierten Guthaben auf den Wirecard-Konten finden, nicht für 2019 – aber auch nicht für die Jahre 2016 bis 2018. Es ist damit unerklärlich, warum die Ernst & Young-Abschlussprüfer für diese Jahre uneingeschränkte Testat erteilt haben.

Mit einfacher Standardprüfung hätte der Bilanzbetrug aufgedeckt werden können

Der Zeuge erklärte weiter, dass KPMG lediglich die Standardprüfmethoden angewandt hat, die auch das Institut der Wirtschaftsprüfer vorgibt: „Wir haben nichts weiter gemacht, als uns nach unseren Standards zu verhalten.“ Der Wirecard-Bilanzbetrug hätte mittels einer einfachen (regulären) Standardprüfung aufgedeckt werden können.

Die üblichen Prüfungsmechanismen hätten daher genügt, um die fehlende Existenz der Treuhandkonten zu enttarnen. Die Experten-Aussagen im Untersuchungsausschuss stellen für EY eine weitere schwere Belastung dar. Für unsere Aktionärsklagen gegen EY ist dies sehr vorteilhaft. Wir haben den Wirtschaftsprüfer Alexander Geschonnek natürlich auch als Zeugen unserer Klage benannt.

 

 

Mehr Informationen zum Wirecard AG Schadensersatz

 

 

Bilnachweis: Eisenhans/ fotolia.de

Aufsichtsbehörde APAS erhebt Vorwürfe gegen Wirecard-Abschlussprüfer EY

Der Druck auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) steigt weiter. Die Aufsichtsbehörde APAS hat Falschbilanzierungs-Vorwürfe gegen EY erhoben.

Der APAS liegen belastende Hinweise vor, dass die Wirtschaftsprüfer von EY schwere Fehler bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG gemacht haben.

Wegen der Falschbilanzierungsdelikte (Berichtspflichtverletzungen) hat die APAS Strafanzeige gegen Ernst & Young gestellt. Bei der APAS handelt es sich um eine dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde, die für die Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland zuständig ist.

Mit den Feststellungen der APAS erhalten die von der Kanzlei Sommerberg geführten Schadensersatzklagen gegen EY weiteren Rückenwind.

Rechtsanwalt Thomas Diler von der Kanzlei Sommerberg erklärt dazu: „Ernst & Young konnte die vorgeworfenen Berichtspflichtverletzungen gegenüber der Abschlussprüfer-Aufsicht nicht entkräften. Wir sind davon überzeugt, dass diese Rechtsverstöße die Schadensersatzansprüche der Wirecard-Aktionäre rechtfertigen.“

Die Kanzlei Sommerberg LLP vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Wirecard AG. Gerne informieren wir Sie über Ihre Handlungsmöglichkeit als geschädigter Wirecard-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Damit sind wir bereits für die von uns vertretenen Anleger befasst. Für eine diesbezügliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Thomas Diler: Tel. 0421-3016790, Stichwort: Wirecard.

Für unsere Mandanten machen wir vor allem Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wirecard-Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen Falschtestierungen geltend. Außerdem bereiten wir Klageverfahren wegen des Aufsichtsversagens der deutschen Finanzaufsicht Staatshaftungsansprüche gegen den Bund bzw. Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin vor.

 

 

 

Bildnachweis: svort/ fotolia.de