Sommerberg Anlegerrecht - Schiffsfonds

Schadensersatz für Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte: Keine Aufklärung über „Weichkosten“:

In diversen Fällen machen wir gegen verantwortliche Beratungsfirmen Schadensersatz für Anleger in verschiedene MPC-Schiffsfonds geltend. Dazu gehört auch der Schiffsfonds MPC Offen Flotte (Santa-B).

Begründung: Die geprellten Beratungskunden wurden nicht über die extrem hohen sogenannten „Weichkosten“ von deutlich mehr als 20 Prozent aufgeklärt, die beim MPC-Fonds von Santa-B vorhanden sind.

Bei den Weichkosten handelt es sich um diejenigen Anlegergelder, die nicht direkt in das Investitionsobjekt (hier: Erwerbskosten für die Schiffe) fließen, sondern vom Fonds anderweitig verwendet werden. Nach der Rechtsprechung des BGH etwa mit Urteil vom 12. Dezember 2012 (Aktenzeichen III ZR 404/12) besteht eine Pflicht zur Angabe dieser Weichkosten. Denn aus der Höhe der Weichkosten lassen sich bedeutsame Rückschlüsse auf die tatsächliche Werthaltigkeit des Objekts und die Rentabilität der Anlage ziehen. Die Höhe der Weichkosten ist somit erheblich, wenn es um eine Anlageentscheidung geht.

Dem Prospekt zum Fonds MPC Offen Flotte lässt sich die prozentuale Höhe der Weichkosten nicht ohne weitere Berechnung entnehmen. Die Aufklärung über die Weichkosten wäre aber nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unbedingt erforderlich gewesen.

Zum Hintergrund: Die Anleger haben sich am Fonds MPC Offen Flotte beteiligt, indem sie eine Kommanditanlage der Beteiligungsgesellschaft „Santa-B“ mbH & Co. KG gezeichnet haben. Über diesen Fonds sollte das Anlegergeld in 14 Vollcontainerschiffe angelegt werden.

Das von den Anlegern eingesammelte Kommanditkapital soll sich laut Prospekt auf 177.005.000 Euro belaufen. Das Eigenkapital beträgt insgesamt 197.270.000 Euro. Hingegen beläuft sich das Fremdkapital in Form der Schiffshypothekendarlehen auf 365.150.000 Euro.

Im Prospekt heißt es, dass 91,92 Prozent des Gesamtkapitals Anschaffungskosten sind. Dieser Betrag dient der Zahlung der Schiffskaufpreise. Die Anschaffungsnebenkosten belaufen sich laut Prospekt auf 8,04 Prozent. Es handelt sich hierbei vor allem um Kosten für die Eigenkapitalvermittlung, also um Ausgaben für Vertriebsprovisionen.

Zwar entspricht die angegebene prozentuale Höhe der Anschaffungsnebenkosten der Realität – allerdings nur bezogen auf das Gesamtkapital des Fonds. Um jedoch die Weichkosten im Sinne des BGH zu ermitteln, sind nur die Anschaffungsnebenkosten im Vergleich zum Eigenkapital zu betrachten. Denn das Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) darf ohnehin ausschließlich zum Erwerb der Schiffe verwendet werden.

Rechtsanwalt Krajewski: „Es sind anhand des Prospekts mehrere Rechenschritte anzustellen, um auf die richtige prozentuale Höhe der Weichkosten bezogen auf das Anlegerkapital zu kommen. Im Ergebnis belaufen sich nach unseren Ermittlungen die Weichkosten auf deutlich mehr als 20 Prozent. Diese Angabe enthält der Prospekt nicht, und auch in keinem von uns betreuten Fall hat der Berater die Anleger darauf hingewiesen, dass die Weichkosten derart hoch sind. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Berater unter Bezugnahme auf den Prospekt zum Fonds erklärten, die Weichkosten würden bei nur 8,04 Prozent liegen. Dies ist eine krasse Falschberatung, die den Schadensersatzanspruch unserer Mandanten begründet.“

Hilfe für geschädigte Schiffsfondsanleger

Hunderte von Schiffsfonds befinden sich in Insolvenz oder haben große Schwierigkeiten. Zehntausenden von Anlegern droht der Verlust ihrer Einlagen.

Die Kanzlei Sommerberg bietet die juristische Vertretung für geschädigte Schiffsfondsanleger in ganz Deutschland an. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an. Beratungstelefon: 0421/3016790.

 


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: vichie81 / fotolia.de

Weitere Artikel zum Thema

Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

CFB-Fonds 166: Commerzbank muss vollen Schadensersatz an Anleger zahlen

Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP erstreitet wieder ein obsiegendes Urteil zum CFB-Fonds 166: Schiffsfondsanleger bekommt Geld zurück! (Urteil Landgericht Berlin Aktenzeichen 10 O 184/15).
Sommerberg Anlegerrecht - Containerschiff

Entscheidung des OLG Frankfurt pro Bankkunde erstritten: Kausalitätsvermutung bei Kick-Back-Zahlungen nicht mit Verhandlungen über die Höhe des Agio widerlegbar!

Sommerberg-Rechtsanwälte erwirken verbraucherfreundliches Urteil gegen Commerzbank wegen Schadensersatz aufgrund von Provisionsverheimlichung.
Infos zum Schiffsfonds MS Harmonia Fortuna

HCI Shipping Select XX: Kanzlei Sommerberg erstreitet Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

Das Landgericht Bremen hat mit Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden, dass eine Anlageberaterin Schadensersatz von 13.745 Euro wegen falscher Beratung über eine Geldanlage in den Schiffsfonds HCI Shipping Select XX zu zahlen hat (Az. 1 O 1303/14).