Sommerberg Anlegerrecht - Anlegerbetrug

Infinus-Skandal: Future Busi­ness und Pro­sa­vus in Insol­venz. Rück­ge­win­nungs­hilfe zuguns­ten der Anle­ger

Hier finden Interessierte einen Überblick über bisherige Entwicklungen:

1) Die Interessensgemeinschaft für die Betroffenen: Die Anlegerschutzkanzlei Sommerberg setzt sich für die Interessen der Kunden bei der Infinus – Firmengruppe ein. Anleger können sich unverändert an uns wenden, sagt Thomas Diler, der Geschädigten-Vertreter bei der Kanzlei Sommerberg. Telefon für Anleger (deutschlandweit): 0421−301679−0.

2) Schnelle Hilfe – Sonderdezernat eingerichtet: Wegen der vielen Anfragen haben wir ein Sonderdezernat „Anlegerhilfe Schadensfall Infinus“ eingerichtet. Unseren Mandanten steht damit ein schlagkräftiges Team zur Verfügung, um eine schnelle Sachbearbeitung zu gewährleisten mit dem gemeinsamen Ziel, eine Geldrückgewinnung zu erreichen.

3) Falschdarstellungen mit System? Zahlreiche vertragsinterne Unterlagen ausgewertet: Die Anwälte der Kanzlei Sommerberg haben mittlerweile zahlreiche Vertragsunterlagen und Angaben der betroffenen Anleger ausgewertet. Demnach wurde die Vermögens- und Ertragslage der Emittenten sehr positiv dargestellt. Wenn sich nun die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft als richtig herausstellt, wonach die Geschäftszahlen frisiert und manipuliert worden sind, dann handelt es sich hier um eine schwere Irreführung zulasten der betroffenen Anleger.

4) In Wahrheit hochriskante Schuldverschreibungen als angeblich „sichere“ Anlage zur Altersvorsorge verkauft! Viele Anleger berichten uns, dass ihnen die Schuldverschreibungen der Future Business als angeblich wertsolides Investment empfohlen worden sind. Oft wurden diese Papiere als vermeintlich geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft. Teils hat man unseren Mandanten sogar empfohlen eine bestehende Lebensversicherung zu verkaufen, um mit dem Veräußerungserlös dann die Orderschuldverschreibungen der Future Business zu erwerben, erklärt Anwalt Diler.

5) Dies ist eine klare Beratungspflichtverletzung, die wir hier in etlichen Fällen feststellen. Die Papiere sind tatsächlich riskant und es bestand schon immer ein Totalverlustrisiko für das angelegte Geld. Die Orderschuldverschreibungen hätten den Anlegern daher weder als „sicher“ noch als geeignete Geldanlage zur Altersvorsorge verkauft werden dürfen. Allein wegen dieser Falschauskünfte und Fehlinformationen ergibt sich dann ein Regressanspruch.

6) Infinus AG haftet: Da die Infinus AG als sogenanntes Haftungsdach fungiert, haftet sie grundsätzlich für Falschberatungen und Aufklärungspflichtverletzungen der für sie tätigen Anlageberater. Die Infinus AG verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz.

7) Future Business und Prosavus in Insolvenz: Über die Vermögen der Future Business KG aA und der Prosavus AG wurde jeweils mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14. November 2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Es liegt folglich eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften vor. Es befinden sich noch weitere Firmen der Infinus – Gruppe in Insolvenz. Die Insolvenzverwalter haben im Sinne der Gläubiger (also der betroffenen Anleger) die Vermögenswerte zu sichern.

8) Rückgewinnungshilfe zugunsten der mutmaßlichen Betrugsopfer: Die Staatsanwaltschaft Dresden führt neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung auch ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff. Strafprozessordnung umfangreiche Vermögenswerte bei verschiedenen zur Infinus-Firmengruppe gehörenden Unternehmen sowie bei mehreren Beschuldigten vorläufig gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, zugunsten der Opfer einer Straftat die Voraussetzungen für eine zumindest teilweise finanzielle Entschädigung zu schaffen.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschädigte selbst aktiv wird, so der Hinweis der Staatsanwaltschaft. Anwalt Diler: Wir sind hier für unsere Mandanten bereits aktiv. Dazu zählt unter anderem auch der Kontakt zur Staatsanwaltschaft. Wir bleiben weiter am Ball!


Autor: Thomas Diler / Google+
Bildnachweis: Jörg Lantelme / fotolia.de

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