Zur weiteren mündlichen Verhandlung im Wirecard-Musterverfahren
Der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat im Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard (Az.: 101 Kap 1/22) unter dem Vorsitz der Präsidentin Dr. Andrea Schmidt eine weitere mündliche Verhandlung am 14. November 2025 durchgeführt. Die Kanzlei Sommerberg hat hieran teilgenommen.
Mit Teil-Musterentscheid vom 28. Februar 2025 hatte der Senat bekanntlich viele Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az: 3 OH 2767/22 KapMuG) als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Teil-Musterentscheid sind Rechtsbeschwerden zum Bundesgerichtshof eingelegt worden, über die noch nicht entschieden ist.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem BayObLG waren nicht die verbliebenen Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses, sondern Anträge auf Erweiterung des Musterverfahrens mit über 2.000 weiteren Feststellungszielen. Weitere Feststellungsziele bedürfen zunächst der Zulassung durch den Senat, bevor sie inhaltlich geprüft werden können.
Der Senat erörterte mit den Beteiligten detailliert die Zulassungsfähigkeit zahlreicher dieser weiteren Feststellungsziele und äußerte hinsichtlich einer Reihe von ihnen rechtliche Bedenken, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Statthaftigkeit (Musterverfahrensfähigkeit), Bestimmtheit, Klärungsbedürftigkeit und Sachdienlichkeit. In Bezug auf einen nicht unerheblichen anderen Teil der weiteren Feststellungsziele erklärte der Senat dagegen ausdrücklich, keine Bedenken gegen deren Zulassungsfähigkeit zu haben. Insgesamt erteilte der Senat den Beteiligten zahlreiche konkrete Hinweise mit dem Ziel, das hochkomplexe Verfahren weiter zu strukturieren und effektiv zu fördern. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, zu diesen Hinweisen schriftlich Stellung zu nehmen.
Am Ende der Sitzung gab der Senat bekannt, über das weitere Vorgehen im Bürowege zu entscheiden.


