Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch

Aktuell ist Herr Hasselbruch mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Anleger in geschlossene Fonds und sonstiger Risiko-Finanzanlagen befasst. Dazu zählen Schiffsfonds, Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds und weitere Fonds, aber auch Aktien und Wertpapiere wie Schuldverschreibungen und Genussrechte.

Herr Rechtsanwalt Hasselbruch widmet sich neben der kompetenten Vertretung geschädigter Kapitalanleger vor allem der Durchsetzung der Rechte von Minderheitsaktionären. Seit mittlerweile über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Hasselbruch betroffene Anteilsinhaber in aktienrechtlichen Spruchverfahren. In dieser speziellen Disziplin des Gesellschaftsrechts gehört er zu den führenden Interessensvertretern für die Durchsetzung verbesserter Kompensationsleistungen als Ausgleich für Rechtsbeeinträchtigungen bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (Sondersituationen wie Squeeze-out, Verschmelzung oder Beherrschung).

Herr Hasselbruch konnte im Rahmen seiner Rechtsvertretung Barabfindungs-Nachzahlungen (Entschädigungsleistungen für die Rechtsbeeinträchtigungen) zugunsten von Kleinaktionären in einer Größenordnung von mehr als 400 Millionen Euro erwirken.

Kurzprofil

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit dem Jahr 2002
  • Postulationsbefugnis bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Tätigkeitsschwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV
  • Anlegerschutz: Interessenvertretung für geschädigte Fondsanleger und Wertpapierbesitzer

Kon­takt

Büro Bre­men
Schlachte 41
28195 Bre­men

olaf.hasselbruch@sommerberg-llp.de
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